Betreff
Änderung der Schulbezeichnung der Rat-Deycks-Schule in Schule an der Wupper
Vorlage
2018/2272
Aktenzeichen
IV/40-SG.1-404-hö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Rat-Deycks-Schule führt ab dem 01.08.2018 folgende Bezeichnung:

 

Schule an der Wupper

Städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung und Geistige Entwicklung

- Primar- und Sekundarstufe I -

Haus-Vorster-Straße 42 - 48

51379 Leverkusen

 

2. Die Rahmenbedingungen vom 02.07.1982 zur Vergabe von Eigennamen an Schulen werden außer Kraft gesetzt. Anträge der Schulen auf Namensänderung werden je nach aktueller Gesetzeslage im Einzelfall geprüft.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

 

Begründung:

 

Die Comeniusschule und die Rat-Deycks-Schule wurden zum Schuljahr 2016/2017 zusammengelegt und werden seitdem unter dem Namen Rat-Deycks-Schule geführt.

Die Schulkonferenz beantragt nun schriftlich, der Schule den Namen „Schule an der Wupper“ zu geben.

 

In seiner Sitzung am 08.03.1982 hat der Schulausschuss der Stadt Leverkusen die Verwaltung beauftragt Rahmenbedingungen vorzugeben, innerhalb deren die Schulkonferenzen Namensgebung für ihre Schulen vorschlagen können. Diese Rahmenbedingungen wurden durch die Verwaltung verfasst und den Schulen bekannt gegeben (siehe Anlage 2).

 

Gemäß Ziffer 5 der Rahmenbedingungen kommen Namen für Schulen dann nicht in Betracht, wenn sie nur geographische Bezeichnungen zum Inhalt haben, z. B. Schule Küppersteg. Die Rahmenbedingungen sind vor inzwischen 36 Jahren verfasst worden und entsprechen in Teilen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Es wird deshalb vorgeschlagen, dem Wunsch der Schule zu entsprechen und die Schule entgegen der damals vorgegebenen Rahmenbedingungen mit einer geographischen Bezeichnung zu benennen. Die gesetzlichen Vorgaben laut Schulgesetz NRW wurden eingehalten.

 

Es wird vorgeschlagen, die von der Verwaltung erlassenen „Rahmenbedingungen zur Verleihung von Eigennamen“ außer Kraft zu setzen und zukünftig Einzelfallentscheidungen zu treffen. Dies kommt den gesetzlichen Vorgaben ausreichend nach.

 

Die Rahmenbedingungen wurden damals vor dem Hintergrund erlassen, dass eine große Anzahl an Anträgen auf Namensänderungen hin zu Eigennamen zu erwarten war. Ein großer Anteil der Schulen war damals nach Straßennamen oder Ortsteilen benannt. Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die Benennung in „Schule an der Wupper“. Die Zustimmung der unteren Schulaufsicht liegt vor.

 

Was die Bezeichnung der Förderschwerpunkte anbelangt, sei angemerkt, dass es sich bei dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nur um Einzelfallentscheidungen handelt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Kathrin Höller / FB 40 /406 - 4011

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]