Beschlussentwurf:
Die Erhöhung der Landesmittel in diesem Jahr wird auf alle freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Leverkusen aufgeteilt. Die städtischen Träger erhalten den gleichen Betrag wie im Vorjahr.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Für das Jahr 2018 gewährt der LVR einen Zuschuss zur Offenen Kinder- und
Jugendarbeit i. H. v. 333.748,00 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung
im Vergleich zum letzten Jahr i. H. v. 46.058,00 Euro. Es ist zu
entscheiden, wie diese Erhöhung auf die einzelnen Träger bzw. Einrichtungen
aufzuteilen ist.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartnerin: Frau Schlösser/
Fachbereich 51/ Telefon: 406 - 5190
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Es ist beabsichtigt, die Landesmittel für
alle freien Träger zu erhöhen. Diese beabsichtigte Erhöhung orientiert sich an
den jeweiligen prozentualen Anteilen der Einrichtungen aus den letzten Jahren,
lockert diese jedoch etwas auf, sodass eine gleichmäßigere Erhöhung für alle
Einrichtungen erzielt werden kann. Den städtischen Trägern wird die gleiche
Summe an Landesmitteln zugeteilt wie im Vorjahr.
Dabei
werden die Einrichtungen JuLe Café (KOT) und Treff L.A. (TOT) besonders
berücksichtigt, indem diesen Einrichtungen die ihnen theoretisch zustehende
Grundförderung i. H. v. 8.718,96 Euro bzw. 3.442,72 Euro zugeteilt
wird.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Landesmittel in Gesamthöhe von 333.748,00- €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung:
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |