Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Austausch der Oberlichtzüge / Umrüstung der Vorbühnenzüge auf maschinellen Antrieb und Antrieb des Nebenbühnentors
Vorlage
2018/2305
Aktenzeichen
416-40-15-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Für die Maßnahme des Vermögensplans „Austausch der Oberlichtzüge / Umrüstung der Vorbühnenzüge auf maschinellen Antrieb und Austausch Antrieb des Nebenbühnentors“ sind überplanmäßige Mittel in Höhe von 40.000 € erforderlich.

 

 

Deckungsmittel stehen in der erforderlichen Höhe bei folgender Position des Vermögensplans 2018 zur Verfügung:

 

„Anschaffung Stellwände“ (Teilbetrieb FORUM):                               40.000 €

 

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                Märtens                     Adomat

Begründung:

 

Aufgrund eines vorliegenden Berichts der ausführenden Firma wurde im Zuge der Sanierung der Oberlichtzüge und der Vorbühnenzüge festgestellt, dass nach der aktuellen DIN 56950-1 „Veranstaltungstechnik – Maschinentechnische Einrichtungen – Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung“ die einzuleitenden Kräfte neu berechnet werden müssen und darüber hinaus eine neue Statik erstellt werden muss. Um den statischen Nachweis gerecht zu werden und zugleich weiterhin die Durchführung des Spielbetriebes zu gewährleisten, ist es dringend notwendig, zusätzliche Stahlträger in die bereits vorhandene Stahlkonstruktion einzubauen. Die erst bei der Demontage der Altanlage erkennbar gewordene und nun kurzfristig zu lösende neue statische Problematik war bei der zuletzt in 2017 erfolgten überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 95.000 € noch nicht kalkulierbar.

 

Für den Wirtschaftsplan 2017 wurden für die o. g. Maßnahmen Mittel in Höhe von 250.000 € etatisiert. Die Höhe des Ansatzes basierte auf einer Kostenschätzung einer Fachfirma, die für die sehr speziellen technischen Gewerke eines der führenden Unternehmen in Deutschland und Europa ist.

 

Leider hat sich im Rahmen der Ausschreibung gezeigt, dass die eingeplanten Mittel für die erforderliche Realisierung der Maßnahmen nicht ausreichten, so dass eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 13 Absatz 2 der Satzung der KulturStadtLev in Höhe von 95.000 € erforderlich wurde. Dieser Mehrausgabe hat der Betriebsausschuss in der Sitzung am 19.09.2017 (Vorlage Nr. 2017/1807) zugestimmt. Zur Fortführung der Sanierung sowie zeitnahen Weiterführung des Spielbetriebes sind Mehrausgaben unabweisbar und insofern die Bereitstellung weiterer überplanmäßiger Mittel in Höhe von 40.000 € dringend notwendig.

 

Da gemäß § 13 Abs. 2 der KulturStadtLev Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes, die 30 %, höchstens jedoch 100.000 € des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten, der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen, ist nun durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung von insgesamt über 100.000 € die Entscheidung des Rates erforderlich.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Fröhlen/KSL/406 - 4120

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Wirtschaftsplan KSL

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Wirtschaftsplan KSL

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

  

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die erst bei der Demontage der Altanlage erkennbar gewordene und nun kurzfristig zu lösende neue statische Problematik ist erst nach dem regulären Abgabetermin bekannt geworden. Zur Fortführung der begonnenen Maßnahme ist ein kurzfristiger Beschluss unbedingt erforderlich.