Betreff
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Leverkusen
Vorlage
2018/2287
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt das Wasserversorgungskonzept zur Kenntnis und beauftragt den Oberbürgermeister, es der Bezirksregierung Köln vorzulegen.

 

gezeichnet:

 

 

In Vertretung                                               In Vertretung

Richrath                    Märtens                                            Lünenbach

Begründung:

 

Die Gemeinden haben für ihr Stadtgebiet nach § 38 Absatz 3 Landeswassergesetz NRW ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Dieses Konzept ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen und alle 6 Jahre fortzuschreiben.

 

Die Stadt Leverkusen hat mit der Erstellung des Konzepts die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) beauftragt. Die EVL hat sich mit den anderen Leverkusener Wasserversorgern ins Benehmen gesetzt und das vorliegende Wasserversorgungskonzept erarbeitet, welches als Anlage beigefügt ist.