Betreff
Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, für Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle
Vorlage
2018/2277
Aktenzeichen
Scho-Bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Der Entwurfsplanung von Kastner Pichler Architekten für den Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gym-nasium, für Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle wird zugestimmt.

 

2.         Die prognostizierten investiven Gesamtkosten betragen gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 nach heutigem Stand 9.256.000 € einschließlich Mehrwertsteuer. Der Grund und Boden wird dem Sondervermögen SPL übertragen. Bei Nichtrealisierung der Dreifachsporthalle erfolgt eine entsprechende Rückübertragung an die Stadt.

 

3.         Der SPL wird beauftragt, beim Land NRW einen Förderantrag zum Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung zu stellen.

 

4.         Finanzierung

 

4.1      Die Finanzierung der Maßnahme soll zu einem großen Teil über einen Zuschuss des Landes NRW erfolgen. Hierzu liegt dem SPL bereits ein „Letter of Intent“ der Staatskanzlei des Landes NRW vor, die aufgrund einer vorläufigen baufachlichen Einschätzung der vorliegenden Entwurfsplanung zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 8.000.000 € identifiziert hat, zu denen bei Vorliegen der sonstigen förderrechtlichen Voraussetzungen eine 80-prozentige Landeszuwendung in Höhe von rd. 6.400.000 € in Aussicht gestellt wird.

 

4.2      Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, den städtischen Anteil in Höhe von 2.495.000 € außerplanmäßig über die Finanzstelle 97000810012000, Finanz-position 781500, dem SPL zur Verfügung zu stellen.

 

4.3      Der voraussichtlich verbleibende Restbetrag in Höhe von 361.000 € wird durch den SPL finanziert. Sollte die unter 4.1 in Aussicht gestellte Landeszuwendung nach abschließender Prüfung der förderrechtlichen Voraussetzungen geringer ausfallen, wird der SPL ermächtigt, einen entsprechenden Eigenanteil in die Wirtschaftsplanung bzw. mittelfristige Finanzplanung einzuarbeiten.

 

5.         Die überschlägige Folgekostenberechnung wird zur Kenntnis genommen.

 

6.      Die Ausführungsplanung ist auf Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.

 

7.      Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung, vorbehaltlich der Mittelzusage durch das Land NRW, gemäß dem unter 4. dargestellten Finanzierungsrahmen sowie dem prognostizierten Rahmenzeitplan zu beginnen.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                        In Vertretung 

Richrath                                         Märtens                                 Adomat

Begründung:

 

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) gab mit Schreiben vom 28.08.2012 bekannt, dass das Landrat-Lucas-Gymnasium zum Schuljahr 2013/2014 zur Sportschule NRW ernannt wird. Diese Ernennung führt mit fortschreitendem Ausbau zu einem Mehrbedarf an Halleneinheiten, der am Schulstandort nicht gedeckt werden kann.

 

Mit der Vorlage Nr. 2015/0848 hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 14.12.2015 unter anderem der Beteiligung der Stadt Leverkusen am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für den Bau einer Dreifachsporthalle mit Kraftraum auf dem Gelände der nbso zugestimmt. Ferner wurde der Bau der Dreifachsporthalle mit Kraftraum auf dem Gelände der nbso vorbehaltlich der Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel beschlossen und der Sportpark Leverkusen (SPL) mit der Projektausführung beauftragt. Ein entsprechender Förderantrag wurde eingereicht.

 

Mit Schreiben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung vom 01.03.2016 wurde der Stadt Leverkusen mitgeteilt, dass das Projekt nicht ausgewählt wurde. Insgesamt war das Programm 15-fach überzeichnet.

 

Mit dem Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus (Antrag Nr. 2016/1067) vom 05.04.2016 erhielt die Verwaltung den Auftrag, Fördermöglichkeiten für eine Dreifachsporthalle auf dem Gelände der nbso zu prüfen. In weiteren Gesprächen mit dem MFKJKS wurde der Stadt Leverkusen die Bereitschaft zu einer

80-%-Förderung (bei einer reinen Schul- und Vereinsnutzung) in Aussicht gestellt.

 

Der SPL hat daraufhin im September 2016 einen Auftrag an das Büro Kastner Pichler Architekten für die Erstellung einer Konzeptstudie zur Errichtung einer Dreifachsport-halle auf dem Gelände der nbso erteilt. Hierbei sollten mehrere Ausbauvarianten untersucht werden. In der weiteren Entwicklung der verschiedenen Varianten der Konzeptstudie wurde festgelegt, dass die Variante „Dreifachsporthalle für Schulen und Vereine und Mehrzweckhalle“ (incl. Kraft- und Besprechungsraum, Aufzugsanlage, Parkplätze, Tribüne, Szenefläche, Veranstaltungsmöglichkeit) weiterverfolgt werden soll.

 

Mit der Vorlage Nr. 2017/1687 hat der Betriebsausschuss SPL in seiner Sitzung am 22.06.2017 die Vergabe von Planungsaufträgen für die Erstellung einer kompletten Entwurfsplanung gemäß HOAI beschlossen. In weiteren Gesprächen mit dem MFKJKS, jetzt Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, denen die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276 zugrunde lag, wurden Fördermöglichkeiten erörtert.

 

Mit einem „Letter of Intent“ vom 18.12.2017 wurde dem SPL durch die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass das Bauvorhaben einer Dreifachsporthalle für die  NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, zu den förderfähigen Vorhaben nach den geltenden Sportstättenbauförderrichtlinien zählt und von einer
80-%-Förderung der zuwendungsfähigen Kosten ausgegangen werden kann.

 

Förderfähig ist jedoch nur die Basisvariante, also die reine Schul- und Vereinssportnutzung ohne Tribünen und Veranstaltungshalle sowie die Herstellung von Parkplätzen. Teile der Ausstattung sind ebenfalls nicht förderfähig.

 

Bei der zugrunde liegenden Entwurfsplanung für den „Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, für Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle“ belaufen sich die Investitionskosten auf rund 9.256.000 €. Eine vorläufige baufachliche Einschätzung der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen hat zuwendungsfähige Kosten von fast 8.000.000 € identifiziert, zu denen bei Vorliegen der sonstigen förderrechtlichen Voraussetzungen eine 80-prozentige Landeszuwendung in Höhe von rund 6.400.000 € in Aussicht gestellt wird.

 

Dem SPL werden durch die Verwaltung außerplanmäßig 2.495.000 € als städtischer Anteil über die Finanzstelle 97000810012000, Finanzposition 781500, zur Verfügung gestellt. Der voraussichtlich verbleibende Restbetrag in Höhe von 361.000 € wird durch den SPL finanziert. Sollte nach abschließender Prüfung der förderrechtlichen Voraussetzungen die in Aussicht gestellte Landeszuwendung geringer ausfallen, wird der SPL ermächtigt, einen entsprechenden Eigenanteil in die Wirtschaftsplanung bzw. mittelfristige Finanzplanung einzuplanen.

 

Das weitere Vorgehen bedingt die Einreichung eines offiziellen Förderantrages durch die Stadt Leverkusen/SPL bei der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen. Bestandteil des Förderantrages ist u. a. die vorliegende vollständige Entwurfsplanung nach HOAI mit der Kostenberechnung nach DIN 276.

 

Nach Fertigstellung der Dreifachsporthalle sind dem SPL, gemäß § 10 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW, die durch die schulische Nutzung entstehenden Betriebskosten incl. Abschreibungen angemessen zu vergüten.

 

Baubeschreibung/Erläuterungsbericht

 

Standort

Auf dem Gelände der nbso in der Werkstättenstraße, die parallel zur Personen- und Gütergleisstrecke Köln-Wuppertal verläuft, befindet sich der Standort der neuen Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, für Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle. Die Erschließung der Dreifachsporthalle erfolgt fußläufig über die Campusbrücke und über die Werkstättenstraße.

 

Die neue Sporthalle

Der Bebauungsplan der Stadt Leverkusen „nbso - Campus Leverkusen und Gewerbe“ regelt die Bebauung in dem Baufeld, in dem die neue „Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, für Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle“ entstehen wird. Der Bebauungsplan legt eine III – IV-geschossige Bauweise mit Fassaden aus Ziegelstein fest.

 

Diese Bauweise leitet sich aus der unter Denkmalschutz stehenden Nachbarbebauung (Industriegebäude wie Kesselhaus, Magazin und Wasserturm) sowie dem historischen Kontext der neuen bahnstadt opladen (nbso) ab. Zum anderen verfolgt der Bebauungsplan das Ziel einer möglichst deutlichen Stadtraumkante an der überregional befahrenen Bahntrasse Köln - Wuppertal (der westlichen Stadtraumkante der nbso). Auch die hauptsächlichen schulischen Nutzer (Schüler des Landrat-Lucas-Gymnasiums als Eliteschule des Sports) werden die neue Halle als Erstes von der Bahnseite her sehen, da sie zum Sportunterricht über die neue Bahnbrücke vom naheliegenden Landrat-Lucas-Gymnasium zu Fuß gehen werden.

 

Fassadengestaltung

Die Fassade der neuen Sporthalle ist folgerichtig zu allen Seiten hin in gleicher Attraktivität und Offenheit ausgebildet. Sie gliedert sich in große, über die gesamte Breite des Gebäudes reichende Verglasungen, die sich auf der Nord- und Südseite mit gleich hohen Ziegelflächen abwechseln. Auf der Ost- und Westseite befinden sich die Verglasungen auf Höhe der Eingangs- bzw. Spielfeldebene. Auf diese Weise wird zum einen eine vollkommen offene Erschließungszone an der Industriestraße geschaffen und zum anderen wird die attraktive Aussicht auf die tiefer liegende Bahnstrecke, mit der Dynamik der vorbeifahrenden ICE Züge, wesentlich zur positiven Stimmung im Innenraum beitragen. Über den außen liegenden Sonnen- und Blendschutz können alle äußeren Einflüsse, wenn gewünscht, ausgeblendet werden. Unmittelbare Einblicke in die Halle von außen sind wegen des Geländeverlaufs nicht möglich.

 

Erschließung

Vom komplett verglasten Foyer gelangen die Besucher von Sportveranstaltungen, die Nutzer des Kraftraums sowie des Besprechungs- und Unterrichtsraums über zwei offene Treppen ins Tribünengeschoss. Die Sportler, welche die Halle nutzen, gelangen über dieselben Treppen in das Untergeschoss, wo sich die Umkleiden und sonstigen Nebenräume befinden. Über eine interne Treppe (Turnschuhgang) gelangen die Sportler vom UG in die Sporthalle. Für Besucher von Sport-, Schul- und sonstigen Veranstaltungen besteht eine direkte Verbindung zwischen Foyer und Halle. Die Anlieferung für Veranstaltungen wird unmittelbar vom nördlichen Parkplatz in die Halle realisiert.

 

Tribünenebene

Auf der Tribüne befindet sich mittig die Wartezone, von wo die festen und ausziehbaren Tribünensitzplätze erschlossen werden. Auf der nördlichen Seite der Tribüne befindet sich ein Besprechungs-/Unterrichtsraum. In diesem Besprechungs-/Unterrichtsraum wird u. a. der theoretische Sportunterricht des Landrat-Lucas-Gymnasiums stattfinden. Den Schulbaurichtlinien entsprechend bestehen insofern auch zwei getrennte bauliche Rettungswege, die von der Tribüne direkt ins Freie führen.

 

Auf der südlichen Seite der Tribüne befindet sich der Kraftraum, in dem die Leistungssportler des Landrat-Lucas-Gymnasiums täglich unter Anleitung trainieren. Die mittige Empfangszone und der Erschließungsgang der Tribünen werden zu Trainingszwecken mitgenutzt. So werden z. B. auf dem Erschließungsgang Anlaufspurts eintrainiert. Die großzügigen Verglasungen der Fassaden auf dieser Ebene und die Verglasungen zur Halle schaffen eine gesteigerte Aufenthaltsqualität während des theoretischen Sportunterrichts und während des Krafttrainings im Fitnessraum.


Mehrzweckhalle

Die Halle ist als Mehrzweckhalle für Sport-, Schul- und sonstige Veranstaltungen geplant. Die Zuschauerzahl für Sportveranstaltungen, mit einer maximal ausgenutzten Tribüne, liegt bei 535 Zuschauern.  Für Sport-, Schul- und sonstige Veranstaltungen können zwei Szenarien (große und kleine Szenenfläche) realisiert werden. Die maximale Besucherzahl bei Sport-, Schul- und sonstigen Veranstaltungen ist auf 600 Personen festgelegt.

 

Gleichwohl richtet sich das Augenmerk auf die hauptsächlich stattfindende schulische Nutzung durch das Landrat-Lucas-Gymnasium als Eliteschule des Sports bzw. Sportschule NRW. Jedoch wird diese Dreifachsporthalle auch außerhalb der schulischen Nutzung den sporttreibenden Vereinen zur Verfügung gestellt. Das vorgesehene bzw. mögliche Veranstaltungsprofil richtet sich überwiegend auf die durch die Schulnutzung, aber auch auf die durch Vereinsnutzung geprägten Veranstaltungsvarianten.

 

Haustechnik und Gebäudeautomation

Die Dreifachsporthalle wird an das öffentliche Fernwärmenetz angeschlossen, welches u. a. die Heizkreise der Fußbodenheizungen der unterschiedlichen Ebenen versorgt.

Die Lüftung der Halle und der Nebenräume wird über autarke Anlagen gesteuert. Die Luftmengen sind dabei über die jeweiligen Einrichtungsgegenstände, das Raumprofil bzw. die zu erwartende Personenzahl bemessen. Die Anlagen beinhalten zudem Einheiten zur Wärmerückgewinnung. Hierbei wird beispielsweise im Winter ein großer Anteil der Wärme aus der Abluft „zurückgewonnen“ und der Frischluft zugeführt. Dadurch wird ein Teil der benötigten Energie zum Erwärmen der Außenluft im Winter bzw. zum Kühlen der Außenluft im Sommer abgedeckt. Der restliche Energiebedarf wird jeweils über dezentrale Luft/Luft-Wärmepumpen bereitgestellt. Die Verwendung der dezentralen Systeme spart Verteilleitungen und somit Verluste im Zuge der Verteilung ein. Zudem kann die Fernwärmeübergabestation kleiner dimensioniert werden.

 

Die Anlagen sind darauf ausgelegt, bei maximalem Luftmengenbedarf im Sommer die Frischluft mit einer gewissen Untertemperatur in die Räumlichkeiten einzublasen, um die Kühllasten durch Personen, Geräte und Sonneneinstrahlung etwas zu kompensieren. Im Winter soll die eingeblasene Frischluft auf Raumtemperatur erwärmt werden, um keine zusätzliche Heizlast durch den Betrieb der Lüftungsanlagen zu erzeugen. Einen weiteren Vorteil stellen die Wärmepumpen in Kombination mit der geplanten Photovoltaikanlage (PV-Anlage) dar, die auf dem Dach montiert wird. Der erzeugte Strom soll vorrangig zum Betrieb der Anlagentechnik selbst genutzt werden. Da hohe Sonneneinstrahlung zum einen Ertrag im Sinne von elektrischer Leistung über die PV-Module und zum anderen eine hohe Kühllastquelle durch die Aufheizung der Räumlichkeiten darstellt, fallen hier Lasten und Nutzen zeitlich zusammen. Somit bietet die PV-Anlage im Zusammenhang mit der Lüftungsanlage eine optimale Anlagenkombination, da der elektrische Strom der PV-Anlage zum Betrieb der Wärmepumpen genutzt werden kann.

 

Um auch zeitliche Verschiebungen von Ertrag und Bedarf - beispielsweise bei Abendveranstaltungen im Sommer - ausgleichen zu können, dienen zwei Stromspeicher. Diese ermöglichen es, die gewonnene elektrische Energie vom Tage auch am Abend zu nutzen.

 

Für eine ideale Nutzung der Halle wird die Beleuchtung tageslichtabhängig und über Präsenzmelder geschaltet. Die Beleuchtungsstärke ist dimmbar und kann den Trainings- und Wettkampfbedingungen der jeweiligen Sportarten und Veranstaltungen angepasst werden. Die gesamte Beleuchtung wird in LED-Technik ausgeführt. Der Sonnen- und Blendschutz wird in Abhängigkeit von Wetter und Tageszeit gesteuert und kann an die einzelnen Sportarten und sonstigen Veranstaltungen angepasst werden. Über die Gebäudeautomation können die entsprechenden Optionen und Kombinationen der Technischen Einrichtung abgestimmt und überwacht werden.

 

Finanzierung

 

Die Finanzierung der Maßnahme „Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, für Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle“ soll zu einem großen Teil über einen Zuschuss des Landes NRW erfolgen. Hierzu liegt dem SPL bereits ein „Letter of Intent“ der Staatskanzlei des Landes NRW vor, die aufgrund einer vorläufigen baufachlichen Einschätzung der vorliegenden Entwurfsplanung, zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 8.000.000 € identifiziert hat, zu denen bei Vorliegen der sonstigen förderrechtlichen Voraussetzungen eine 80%ige Landeszuwendung in Höhe von rd. 6.400.000 € in Aussicht gestellt wird.

 

Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, den städtischen Anteil in Höhe von 2.495.000 € außerplanmäßig über die Finanzstelle 97000810012000, Finanzposition 781500, dem SPL zur Verfügung zu stellen. Der voraussichtlich verbleibende Restbetrag in Höhe von 361.000 € wird durch den SPL finanziert. Sollte die unter 4.1 in Aussicht gestellte Landeszuwendung nach deren abschließender Prüfung der förderrechtlichen Voraussetzungen geringer ausfallen, wird der SPL ermächtigt, einen entsprechenden Eigenanteil in die Wirtschaftsplanung bzw. mittelfristige Finanzplanung einzuarbeiten.

 

Terminplan

 

Für das Projekt Neubau einer Dreifachsporthalle für Schulen, Vereine und für die Nutzung als Mehrzweckhalle ist die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung VGV) anzuwenden. Aufgrund der Höhe der Bausumme sind daher überwiegend europaweite Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

 

Ein übersichtlicher Rahmenzeitplan ist in den Anlagen (nichtöffentlich) hinterlegt.

 

Aufgrund der umfangreichen Planungsleistungen und der vorgegebenen Vergabeverfahren ist frühestens im Mai 2020 mit dem Baubeginn zu rechnen. Es wird von einer reinen Bauzeit von ca. 18 Monaten ausgegangen. Insofern kann voraussichtlich von einer Fertigstellung im November 2021 ausgegangen werden.

 

Planunterlagen

 

Die nichtöffentlichen Anlagen liegen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern des Rates als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Zudem besteht für die Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen; alle Anlagen sind dort in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2018/2277

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Scholz / SPL / 0214-35765030

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, für Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, den städtischen Anteil in Höhe von 2.495.000 € außerplanmäßig über die Finanzstelle 97000810012000, Finanzposition 781500, dem SPL zur Verfügung zu stellen.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Folgekosten werden grob geschätzt 4 % der Bausumme betragen. Der Zuschuss drückt sich bei den Folgekosten mindernd aus (Sonderposten in Höhe des Zuwendungsbetrages wird korrespondierend zur Abschreibung über Ertrag aufgelöst). Der SPL refinanziert die oben genannten Kosten teilweise über die in Rechnungstellung eines Entgeltes für die Nutzung der Sporthalle für den Schulsport. Im Haushalt der Stadt Leverkusen sind entsprechende Budgets für die Schulsportnutzung vorzusehen.

 

Die Übertragung des Grundstücks (Gemarkung Opladen, Flur 8, Flurstück 670, mit einer Größe von 5.669 m²) erfolgt auf Grundlage der derzeit im städtischen Anlagevermögen bilanzierten Werte.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]