Betreff
Breitbandausbau nach Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes und des Landes NRW
Vorlage
2018/2303
Aktenzeichen
te-ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

 

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung unter Inanspruchnahme des in der Begründung genannten Bundesförderprogramms mit der Durchführung aller zur Realisierung des Breitbandausbaus erforderlichen Maßnahmen.

 

2. Der Rat beschließt im Rahmen seiner Budgetkompetenz die hierzu notwendigen investiven Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 in Höhe von 2,4781 Mio. € bzw. 1,2311 Mio. € haushaltsneutral zur Weiterleitung der Zuwendungen von Bund und Land NRW sowie Dritten an den Begünstigten bereitzustellen. Ebenso erfolgt eine haushaltsneutrale Veranschlagung der jährlichen, ergebnisneutralen Auflösung der erhaltenen und weitergeleiteten Zuweisung über den Innenauftrag 8100 1506 0101 Wirtschaftsförderung FB 01.

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gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Märtens

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Die Stadt Leverkusen engagiert sich für einen flächendeckenden Breitbandausbau, um weiterhin ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort zu bleiben. Daher war die Teilnahme am Bundesförderprogramm (BFP) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Unterstützung eines geförderten Breitbandausbaus notwendig. Neben der Teilnahme am BFP für den Breitbandausbau im gesamten Stadtgebiet, war auch die Bewerbung um Fördermittel aus dem Sonderprogramm Gewerbegebiete für das „Friedenstal“ erfolgreich.

Im Rahmen des BFPs wurden zuerst die unterversorgten Adressen (sog. „weiße Flecken“), durch ein Markterkundungsverfahren (MEV) mithilfe eines externen technischen Beraters identifiziert. Im Stadtgebiet gelten weniger als 2 % aller Anschlüsse noch als unversorgt und förderfähig.

 

Finanzierung

 

Nachdem die Markterkundung abgeschlossen war, wurden für die o.g. Projektgebiete Anträge auf Förderung bei der Projektträgerin des BMVI (atene KOM) und der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Hilfe des technischen Beraters konnten die voraussichtlichen Kosten für den Ausbau ermittelt werden, diese belaufen sich auf ca. 4,11 Mio. € für das gesamte Ausbaugebiet der Stadt. Weiterhin wird ein Ausbau des Gewerbegebiets „Im Friedenstal“ Kosten in Höhe von rund 290 T€ verursachen. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Gesamtkosten i. H. v. 4.400.000 € und der Fördersumme i. H. v. 3.709.200 € stellt den „Eigenanteil“ der Unternehmen dar, da die Fördergeber einen entsprechenden „Gewinn“ der ausführenden Unternehmen unterstellen. Dieser Betrag wird somit nicht gefördert. Die verbleibenden Kosten des Breitbandausbaus werden im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells hälftig durch Bund und Land finanziert.

 

Am 16.08.2017 wurden die Zuwendungsbescheide der atene KOM sowie am 20.11.2017 durch die Bezirksregierung Köln jeweils in vorläufiger Höhe an die Stadtverwaltung ausgehändigt.

 

Daraus ergibt sich die Finanzierung beider Förderprogramme wie folgt:

 

a)    Ausbaugebiet „Stadtgebiet“                                   ca.       1.737.050 € (Bund)

ca.       1.737.050 € (Land)

            Summe                                                                      ca.       3.474.100 €

 

 

b)    Gewerbegebiet „Im Friedenstal“                            ca.         109.500 € (Bund)

                                                                                                ca.         109.500 € (Land)

ca.           16.000 € (Gewerbe)

            Summe                                                                      ca.         235.000 €

 

 

Die Gesamtförderung von Bund und Land liegt somit bei rund 3.474.100 € im Stadtgebiet bzw. 219.000 € für das Gewerbegebiet „Friedenstal“. Die hier ansässigen Gewerbetreibenden haben insgesamt einen Eigenanteil i. H. v. 16.000 € als Drittmittel zu leisten. Daraus ergibt sich eine Gesamtfinanzierung von 235.000 €.

 

 

Parallel wurde zur Finanzierung des  technischen Beraters Fördermittel in einer Höhe von 50.000 € beim Projektträger des BMVI, der atene KOM, beantragt. Diese Fördergelder sind bereits vereinnahmt.

 

 

Verfahren

 

Im Juli 2017 wurde in der Förderrichtlinie des Breitbandausbaus die Aufgreifschwelle für Schulen neu definiert. Danach gelten Schulen nur versorgt, wenn neben der Schulverwaltung jede Klasse über eine Breitbandversorgung von 30 mbit/s verfügt. Aufgrund dieser neuen Aufgreifschwelle konnten neben den bereits identifizierten Anschlüssen noch 31 Bildungseinrichtungen im Stadtgebiet in das Förderprogramm integriert werden.

Als nächsten Schritt im BFP wird durch eine europaweite Ausschreibung die Bekanntmachung veröffentlicht. Im Rahmen des mehrstufigen Verhandlungsverfahrens wird zuerst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Nach einer ersten Angebotsphase findet eine Verhandlungsphase mit den Bewerbern, den externen Beratern, der atene KOM und der Stadtverwaltung statt. Im Anschluss kommt es in einer zweiten Angebotsphase zu verbindlichen Angeboten.

 

Es erfolgt eine Vergabeempfehlung ausgehend von der Bewertung der Angebote durch die juristischen und technischen Berater.

 

Auf dieser Basis folgt ein Antrag auf einen finalen Förderbescheid in endgültiger Höhe für beide Bundesförderprogramme nachdem eine Vertragsunterzeichnung stattgefunden hat und eine Prüfung des Kooperationsvertrags durch die Bundesnetzagentur durchgeführt wurde. Nach Aushändigung der Förderbescheide in endgültige Höhe

kann der Beginn der Baumaßnahme im Ausbaugebiet der Stadt und im Gewerbegebiet ausgeführt werden.

 

Damit die oben beschriebene Ausschreibung veröffentlicht werden kann, müssen im kommunalen Haushalt die Mittel budgetneutral bei Aufwand und Ertrag in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 bereitgestellt werden. Die Veranschlagung soll mit Blick auf den erwarteten Mittelabruf zu 2/3 in 2019 und zu 1/3 in 2020 erfolgen. Aufgrund der Richtlinie des Bundes erfolgt die Auszahlung der Fördermittel im Wege des Abrufverfahrens. Dies bedeutet, dass unterjährig eine Liquiditätslücke entsteht, da ein Fördermittelabruf nur nach den im Bescheid festgelegten Meilensteinen und gegen die Vorlage von Rechnungsbelegen erfolgt. Es dürfen daher ausschließlich Bundesmittel am Tag des Bedarfs und nur insoweit abgerufen werden, als sie für die fällige Zahlung benötigt werden. Die Auszahlung der Landesmittel erfolgt auf Antrag und Vorlage des Nachweises der jeweiligen (Teil‑) Zahlung des Bundes.

 

 

Die Zuwendungen des Bundes an die jeweiligen Gebietskörperschaften im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells stellen nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen (Az. III C 2 – S 7200/07/10010 : 022 vom 24.02.2017) echte nicht steuerbare Zuschüsse dar und unterliegen daher keiner umsatzsteuerlichen Behandlung, d. h. die Zuwendung ist rein netto ohne Entrichtung von Umsatzsteuer zu zahlen. Die Umsatzsteuer ist nicht Bestandteil der Zuwendung und der Weiterleitung an den Begünstigten.

 

 

 

Zeitplan

 

Der Beginn der Baumaßnahmen wird zum aktuellen Zeitpunkt auf Anfang 2019 geschätzt. Ein genauerer Zeitraum kann erst nach dem Ausschreibungsverfahren durch die Festlegung der bereits genannten Meilensteine erfolgen. Zurzeit endet der Bewilligungszeitraum des Projektes Ende Dezember 2018. Es wurde bereits eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes um zwei Jahre bis Ende Dezember 2020 mit den Fördermittelgebern erörtert und in Aussicht gestellt. Im Rahmen der Festlegung der Meilensteine wird diese Fristverlängerung beantragt.

 

Nach Abschluss des Bundesförderprogramms wird jeder Breitbandanschluss in der Stadt Leverkusen über eine Geschwindigkeit von 50mbit/s verfügen, alle Anschlüsse des Förderprogramms verfügen zusätzlich über einen FTTH-Glasfaseranschluss. Das langfriste Ziel ist es, alle Anschlüsse im Stadtgebiet mit einem FTTH-Glasfaseranschluss zu versorgen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Kotterba / 01 / 406-88 06

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Siehe unter B)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Haushaltsmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2019 haushaltsneutral wie folgt zu veranschlagen:

 

Einzahlung:

Finanzstelle                         8100 150601 1000 Breitband

Finanzposition                    681000 INVESTITIONSZUWEISUNG VOM BUND

Ansatz 2019:                                                     1.231.050 €

Ansatz 2020:                                                         615.550 €

 

Finanzstelle                         8100 150601 1000 Breitband

Finanzposition                    681100 INVESTITIONSZUWEISUNG VOM LAND

Ansatz 2019:                                                     1.231.050 €

Ansatz 2020:                                                         615.550 €

 

Finanzstelle                         8100 150601 1000 Breitband

Finanzposition                    681700 INVESTITIONSZUSCHÜSSE VON PRIVATEN UNTERNEHMEN

Ansatz 2019:                                                           16.000 €

 

Auszahlung:

Finanzstelle                         8100 150601 1000 Breitband

Finanzposition:                   781700 ALLG INVESTITIONSZUSCHÜSSE AN PRIVATE UNTERNEHMEN

Ansatz 2019:                                                     2.478.100 €

Ansatz 2020:                                                     1.231.100 €

 

Es erfolgt eine haushaltsneutrale Veranschlagung der jährlichen, ergebnisneutralen Auflösung der erhaltenen und weitergeleiteten Zuweisung über den Innenauftrag 8100 1506 0101 Wirtschaftsförderung FB01.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Beratung in der Sitzung des Rates am 09.07.2018 ist erforderlich, damit das formelle Verfahren zum Breitbandausbau unter den Förderbedingungen fortgesetzt werden kann.