- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von
6.764.652,33 € und einem Jahresüberschuss von 1.361.440,60 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2017 wird genehmigt.
c) Vom Jahresüberschuss in Höhe von 1.361.440,60 € werden 1.225.000,00 € an die Gesellschafter entsprechend der Gesellschaftsanteile wie folgt ausgeschüttet:
Stadt Leverkusen 10 % 122.500 €,
EVL GmbH & Co. KG 90 % 1.102.500 €.
Der Gewinnrücklage wird ein Betrag von 136.440,60 € zugeführt.
(Hinweis: Aufgrund der vorgenommenen wirtschaftlichen Zuordnung bzw. der tatsächlichen Bilanzierung der städtischen Gesellschaftsanteile im kommunalen Sondervermögen SPL wird die o. a. Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Leverkusen ausschließlich im Rechnungswesen des SPL erfasst und nachgewiesen.)
d) Der Geschäftsführung der ivl wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der ivl wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen.
gezeichnet: In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2017 der ivl geprüft und am 26.03.2018 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß §§ 14 lit. c) + d), 15 lit. d), 17 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages der ivl beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.
Die Beschlussfassung in den Organen der ivl über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 20.06.2018 - und damit vor der Sitzung des Rates - vom Aufsichtsrat vorberatend und von der Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2017
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist folgende Entwicklungen aus:
GuV 2017
Im Vergleich mit dem Vorjahr ergeben sich folgende Veränderungen (Angaben in T€):
Ein Vergleich von Wirtschaftsplanung und Jahresergebnis ergibt folgende Abweichungen (Angaben in T€):
Die erzielten Erträge sind deutlich stärker gestiegen als die Aufwendungen.
Die allgemeine wirtschaftliche Situation sei anhand der folgenden Finanzkennzahlen dargestellt:
Die jeweiligen Berechnungsformeln für die einzelnen Finanzkennzahlen sind dem aktuellen Beteiligungsbericht zu entnehmen.
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der ivl zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
Abschließende Hinweise:
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 27.08.2018 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2017, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie der Lagebericht beigefügt.
Der Prüfbericht des Jahresabschlusses 2017 steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der ivl angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der ivl gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Somit ist über Beschlusspunkt 2. gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der ivl tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rh. Bernhard Marewski
Rh. Dirk Löb
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2017/1780
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Liebsch / Finanzen / 406
- 2041
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Jahresabschluss 2017 der ivl.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Gesellschaftsanteile an der ivl sind im Konzern Stadt dem Sportpark Leverkusen wirtschaftlich zugeordnet. Ausschüttungen der Gesellschaft werden somit im Konzern Stadt an den Sportpark Leverkusen geleistet. Sie dienen der Finanzierung der dort anfallenden Aufgaben.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe B)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |