Betreff
Jahresabschluss 2017 der AVEA GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaften und Entlastung
Jahresabschluss 2017 der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2018/2279
Aktenzeichen
201-01-01-14-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2017 wird mit einer Bilanzsumme von 121.786.193,57 € und einem Jahresüberschuss von 4.453.119,85 € (inklusive 1.479.247,50 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).

 

b) Der Bilanzgewinn in Höhe von 12.504.805,37 €, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 4.453.119,85 € und dem Gewinnvortrag von 8.051.685,52 €, wird mit einem Betrag von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben. Der restliche Betrag in Höhe von 8.704.805,37 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Der Komplementärin und deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d) Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e) Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird gebilligt (Anlage 3).

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2017 wird mit einer Bilanzsumme von 60.941,51 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,76 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4) festgestellt.

 

b) Der Jahresüberschuss 2017 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2018 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA GmbH & Co. KG geprüft. Der Jahresabschluss 2017 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt. Alleinige Kommanditisten der AVEA GmbH & Co. KG und Gesellschafter ihrer Komplementär-GmbH (AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH) sind zu je 50 % die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV). Mitglieder des BAV sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis.

 

Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 11 Abs. 2 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der AVEA GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgten in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 06.07.2018. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am 22.06.2018 vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen bzw. einer Weisung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gefasst.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung

 

Die Erträge aus den Jahren 2016 und 2017 setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

Die Aufwendungen aus den Jahren 2016 und 2017 der AVEA GmbH & Co. KG stellen sich wie folgt dar:

 

Die Aufwendungen sind um 1.441 T€ gestiegen. Ursachen dafür sind insbesondere höhere Materialaufwendungen. Parallel dazu haben auch die Erträge, hauptsächlich durch höhere Verwertungserlöse, Beteiligungserträge und Erträge aus Schadensfällen um 2.590 T€ zugenommen, sodass ein um 1.149 T€ höheres Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden konnte.

 

Finanzkennzahlen zum 31.12.2017

 

 

 

in T€

2017

2016

Eigenkapitalrentabilität:

Jahresergebnis:

4.453

8,86%

7,06%

Eigenkapital:

50.275

Gesamtkapitalrentabilität:

Jahresergebnis:

4.453

9,83%

8,13%

Zinsaufwand:

1.505

Gesamtkapital (EK + langfr. Fremdkapital)

60.588

Anlagendeckungsgrad II:

Eigenkapital:

50.275

57,48%

57,53%

Sonderposten:

Langfr. Fremdkapital:

0

10.313

Anlagevermögen:

105.402

Personalaufwandsquote:

Personalaufwand:

6.489

8,30%

9,94%

Gesamtaufwand:

78.134

Zinsaufwandsquote:

Zinsaufwand:

1.505

1,93%

2,01%

Gesamtaufwand:

78.134

Investitionen:

Anschaffung AV:

9.930

9.930 T€

16.528 T€

 

Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung

 

Die AVEA GmbH & Co. KG ist eine Managementholding. Auf der Grundlage des Subunternehmerkonzeptes werden in der Regel alle externen Umsatzerlöse durch die AVEA GmbH & Co. KG realisiert. Die Umsätze werden im Wesentlichen mit den Gesellschaften erzielt; die Abrechnung erfolgt gemäß der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP). Eine Bestätigung dieser Entgeltnachkalkulation erfolgt bei der jährlichen Jahresabschlussprüfung (s. Seite 10 des Anhangs für das Geschäftsjahr 2017). Die Entsorgung der Abfälle im Gebiet der Gesellschafter war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet, sodass der öffentliche Zweck der Gesellschaft erreicht wurde.

 

Tochtergesellschaften

 

Die Feststellung der Jahresabschlüsse der in der Anlage 2 aufgeführten Tochtergesellschaften erfolgt nach § 7 Abs. 3 des Konsortialvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband. Dort wurde vereinbart, dass die Vertretung der AVEA GmbH & Co. KG als Gesellschafterin in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften der AVEA GmbH & Co. KG von dem Geschäftsführer der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wahrgenommen wird. Gleichzeitig ist dieser auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.

 

Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen.

 

Zur Gewinnverwendung teilt die Verwaltung mit, dass die Vertreter der Stadt Leverkusen die Ermächtigung des Geschäftsführers in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 06.07.2018 vorbehaltlich des Weisungsbeschlusses gemäß dieser Vorlage beschlossen haben.

 

Konzernabschluss

 

Der konsolidierte Abschluss für die gesamte AVEA-Unternehmensgruppe ist eine jährlich aufzustellende Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Konzernunternehmen (Mutter- und Tochtergesellschaften). Eine Feststellung des Konzernabschlusses erübrigt sich, da diesem lediglich eine Informationsfunktion zukommt. Allen Ratsmitgliedern steht der Prüfungsbericht über den AVEA Konzernabschluss als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 3 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH geprüft.

 

Der Jahresabschluss 2017 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 4 beigefügt.

 

Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

 

Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten vorbehaltlich des Weisungsbeschlusses in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der AVEA GmbH & Co. KG und AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 06.07.2018.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der AVEA GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rf. Heike Bunde

Rh. Dirk Danlowski

Rh. Tim Feister

Rh. Albrecht Omankowsky

Rh. Oliver Ruß

Rh. Karl Schweiger

 

 

Der Jahresabschluss 2017 wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 02.07.2018 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen steht an dem Tag ein Vertreter der AVEA zur Verfügung.

 

Abschließende Hinweise

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfberichte der Jahresabschlüsse der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 5 a) und b) im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und den Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2018/2279

 

Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Herr Thiele / FB Finanzen / 406 - 2044

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Ausschüttung: Finanzstelle 9700111001

Produkt 111001

Produktgruppe 1110

Betrag: 1.900.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die Teilnahme eines Vertreters der AVEA in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses sicherstellen zu können, ist eine Behandlung der Vorlage im Finanz- und Rechtsausschuss am 02.07.2018 bzw. in der Ratssitzung am 09.07.2018 erforderlich. Die Gesellschaft konnte die für die Erstellung der Vorlage notwendigen Unterlagen erst in der 23. Kalenderwoche übersenden.