Beschlussentwurf:
1. Die Rat-Deycks-Schule führt ab dem 01.08.2018
folgende Bezeichnung:
Schule an der Wupper
Städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Emotionale
und soziale Entwicklung und Geistige Entwicklung
- Primar- und Sekundarstufe I -
Haus-Vorster-Straße 42 - 48
51379 Leverkusen
2. Die
Rahmenbedingungen vom 02.07.1982 zur Vergabe von Eigennamen an Schulen werden
außer Kraft gesetzt. Anträge der Schulen auf Namensänderung werden je nach
aktueller Gesetzeslage im Einzelfall geprüft.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die Comeniusschule und die Rat-Deycks-Schule
wurden zum Schuljahr 2016/2017 zusammengelegt und werden seitdem unter dem
Namen Rat-Deycks-Schule geführt.
Die Schulkonferenz beantragt nun schriftlich,
der Schule den Namen „Schule an der Wupper“ zu geben.
In seiner Sitzung am 08.03.1982 hat der
Schulausschuss der Stadt Leverkusen die Verwaltung beauftragt Rahmenbedingungen
vorzugeben, innerhalb deren die Schulkonferenzen Namensgebung für ihre Schulen
vorschlagen können. Diese Rahmenbedingungen wurden durch die Verwaltung
verfasst und den Schulen bekannt gegeben (siehe Anlage 2).
Gemäß Ziffer 5 der Rahmenbedingungen kommen
Namen für Schulen dann nicht in Betracht, wenn sie nur geographische
Bezeichnungen zum Inhalt haben, z. B. Schule Küppersteg. Die
Rahmenbedingungen sind vor inzwischen 36 Jahren verfasst worden und entsprechen
in Teilen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Es wird deshalb
vorgeschlagen, dem Wunsch der Schule zu entsprechen und die Schule entgegen der
damals vorgegebenen Rahmenbedingungen mit einer geographischen Bezeichnung zu
benennen. Die gesetzlichen Vorgaben laut Schulgesetz NRW wurden eingehalten.
Es wird vorgeschlagen, die von der Verwaltung
erlassenen „Rahmenbedingungen zur Verleihung von Eigennamen“ außer Kraft zu setzen
und zukünftig Einzelfallentscheidungen zu treffen. Dies kommt den gesetzlichen
Vorgaben ausreichend nach.
Die Rahmenbedingungen wurden damals vor dem
Hintergrund erlassen, dass eine große Anzahl an Anträgen auf Namensänderungen
hin zu Eigennamen zu erwarten war. Ein großer Anteil der Schulen war damals
nach Straßennamen oder Ortsteilen benannt. Seitens der Verwaltung bestehen
keine Einwände gegen die Benennung in „Schule an der Wupper“. Die Zustimmung
der unteren Schulaufsicht liegt vor.
Was die Bezeichnung der Förderschwerpunkte anbelangt, sei angemerkt, dass es sich bei dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nur um Einzelfallentscheidungen handelt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Kathrin Höller / FB 40 /406 - 4011
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |