Beschlussentwurf:
Für die Maßnahme des Vermögensplans
„Austausch der Oberlichtzüge / Umrüstung der Vorbühnenzüge auf maschinellen
Antrieb und Austausch Antrieb des Nebenbühnentors“ sind überplanmäßige Mittel
in Höhe von 40.000 € erforderlich.
Deckungsmittel stehen in der erforderlichen Höhe bei folgender Position
des Vermögensplans 2018 zur Verfügung:
„Anschaffung Stellwände“ (Teilbetrieb FORUM): 40.000 €
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat
Begründung:
Aufgrund eines vorliegenden Berichts der ausführenden Firma wurde im Zuge der Sanierung der Oberlichtzüge und der Vorbühnenzüge festgestellt, dass nach der aktuellen DIN 56950-1 „Veranstaltungstechnik – Maschinentechnische Einrichtungen – Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung“ die einzuleitenden Kräfte neu berechnet werden müssen und darüber hinaus eine neue Statik erstellt werden muss. Um den statischen Nachweis gerecht zu werden und zugleich weiterhin die Durchführung des Spielbetriebes zu gewährleisten, ist es dringend notwendig, zusätzliche Stahlträger in die bereits vorhandene Stahlkonstruktion einzubauen. Die erst bei der Demontage der Altanlage erkennbar gewordene und nun kurzfristig zu lösende neue statische Problematik war bei der zuletzt in 2017 erfolgten überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 95.000 € noch nicht kalkulierbar.
Für den Wirtschaftsplan 2017 wurden für die o. g. Maßnahmen Mittel in Höhe von 250.000 € etatisiert. Die Höhe des Ansatzes basierte auf einer Kostenschätzung einer Fachfirma, die für die sehr speziellen technischen Gewerke eines der führenden Unternehmen in Deutschland und Europa ist.
Leider hat sich im Rahmen der Ausschreibung gezeigt, dass die eingeplanten Mittel für die erforderliche Realisierung der Maßnahmen nicht ausreichten, so dass eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 13 Absatz 2 der Satzung der KulturStadtLev in Höhe von 95.000 € erforderlich wurde. Dieser Mehrausgabe hat der Betriebsausschuss in der Sitzung am 19.09.2017 (Vorlage Nr. 2017/1807) zugestimmt. Zur Fortführung der Sanierung sowie zeitnahen Weiterführung des Spielbetriebes sind Mehrausgaben unabweisbar und insofern die Bereitstellung weiterer überplanmäßiger Mittel in Höhe von 40.000 € dringend notwendig.
Da gemäß § 13 Abs. 2 der KulturStadtLev Mehrausgaben
für Einzelvorhaben des Vermögensplanes, die 30 %, höchstens jedoch 100.000 €
des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten, der Zustimmung des
Betriebsausschusses bedürfen, ist nun durch die überplanmäßige
Mittelbereitstellung von insgesamt über 100.000 € die Entscheidung des Rates
erforderlich.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Fröhlen/KSL/406 - 4120
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschaftsplan KSL
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Wirtschaftsplan KSL
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
|
||
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
|
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die erst bei der Demontage der Altanlage erkennbar gewordene und nun kurzfristig zu lösende neue statische Problematik ist erst nach dem regulären Abgabetermin bekannt geworden. Zur Fortführung der begonnenen Maßnahme ist ein kurzfristiger Beschluss unbedingt erforderlich.