Betreff
Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III im Jahr 2018
Vorlage
2018/2283
Aktenzeichen
011-40-10-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt folgende Maßnahmen für 2018:

 

Konsumtive Maßnahmen, gesamt 20.300 € (Haushaltsansatz 22.500 €), wie nachfolgend aufgeführt.

 

Vorschläge der Politik:

 

1.

Erneuerung von Bänken in der Waldsiedlung

(2.800 €)

 

2.

Erhalt, Pflege und Neupflanzungen alter Obstbaumsorten im Stadtbezirk III

(3.000 €)

 

3.

Instandsetzung des öffentlichen Bücherschrankes in der Waldsiedlung

(300 €)

 

4.

Zuschuss an den Bürgerverein Steinbüchel e. V. für die Instandsetzung von Bänken in Mathildenhof

(2.500 €)

 

5.

Zuschuss für den Hochseilklettergarten in Alkenrath zur Anschaffung von Kletter-, Sicherungs- und Spielmaterialien

(3.200 €)

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

6.

Durchführung von Nachbarschaftsfesten an Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge im Stadtbezirk III

(2.000 €)

 

7.

Zuschuss an die KGS Thomas-Morus-Schule für die Schülerbücherei

(400 €)

 

8.

Zuschuss an die GGS Waldschule für die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(200 €)

 

9.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße zur Inklusion, bewegten Pause und für die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(1.000 €)

 

10.

Zuschuss an die KGS In der Wasserkuhl für die Lernwerkstatt

(700 €)

 

11.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule zur bewegten Pause, "Gesunden Schule", für die Lernwerkstatt und die Schülerbücherei 

(1.500 €)

 

12.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße zur "Gesunden Schule"

(500 €)

 

13.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld zur Inklusion, bewegten Pause und für die Schülerbücherei

(1.200 €)

 

14.

Entfernung von Graffitis im Stadtbezirk III

(1.000 €)

 

Investive Maßnahmen, gesamt 27.700 € (Haushaltsansatz 27.700 €), wie nachfolgend aufgeführt.

 

Vorschläge der Politik:

 

15.

Ersatzbeschaffung für eine Bank in der Waldsiedlung

(1.200 €)

 

16.

Bänke (Sitz-Tisch-Kombination) für die GGS Astrid-Lindgren-Schule

(4.000 €)

 

17.

Installation eines Mülleimers am Parkscheinautomat in der Dechant-Fein-Straße

(300 €)

 

18.

Installation von zwei Bänken in der Nähe des Wohnparks Bürgerbusch in Lützenkirchen

(2.200 €)

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

19.

Zuschuss an die KGS Thomas-Morus-Schule für die Schülerbücherei

(400 €)

20.

Zuschuss an die GGS Waldschule für die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(350 €)

 

21.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße für die Lernwerkstatt

(2.100 €)

 

22.

Zuschuss für die KGS Gezelin-Schule für die Schülerbücherei

(1.050 €)

 

23.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule zur bewegten Pause und für die Lernwerkstatt

(600 €)

 

24.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße zur Inklusion (LOGICO Förderboxen)

(1.500 €)

 

25.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße zur "Gesunden Schule" (Basketball-Set Junior, Schwungtuch, Jonglierset, Schul-Unihockey-Set)

(4.500 €)

 

26.

Zuschuss an die GGS Erich-Klausener-Schule für die Schülerbücherei

(900 €)

 

27.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld für die Lernwerkstatt und zur bewegten Pause

(1.100 €)

 

28.

Ersatzbeschaffung für ein Spielgerät auf dem Spielplatz Steinbücheler Feld

(5.000 €)

 

29.

Instandsetzung von Wasserstelen auf Friedhöfen im Stadtbezirk III

(2.500 €)

 

II. Die Finanzierung erfolgt aus den im Haushalt 2018 bereitgestellten bezirklichen Mitteln für kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III. Die Inanspruchnahme und Auszahlung der beschlossenen Mittel kann erst nach Genehmigung des städtischen Haushaltes erfolgen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 18.12.17 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 145.000 € (davon 65.000 € konsumtiver Haushalt und 80.000 € investiver Haushalt) für kleine Investitionsmaßnahmen in den drei Stadtbezirken in 2018 zur Verfügung. Davon entfallen auf den Stadtbezirk III 22.500 € im konsumtiven und 27.700 € im investiven Haushalt.

 

Die nachfolgenden Anregungen wurden von der Verwaltung auf die sachliche und zeitliche Notwendigkeit sowie die (anderweitige) Realisierung und die Kosten geprüft.

 

Die Vorschläge aus der Politik wurden von der Verwaltung vorrangig berücksichtigt, soweit sie sachlich und von der Kostenhöhe in die kleinen Investitionsmaßnahmen passten. Für die danach noch offenen Mittel wurden nachrangig Vorschläge aus den Fachverwaltungen aufgegriffen.

 

Maßnahmen, die aus Mitteln der Fachverwaltungen umgesetzt werden können, sind mit entsprechender Begründung aufgeführt. Eine Beanspruchung der Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2018 ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

 

Als Ergebnis der Prüfung schlägt die Verwaltung folgende im Beschlussentwurf aufgeführte Maßnahmen zur Durchführung vor:

 

Vorschlag der Bezirksvertreter Wollenhaupt (CDU) und Prangenberg (CDU):

 

1.

Erneuerung von Bänken in der Waldsiedlung

(2.800 €, konsumtiv)

 

Im Grüngürtel der Waldsiedlung zwischen der Dudweilerstraße, Ottweilerstraße, Völklinger Straße und Dillinger Straße stehen einige Ruhebänke. Die Sitz- und Rückenflächen der Bänke sind verfault, die Stützen noch intakt. Die Bänke sollen neu beplankt werden.

 

Zwischen der Saarlauterner Straße und der Dudweiler Straße soll die vor Jahren entfernte Bank ersetzt werden.

 

Die Verwaltung befürwortet die Maßnahme und geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 4.000 € aus. Es entfallen ca. 2.800 € konsumtive Kosten auf die Erneuerung der Auflagen von drei Bänken. Zu den investiven Kosten wird auf die Maßnahme zu Punkt 14 verwiesen.

 

Vorschlag der Bezirksvertreter Wollenhaupt (CDU) und Prangenberg (CDU) sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

2.

Erhalt, Pflege und Neupflanzungen alter Obstbaumsorten im Stadtbezirk III

(3.000 €, konsumtiv)

 

Zu den beiden – jeweils durch die Bezirksvertreter Wollenhaupt (CDU) und Prangenberg (CDU) sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – eingereichten Vorschlägen schlägt die Verwaltung die Anpflanzung von Jungbäumen (lokale bzw. regionale „alte“ Sorten, Hochstamm) vor. Die Bäume werden auf städtischen Wiesen oder auf Wiesen in Privatbesitz, vorzugsweise im Bestand, gepflanzt. Die Naturschutzstation arbeitet mit den Besitzern bzw. Pächtern seit Jahren erfolgreich zusammen. Jede Pflanzung setzt das Einverständnis von Pächter und Eigentümer voraus. Die Bäume werden mit einem Pflanzkäfig zum Schutz gegen Wild- und Weidetiere versehen. Es wird empfohlen, für jede Pflanzung eine fünfjährige Entwicklungspflege vorzusehen. Darüber hinaus werden Erhaltungs- bzw. Verjüngungsschnitte an Altbäumen vorgeschlagen.

 

Infrage kommen verschiedene Streuobstwiesen, insbesondere in Schlebusch, Lützenkirchen oder Steinbüchel. Die genauen Standorte, Zahl der zu schneidenden Bäumen bzw. der Neupflanzungen können im Laufe des Jahres geklärt werden, so dass die Maßnahmen bis Dezember 2018 umgesetzt werden können.

 

Es ließen sich beispielhaft folgende Maßnahmen durchführen:

 

Pflanzung von acht Obstbäumen inklusive fünfjähriger Entwicklungspflege (ca. 1.900 €) sowie Erhaltungsschnitt der Obstbäume (ca. 1.100 €).

 

Die Finanzierung der Maßnahme kann nicht aus eigenen Fachbereichsmitteln durchgeführt werden.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Wollenhaupt (CDU):

 

3.

Instandsetzung des öffentlichen Bücherschrankes in der Waldsiedlung

(300 €, konsumtiv)

 

Der nach Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vor einigen Jahren aufgestellte öffentliche Bücherschrank in der Waldsiedlung ist reparaturbedürftig und muss ausgebessert werden. Diese Arbeiten werden durch Bezirksvertreter Wollenhaupt (CDU) durchgeführt und verursachen Kosten in Höhe von ca. 300 €.

 

Vorschlag von Ratsherrn Müller (CDU):

 

4.

Zuschuss an den Bürgerverein Steinbüchel e. V. für die Instandsetzung von Bänken in Mathildenhof

(2.500 €, konsumtiv)

 

Ratsherr Müller (CDU) schlägt vor, dem Bürgerverein Steinbüchel e. V. einen Zuschuss für neue Bänke und eine Bepflanzung mit blühenden Sträuchern zu gewähren. Die Maßnahme soll in dem Parkbereich in Mathildenhof zwischen Brandenburger Straße/Bohofsweg/Spandauer Straße umgesetzt werden. Dort stehen über zehn Bänke, deren Bankauflagen abgängig sind und erneuert werden sollen. Zudem sollen blühende Sträucher (z. B. Rosen) gepflanzt werden. Der Bürgerverein Steinbüchel wird sich voraussichtlich mit einem großen finanziellen Anteil beteiligen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die Parkanlage grundsätzlich zu überarbeiten und ein

Gesamtkonzept zu erstellen, welches der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III in Form einer Beschlussvorlage im Laufe des Jahres 2018 zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Im Vorgriff darauf begrüßt die Verwaltung durchaus den Vorschlag von Rh. Müller (CDU), im ersten Schritt mit einer Vorabinvestition einige Bänke erneuern zu lassen. Dies wäre zudem ein positives Signal an den Bürgerverein und potentielle weitere Sponsoren und Interessenten, die Maßnahme mitzutragen. Mit den vorgeschlagenen 2.500 € könnten drei Bankauflagen erneuert werden. Die Bepflanzung mit blühenden Sträuchern sollte erst mit der Umsetzung des Gesamtkonzeptes realisiert werden.

 

Eigene freie Mittel der Verwaltung stehen hierzu in 2018 nicht zur Verfügung.

 

Vorschlag von Bezirksvertreterin Langewiesche (BÜRGERLISTE):

 

5.

Zuschuss für den Hochseilklettergarten in Alkenrath zur Anschaffung von Kletter-, Sicherungs- und Spielmaterialien

(3.200 €, konsumtiv)

 

Der Hochseilgarten liegt in Alkenrath in einem kleinen Wald- und Parkgebiet und ist von der Geschwister-Scholl-Straße über kleine Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar. Betrieben wird die Anlage durch die ejs – Evangelische Jugend Schlebusch. Die Anlage ist ausgelegt für Kinder im Alter von 8 bis 14 Jahren und wird auch hauptsächlich von dieser Zielgruppe besucht. Es handelt sich demnach um einen Hochseilklettergarten für Einsteiger. Der Klettergarten ist bei gutem Wetter von April bis August geöffnet. Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten in diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, den Hochseilklettergarten für wahlweise zwei oder drei Stunden für 10 bis 15 Kinder zu Mieten. Der Hochseilklettergarten wird während den Öffnungszeiten und den Vermietungen von zwei ausgebildeten Trainern betreut.

Entsprechend der Gesamtkonzeption wird auch der Hochseilklettergarten als „GUT DRAUF – Einrichtung“ gestaltet. Bewegen, körperliche Entspannung, Getränke und Snacks gehören also zum Konzept.

Der Hochseilklettergarten wird während der öffentlichen Öffnungszeiten fast aus-schließlich von Kindern und Jugendlichen aus dem näheren Umfeld besucht, die zu Fuß oder mit den Fahrrad dorthin gelangen, diesbezüglich sind auch keine Parkmöglichkeiten für Pkw notwendig.

 

Bezirksvertreterin Langewiesche (BÜRGERLISTE) möchte das Angebot unterstützen und schlägt einen Zuschuss in Höhe von 3.165 € in Form der Finanzierung von wichtigen Kletter-, Sicherungs- und Spielmaterialien vor.

 

Die Fachverwaltung hat den Vorschlag geprüft und teilt hierzu folgendes mit:

 

Klettern schult Konzentration, Körpergefühl und Kraft, gleichzeitig vermittelt die Sicherung durch einen Partner ein Gefühl des Vertrauens. Die ejs Schlebusch ist langjähriger Kooperationspartner des Fachbereiches Kinder und Jugend, steht mit diesem im steten Kontakt und wurde zu einem festen Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt und im Stadtteil. Der Antrag bezüglich der Anschaffung neuer Materialien zur Sicherung der Qualität der pädagogischen Arbeit im Hochseilgarten ist daher zu unterstützen. Die erforderlichen Mittel können nicht durch den Fachbereich zur Verfügung gestellt werden, da neben der Pauschalförderung nur Projektarbeit gefördert werden kann.

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

6.

Durchführung von Nachbarschaftsfesten an Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge im Stadtbezirk III

(2.000 €, konsumtiv)

 

Im Rahmen des Projektes "Willkommen neue Nachbarn!" erfolgt an jedem Standort eine enge Verzahnung der lokalen Akteure, der Bürger sowie der Bewohner der Einrichtung. Im Rahmen von „Runden Tischen“ erfolgt ein regelmäßiger Austausch aller Beteiligten und gemeinsam werden Aktivitäten und Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Dieses bürgerschaftliche Engagement ist ein entscheidender Faktor für die Unterstützung der Integrationsbemühungen und ein bedeutender Baustein in der Willkommenskultur in Leverkusen.

 

Im Jahr 2017 wurden erstmals an sieben Einrichtungen für Geflüchtete mit Unterstützung der Bezirksvertretungen Nachbarschaftsfeste durchgeführt. Diese erwiesen sich als sehr erfolgreich. Die Nachbarschaften der Einrichtungen zeigten sich erfreut über die Einladung und kamen mit großem Interesse und teils auch in großer Zahl zu den Festen. Stadtteilakteure begrüßten die Möglichkeit zum Austausch und Kennenlernen. Die Bewohner freuten sich über die Möglichkeit, die „alten Nachbarn“ einmal einladen zu können.

 

Bei den Festen 2017 wurde von einigen jungen Erwachsenen der Wunsch geäußert, mehr Kontakt zu Gleichaltrigen zu finden. Um hier niederschwellig Begegnungen zu ermöglichen und quartiersbezogen den Austausch der Akteure vor Ort zu intensivieren, soll im Jahr 2018 möglichst wieder an jeder Gemeinschaftseinrichtung ein „Nachbarschaftsfest“ stattfinden. Der Fokus soll dementsprechend darauf liegen, Vereine, Jugendhäuser, etc. in unmittelbarer Nähe der Einrichtung noch stärker einzubeziehen.

 

Die Verwaltung will die im letzten Jahr gemachten Erfahrungen nutzen, um die Begegnung von Nachbarn und Bewohnern der Unterkünfte leichter zu ermöglichen. So wird angeregt, die Nachbarschaftsfeste in die Sommermonate vorzuziehen.

 

Für die Durchführung der Nachbarschaftsfeste werden mit Blick auf die Größe der Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete Mittel in Höhe von je 400 € (Einrichtungen bis 90 Plätze) bzw. 500 € (Einrichtungen bis 180 Plätze) beantragt.

 

Die Kosten belaufen sich insgesamt für den Stadtbezirk III auf 2.000 €.

 

Außer den beantragten Mitteln sollen die Bewirtung, Bastelmaterialien für die Kinderbetreuung (Spiel- und Bastelangebot) sowie die gesamte Abwicklung eines solchen Festes sichergestellt werden.

 

7.

Zuschuss an die KGS Thomas-Morus-Schule für die Schülerbücherei

(400 €, konsumtiv)

 

8.

Zuschuss an die GGS Waldschule für die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(200 €, konsumtiv)

 

9.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße zur Inklusion, bewegten Pause und für die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(1.000 €, konsumtiv)

 

10.

Zuschuss an die KGS In der Wasserkuhl für die Lernwerkstatt

(700 €, konsumtiv)

 

11.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule zur bewegten Pause, "Gesunden Schule", für die Lernwerkstatt und die Schülerbücherei 

(1.500 €, konsumtiv)

 

12.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße zur "Gesunden Schule"

(500 €, konsumtiv)

 

13.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld zur Inklusion, bewegten Pause und für die Schülerbücherei

(1.200 €, konsumtiv)

 

Schulhofgestaltung:

 

Grundsätzlich sind Spielplatzgeräte ein wichtiger Baustein in der Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen. Der Schulhof als Spielplatz ist ein wichtiger Ort zur Förderung eines positiven Sozialverhaltens. Bei der Nutzung der Spielangebote durch viele Kinder lernen diese, miteinander umzugehen. Daneben bieten entsprechende Spielgeräte den Anreiz, sich in den Unterrichtspausen aktiv zu bewegen und schaffen somit einen wichtigen Gegensatz zu den Konzentrationsphasen während des Unterrichts.

Darüber hinaus kommt den Schulhöfen aus folgenden Gründen eine immer größer werdende besondere Bedeutung zu:

 

Als Ergebnis zahlreicher Gesundheitsstudien wurde bei vielen Kindern ein erhebliches Bewegungsdefizit festgestellt. Die Schulen sind aufgefordert, dem entgegenzuwirken und haben im Rahmen von pädagogischen Projekten wie „Bewegte Schule“ oder „Gesunde Schule“ entsprechende Programme erarbeitet, nach denen unter anderem Pausenaktivitäten im Sinne einer Gesundheitsförderung und -prävention gestaltet werden. Es liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die Möglichkeit, Aggressionen durch Bewegung und Spiel abzubauen, die Gewaltbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen senken kann. Insofern stellt eine entsprechende Gestaltung des Schulhofes einen Bestandteil im Bereich Prävention gegen Gewalt an Schulen dar. Mit der Öffnung der Schulhöfe nach Schulbetrieb für die Nutzung durch die Öffentlichkeit werden wohnortnahe Spielmöglichkeiten geschaffen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zum Aufbau eines familien- und kinderfreundlichen Lebensumfelds geleistet. Durch die doppelte Nutzung der Schulhöfe für Schule und Öffentlichkeit werden vorhandene Ressourcen optimal ausgenutzt.

 

Für notwendige Maßnahmen auf den Schul- und Pausenhöfen sind 32.200 € im Teilfinanzplan des Fachbereiches Schulen angemeldet worden. Den Wünschen der Kinder nach einer altersgerechten und ansprechenden Spielmöglichkeit kann mit diesem geringen Mittelansatz kaum Rechnung getragen werden. Zudem ist zur Verwirklichung einzelner, auch kleinerer Projekte oftmals die finanzielle Unterstützung der Elternschaft über die Schulvereine notwendig. Leider ist diese nicht an allen Schulen gleich, so dass ein gerechter Mitteleinsatz umso schwieriger wird, wenn ansprechende Spielgeräte zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Materialien für die Lernwerkstatt:

 

Seit 2012 haben die Schulen im Rahmen des Projektes „Tu was“ Lernwerkstätten im Sinne einer frühen spielerischen Vermittlung von naturwissenschaftlichen Kenntnissen aus Zuschussmitteln von Bayer Science & Education eingerichtet. Diese Projekte sollen fortgeführt werden und die Ausstattung soll erweitert werden.

Weitere Schulen haben sich im Rahmen der Eigenständigkeit entschieden, Lernwerkstätten einzurichten, die sich in der Umsetzungsphase befinden. Sie möchten die Ausstattung ergänzen. Von Landesseite wird in erheblichem Maße Lehrerfortbildung hierzu betrieben. Es handelt sich hierbei nicht um eine Standardausstattung der Schulen.

 

Mobile Beschallungsanlagen/CD-Player:

 

Mobile Beschallungsanlagen/CD-Player werden zudem beim Sportunterricht und im Bereich der OGS sowie in den Schülerbüchereien eingesetzt.

 

Fördermaterialien:

 

Die Fördermaterialien werden zum Einsatz im Unterricht benötigt, um Defizite im Bereich der Wahrnehmung, der Motorik und Feinmotorik, im methodischen Vorgehen und im sprachlichen Bereich zu minimieren.

Ein erhöhter Bedarf besteht aufgrund der Zunahme der nicht deutschsprachigen Schüler durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern. Ziel muss es sein, diesen Kindern schnellstmöglich die Deutsche Sprache zu vermitteln, damit die Kinder am regulären Unterricht teilnehmen und ordnungsgemäß beschult werden können. Hierfür sind besondere Fördermaterialien erforderlich, die an den Schulen zum Teil nicht oder nicht in ausreichender Menge vorhanden sind.

 

Geräte und Materialien für den Sport und für die Pausengestaltung:

 

Viele Schulen beteiligen sich an Programmen wie „Gesunde Schule“ oder „Bewegte Schule“ oder legen Wert auf eine aktive Pausengestaltung insbesondere im Zusammenhang mit der OGS. Hierfür werden die entsprechenden Geräte und Materialien benötigt (siehe auch Ausführungen zur Schulhofgestaltung).

 

Aufbewahrungsboxen:

 

Im Grundschulunterricht und im Bereich der OGS und der Lernwerkstätten wird eine Vielzahl von Kleinmaterialien eingesetzt, für deren Aufbewahrung Ablagekörbe oder Boxen am geeignetsten sind. An den Grundschulen sind teilweise nicht genügend Körbe oder Boxen vorhanden und müssen dringend beschafft werden.

 

Schülerbücherei:

 

Schülerbüchereien sind ein wichtiger Bestandteil in den Grund- und Förderschulen.

Die Schülerbücherei bietet die Möglichkeit für die Schüler, sich außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts mit dem Medium Buch zu befassen, lernen zu recherchieren und ihre Lese- und Rechtschreibkompetenzen zu verbessern.

Insbesondere für die Schüler, die die deutsche Sprache nur bedingt beherrschen, ist das Lesetraining ein unverzichtbarer Bestandteil der Förderung, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass in der Schülerbücherei nicht nur Fachbücher, sondern auch Kinderliteratur angeboten wird, die die Kinder motiviert, diese Bücher lesen und verstehen zu können.

 

Schwimmförderung:

 

Ein großer Teil der Kinder kann nicht schwimmen. Der Grund ist in der Regel im Elternhaus zu suchen. Seit einigen Jahren versuchen die Schulen, die Nichtschwimmer-Kinder zu motivieren, sich aktiv am Schwimmtraining während des Schulschwimmens zu beteiligen und bedienen sich dabei diverser Hilfsmittel wie z. B. Tauchringe und Schwimmflossen.

 

Die beantragten Materialien und Gegenstände stehen in unmittelbarem Zusammen-hang mit dem erlassgemäßen Unterricht bzw. mit der im Bildungsauftrag der Schulen enthaltenen Verpflichtung zur individuellen Förderung von Kindern mit entsprechenden Defiziten nicht nur im Rahmen der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern.

 

13.

Entfernung von Graffitis im Stadtbezirk III

(1.000 €, konsumtiv)

 

Im Stadtbezirk III befinden sich an zahlreichen Stellen, Bauwerken und Objekten widerrechtlich angebrachte Graffitis, deren Entfernung sinnvoll und notwendig, jedoch kosten- und zeitintensiv ist. Die Fachverwaltung wird eine externe Spezialfirma mit dieser Aufgabe beauftragen, sodass die vorhandenen Graffitis im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel sukzessive verschwinden und das Stadtbild wieder aufgehübscht wird.

 

Vorschlag der Bezirksvertreter Wollenhaupt (CDU) und Prangenberg (CDU):

 

14.

Ersatzbeschaffung für eine Bank in der Waldsiedlung

(1.200 €, investiv)

 

Zu Begründung wird auf die Maßnahme zu Punkt 1 der Vorlage verwiesen. An investiven Kosten fallen ca. 1.200 € für die Ersatzbeschaffung der entfernten Bank an.

 

Vorschlag von Ratsherrn Müller (CDU):

 

15.

Bänke (Sitz-Tisch-Kombination) für die GGS Astrid-Lindgren-Schule

(4.000 €, investiv)

 

Rh. Müller (CDU) schlägt die Anschaffung und Installation von zwei Bänken für die Aufenthaltsfläche der OGS der GGS Astrid-Lindgren-Schule vor. Die Kosten betragen laut vorgelegtem Angebot und Verankerung ca. 4.000 €.

 

Die Verwaltung hat den Vorschlag geprüft und befürwortet diesen. Zur allgemeinen Erläuterung der Notwendigkeit einer angemessen Schulhofausstattung wird auf die Begründung der Maßnahmen zu den Punkten 6 bis 12 verwiesen. Im Budget Schulhofgestaltung stehen für die Maßnahme keine Mittel mehr für das Jahr 2018 zur Verfügung, da dieses bereits anderweitig ausgeschöpft wird. Eine Finanzierung aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2018 wird begrüßt.

 

Vorschlag von Ratsherrn Feister (CDU):

 

17.

Installation eines Mülleimers am Parkscheinautomat in der Dechant-Fein-Straße

(300 €, investiv)

 

Laut Anwohnern kommt es an dem Parkscheinautomat vermehrt insbesondere durch Zigarettenstummel zu Müllansammlungen, da die Personen am Automaten warten und dabei meist Zigaretten abwerfen. Leider gibt es bisher keine geeignete Möglichkeit, die Zigaretten dort zu entsorgen. Rh. Feister (CDU) schlägt daher die Installation eines Mülleimers mit einem Zigarettenabwurf vor.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass für die Anschaffung und Installation eines Papierkorbes mit Aschenbecher einmalig Kosten in Höhe von ca. 280 € zu veranschlagen wären.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird jedoch an dieser Stelle keine zwingende Notwendigkeit gesehen, einen Papierkorb zu installieren, da bisher keine nennenswerte Vermüllung des Umfeldes an den zwei vorhandenen Parkscheinautomaten festgestellt werden konnte.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Prangenberg (CDU):

 

18.

Installation von zwei Bänken in der Nähe des Wohnparks Bürgerbusch in Lützenkirchen

(2.200 €, investiv)

 

Bezirksvertreter Prangenberg (CDU) teilt mit, dass auf Wunsch der Bewohner der ATS-Begegnungsstätte im Wohnpark Bürgerbusch in Lützenkirchen jeweils eine Bank zum Verweilen auf halben Weg zum Aldi-/Edeka-Markt (Steinbüchel, Von-Knoeringen-Straße) und zum Penny-Markt (Lützenkirchen, In Holzhausen) installiert werden soll. Der Weg kann zwar fußläufig erreicht werden, doch besonders nach dem Einkauf müssen die älteren Bürger meist eine Pause einplanen und benötigen eine Sitzgelegenheit.

 

Die Verwaltung kalkuliert mit Kosten in Höhe von ca. 2.200 € für die Anschaffung und Installation von zwei Bänken. Eigene Mittel stehen hierfür nicht zur Verfügung.

 

Inwiefern der Vorschlag aus fachlicher Sicht als unbedingt notwendig erachtet werden kann, müsste nach einer Abstimmung mit dem Antragsteller über die genauen Standorte der Bänke beurteilt werden.

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

19.

Zuschuss an die KGS Thomas-Morus-Schule für die Schülerbücherei

(400 €, investiv)

 

20.

Zuschuss an die GGS Waldschule für die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(350 €, investiv)

 

21.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße für die Lernwerkstatt

(2.100 €, investiv)

 

22.

Zuschuss für die KGS Gezelin-Schule für die Schülerbücherei

(1.050 €, investiv)

 

23.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule zur bewegten Pause und für die Lernwerkstatt

(600 €, investiv)

 

24.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße zur Inklusion (LOGICO Förderboxen)

(1.500 €, investiv)

 

25.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße zur "Gesunden Schule" (Basketball-Set Junior, Schwungtuch, Jonglierset, Schul-Unihockey-Set)

(4.500 €, investiv)

 

26.

Zuschuss an die GGS Erich-Klausener-Schule für die Schülerbücherei

(900 €, investiv)

 

27.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld für die Lernwerkstatt und zur bewegten Pause

(1.100 €, investiv)

 

Zur Begründung der Maßnahmen wird auf die Erläuterung zu den Punkten 7 bis 13 der Vorlage verwiesen.

 

28.

Ersatzbeschaffung für ein Spielgerät auf dem Spielplatz Steinbücheler Feld

(5.000 €, investiv)

 

Auf dem städtischen Spielplatz Steinbücheler Feld muss ein abgängiges Spielgerät zwingend abgebaut werden. Es handelt sich um eine Sandbaustelle mit Sandeimern an Ketten, Röhren, Kränen, etc. Der Fachbereich Stadtgrün kann für dieses Gerät derzeit keine kurzfristige Ersatzbeschaffung leisten, da die vorhandenen Mittel in diesem Jahr für andere Projekte vorgesehen sind. Eine Finanzierung aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2018 wird daher sehr begrüßt.

 

29.

Instandsetzung von Wasserstelen auf Friedhöfen im Stadtbezirk III

(2.500 €, investiv)

 

Zahlreiche Wasserstelen sind in einem sehr schlechten Zustand bzw. abgängig und müssen vollständig erneuert werden. Die Wasserstelen werden durch die Besucher der Friedhöfe zur Bewässerung der Pflanzen auf den Gräbern rege genutzt und sollten daher in einem angemessenen Zustand und benutzbar sein. Die Fachverwaltung verfügt über kein ausreichendes Budget, um die zahlreichen Instandsetzungen bzw. Neuanschaffungen zeitnah durchzuführen. Ein Zuschuss aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen wäre daher sehr zu begrüßen. Nach einer Mittelbereitstellung wird der Fachbereich Stadtgrün die Instandsetzungen sukzessive durchführen.

 

 

Folgende Maßnahmen werden von der Verwaltung aus eigenen Mittel umgesetzt:

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Kämmerling (CDU):

 

30.

Materialien für die Instandsetzung des öffentlichen Parkplatzes an der Opladener Straße 112

 

Auf Vorschlag von Bezirksvertreter Kämmerling (CDU) und im Namen des ehemaligen Bezirksvertreters Kurt Saal wird die Bereitstellung und Lieferung von ein bis zwei Lkw-Ladungen selbstbindenden Granulat für den öffentlichen Parkplatz an der Opladener Straße 112 beantragt. An der Opladener Straße befindet sich vor dem Schützenhaus auf städtischem Grundstück ein öffentlich genutzter Parkplatz, welcher von dem Schützenverein regelmäßig gepflegt und von den Besuchern der Gezelinkapelle, Freizeitsportlern, Anwohnern und Vereinen genutzt wird. Um die Schlaglöcher und den Morast zu beseitigen, wird um die entsprechende Hilfe gebeten. Die Verteilung des Materials soll durch die Mitglieder erfolgen.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath hat eine Finanzierung der Maßnahme aus seinem Servicebudget bei den Technischen Betrieben des Stadt Leverkusen AöR (TBL) ermöglicht. Die Anlieferung des Materials (Hagen Halde Brechsand) ist nach Absprache mit den Antragstellern bereits erfolgt. Die Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2018 müssen somit nicht beansprucht werden.

 

Vorschlag der Bezirksvertreter Wollenhaupt (CDU) und Prangenberg (CDU):

 

31.

Ersatzpflanzungen von durch den Orkan "Friederike" gefällten Bäumen im Stadtbezirk III

 

Die Verwaltung wird sukzessive entsprechende Ersatzpflanzungen aus eigenem Budget vornehmen, sodass die Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen nicht beansprucht werden müssen.

 

Vorschlag von Ratsherrn Müller (CDU):

 

32.

Herrichtung des Bodens der Bushaltestelle Schnorrenberg

 

Der Boden der Bushaltestelle Schnorrenberg (in Richtung Köln) soll so hergerichtet werden, dass er auch im Winter und bei matschigem Wetter benutzt werden kann.

 

Die Verwaltung hat die Situation überprüft. Der umliegende Gehweg liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßen.NRW. Die Wartehalle steht auf privatem Grund, die Unterhaltungspflicht liegt bei der Stadt Leverkusen. Die Fläche ist mit Betonplatten befestigt. Aufgrund des Hinweises von Ratsherrn Müller (CDU) wurde eine Reinigung des Bereiches veranlasst, sodass eine Benutzung bei entsprechender Witterung möglich ist. Bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Eine Beanspruchung von Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen muss nicht in Betracht gezogen werden.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Wollenhaupt (CDU):

 

33.

Instandsetzung des Spielplatzes Saarlautener Straße

 

Bezirksvertreter Wollenhaupt (CDU) teilt mit, dass der Kinderspielplatz zwischen Saarlauterner Straße und Richard-Wagner-Straße ist durch das letzte Unwetter teilweise zerstört wurde und deshalb einige Zeit gesperrt war. Er bittet um eine Instandsetzung der Spielgeräte.

 

Die Verwaltung hat den Spielplatz für temporär gesperrt, da ein wesentliches Spielgerät abgebaut werden musste. Derzeit ist er wieder geöffnet, jedoch sind nur noch eine Doppelrutsche und zwei Wipptiere vorhanden. Das abgängige Spielgerät wird im Laufe des Jahres 2018 (abhängig von den Lieferzeiten) durch ein neues Gerät ersetzt. Die Kosten für dieses Gerät einschließlich Aufbau liegen im fünfstelligen Bereich. Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen müssen in diesem Fall nicht beansprucht werden, da die Fachverwaltung die Maßnahme im Rahmen der Ersatzbeschaffung durchführt.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Kolodziej (SPD):

 

34.

Erneuerung der Basketballkorbanlage in der Sporthalle der Heinrich-Lübke-Schule

 

Bezirksvertreter Kolodziej (SPD) hat eine Unterstützung des Sportvereins S.C. Fast-Break-Leverkusen e. V. bei der geplanten Aufrüstung der Korbanlagen in der Sporthalle der GGS Heinrich-Lübke-Straße in Steinbüchel vorgeschlagen. Der Verein steht aufgrund einer außerordentlich erfolgreichen ersten Herrenmannschaft kurz vor einem sicheren Aufstieg in die Regionalliga. Ein Aufstieg hätte umfassende Anforderungen an den Verein und die Austragungsorte der Spiele zur Folge. Dazu gehört auch eine moderne Korbanlage, was wiederum eine längst überfällige Investition in den Mittelpunkt hebt. Die Korbanlage des Hauptfeldes ist extrem veraltet und entspricht nicht den heutigen Standards. Der Verein ist in den letzten Jahren stark gewachsen und bietet in einem einwohnerstarken Stadtteil, einen wichtigen Teil der Jugend- und Freizeitbeschäftigung. Zusätzlich würden die betroffenen Schulen mit ihrem Sportunterricht von dieser Investition profitieren.

 

Die Verwaltung befürwortet diesen Vorschlag. Die Maßnahme ist bereits vorgesehen und in der Beauftragung. Eine Finanzierung bzw. ein Zuschuss aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen ist somit hinfällig.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Pockrand (SPD):

 

35.

Aufstellung eines Schildes "Bei Rot hier halten" vor der Ampel Ecke In Holzhausen/Weyerweg

 

Bezirksvertreter Pockrand (SPD) schlägt vor, die Verkehrsampel auf der Straße In Holzhausen, versetzt gegenüber der Ausfahrt Weyerweg, durch eine Beschilderung "Bei Rot hier halten" – 20 Meter aus Richtung Von-Knoeringen-Straße kommend vor der Ampel – zu ergänzen. Für Autofahrer als Linksabbieger aus der Weyerstraße kommend ist ein Einbiegen bei „roter Ampel“ auf der Straße In Holzhausen durch haltende Fahrzeuge nicht möglich. Es werden oft zwei Ampelphasen benötigt.

 

Die Fachverwaltung wird an der vorgenannten Stelle eine Haltelinie mit der entsprechenden Beschilderung anbringen. Eine Finanzierung aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen ist somit nicht erforderlich.

 

Vorschlag von Bezirksvertreterin Eickhoff-Prochno (SPD):

 

36.

Instandsetzung des Treppengeländers am Geh- und Radweg gegenüber dem Haus Opladener Straße 57 a

 

Bezirksvertreterin Eickhoff-Prochno (SPD) hat darauf hingewiesen, dass sich das Geländer in einem schlechten Zustand befindet und teilweise verrostet ist. Sie bittet um eine Instandsetzung.

 

Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) haben die Situation überprüft und das Geländer zwischenzeitlich mit einem zweifachen Anstrich in einen angemessenen Zustand versetzt. Eine Inanspruchnahme von Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen ist somit nicht erforderlich.

 

 

Folgende Maßnahme wird von der Verwaltung aus den dargelegten Gründen nicht zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

Vorschlag der CDU-Fraktion:

 

37.

Installation eines Abfallbehälters an der Höhenstraße

 

Die CDU-Fraktion schlägt die Anbringung eines städtischen Papierkorbs auf der Höhenstraße in Biesenbach, der von der Stadt regelmäßig geleert wird, vor. Der ehemals vorhandene Behälter wurde offensichtlich im Zuge eines Bauvorhabens entfernt und nicht wieder aufgestellt. Ein sinnvoller Standort wäre auf dem kleinen Parkplatz auf der linken Seite in Fahrtrichtung Zauberkuhle hinter Hausnummer 65.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufstellung eines Papierkorbes in diesem öffentlichen Bereich nicht zielführend. Die Höhenstraße in Lützenkirchen ist ein reines Wohngebiet mit Bungalowbebauung ohne gewerbliche Infrastruktur/Handel. Intensiver Publikums- oder Einkaufsverkehr ist nicht vorhanden. Selbst die vorhandenen Bushaltestellen sind nicht mit Papierkörben ausgestattet. Eine Vermüllung oder Verunreinigung der Straße ist nicht festzustellen. Zudem wäre der erhebliche Fahrweg für die Leerung eines Papierkorbes an diesem Standort unverhältnismäßig.

 

Aus diesen Gründen befürwortet die Verwaltung die vorgeschlagene Maßnahme nicht.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Greger / FB 01 / 406 - 8884

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Konsumtive und investive Maßnahmen im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Konsumtiv:

Produkt 010501 / Innenauftrag 810001050104 / Sachkonto 549900

 

Investiv:

Finanzstelle 81040105012000 / Finanzpositionen 782600/782700

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Im Jahr der Umsetzung:

Konsumtiv: 22.500 €

Investiv: 27.700 €

Keine Auswirkungen in den Folgejahren.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

teilweise

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

FB 01, Daniel Greger, 88 84

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

ja

ja

Ja

ja

 

Hierzu wird auf den Vorschlag Nummer 2 (Erhalt, Pflege und Neupflanzungen alter Obstbaumsorten im Stadtbezirk III) verwiesen. Gepflegte Hochstammobstbäume auf Streuobstwiesen haben eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten, die Maßnahme ist mit einer langfristigen Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzes zu bewerten.