Jahresabschluss der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2017 wird mit einer Bilanzsumme von 8.806.058,58 €
und einem Jahresüberschuss von 130.846,99 € (inklusive 152.052,79 €
Beteiligungserträge) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).
b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 130.846,99 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
c) Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
d) Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.
e) Der Konzernabschluss der RELOGA-Konzerngesellschaften wird gebilligt (Anlage 3).
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2017 wird mit einer
Bilanzsumme von 44.824,60 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,38 € gem.
beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4)
festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss 2017 wird in die
Gewinnrücklage eingestellt.
c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2017
Entlastung erteilt.
4. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2018 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der RELOGA Holding GmbH & Co. KG geprüft. Alleinige Kommanditisten der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und Gesellschafter ihrer Komplementär-GmbH (RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH) sind zu je 50 % die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV). Mitglieder des BAV sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis. Als Holdinggesellschaft realisiert die RELOGA Holding GmbH & Co. KG im Wesentlichen die Umsätze mit den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Der Jahresabschluss 2017 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 11 Abs. 2 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der RELOGA Holding GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgten in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 06.07.2018. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am 22.06.2018 vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen bzw. einer Weisung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gefasst.
Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung
Die Gesellschaft hat im Jahr 2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von 131 T€ (Vorjahr: 382 T€) erwirtschaftet.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2017 ist von 8.667 T€ um 139 T€ auf 8.806 T€ gestiegen. Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital von 7.007 T€ auf 7.138 T€ erhöht. Aufgrund des geringeren Jahresüberschusses hat sich die Eigenkapitalrentabilität in Höhe von 1,84 % im Vergleich zum Vorjahr (5,48 %) verringert. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft hat sich zum 31.12.2017 auf 81,06 % erhöht (Vorjahr 80,85 %).
Finanzkennzahlen zum 31.12.2017
|
|
in
T€ |
2017 |
2016 |
Eigenkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
131 |
1,84% |
5,48% |
Eigenkapital: |
7.138 |
|||
Gesamtkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
131 |
2,47% |
5,70% |
Zinsaufwand: |
67 |
|||
Gesamtkapital (EK + langfr.
Fremdkapital) |
8.013 |
|||
Anlagendeckungsgrad II: |
Eigenkapital: |
7.138 |
130,14% |
125,37% |
Sonderposten: Langfr. Fremdkapital: |
0 875 |
|||
Anlagevermögen: |
6.157 |
|||
Personalaufwandsquote: |
Personalaufwand: |
1.123 |
56,46% |
57,99% |
Gesamtaufwand: |
1.989 |
|||
Zinsaufwandsquote: |
Zinsaufwand: |
67 |
3,37% |
3,71% |
Gesamtaufwand: |
1.989 |
|||
Investitionen: |
Anschaffung AV: |
138 |
138 T€ |
1.379 T€ |
Tochter-
und Beteiligungsgesellschaften
Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen. Entsprechend wird bei den Tochtergesellschaften verfahren, bei denen Herr Sprokamp nicht als Geschäftsführer bestellt ist.
Bestellung
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 06.07.2018.
Abschließende Hinweise
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 5 a) und b) im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und den Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der RELOGA Holding GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen
Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der RELOGA
Holding GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g.
Mitwirkungsverbot:
Rf. Heike Bunde
Rh. Dirk
Danlowski
Rh. Tim Feister
Rh. Albrecht
Omankowsky
Rh. Karl
Schweiger
Der Jahresabschluss 2017 wird in der Sitzung des Finanz- und
Rechtsausschusses am 02.07.2018 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen
steht an dem Tag ein Vertreter der RELOGA zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2018/2284
Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Herr
Thiele / FB Finanzen / 406 - 2044
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2017 der RELOGA Holding GmbH & Co. KG.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die Teilnahme eines Vertreters der RELOGA in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses sicherstellen zu können, ist eine Behandlung der Vorlage im Finanz- und Rechtsausschuss am 02.07.2018 bzw. in der Ratssitzung am 09.07.2018 erforderlich. Die Gesellschaft konnte die für die Erstellung der Vorlage notwendigen Unterlagen erst in der 23. Kalenderwoche übersenden.