Beschlussentwurf:
1.
Die
Ergebnisse des Prüfauftrages werden zur Kenntnis genommen.
2.
Aufgrund
der Prüfergebnisse wird die Realisierung von zusätzlichen Stellplätzen östlich
der Wendeanlage Tempelhofer Straße nicht empfohlen.
gezeichnet:
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
In der Sitzung der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk III am 28.09.2017 wurde die Verwaltung entsprechend des politischen
Antrags Nr. 2017/1876 mit der Prüfung beauftragt, „inwieweit zusätzliche Parkplätze auf einem
Grünstreifen am Ende der Tempelhofer Straße (gegenüber der AWO-Kita) geschaffen
werden können“.
In der Begründung
des Antrags heißt es, der Parkdruck rund um das Seniorenzentrum und die Kita am
Wendehammer sei groß und der Wendehammer häufig zugeparkt. Die Prüfung sollte
die Klärung der Eigentumsverhältnisse, die mögliche Parkraumkapazität und eine
Berücksichtigung der Finanzierung im Haushalt beinhalten.
Für eine
detaillierte Untersuchung wurden daher zum einen topografische und technische
Grundlagen ermittelt und zum anderen fachliche Stellungnahmen hinsichtlich der
generellen planerischen Voraussetzungen und Machbarkeit eingeholt.
Eigentumsverhältnisse
Es handelt sich
hierbei um ein städtisches Grundstück.
Planung der Parkplätze (siehe Anlage) und Kosten
Das in Frage
kommende Gelände liegt in Hanglage und fällt in nord-östliche Richtung. Unter
diesen Voraussetzungen könnten etwa 10 Stellplätze senkrecht zur angrenzenden
Bebauung incl. einer Zufahrt von der Wendeanlage aus angelegt werden. Die
Entwässerung der ca. 450 m² großen Fläche wäre oberflächig in die östlich
angrenzende Grünfläche möglich. Aktuell liegen in dem überplanten Bereich keine
Hinweise auf Altlasten oder sonstige schädliche Bodenveränderungen vor; dies
schließt jedoch nicht aus, dass im Zuge der Bautätigkeiten Bodenbelastungen
vorgefunden werden können.
Die geschätzten
Kosten liegen bei ca. 75.000 € und sind derzeit nicht im Haushalt etatisiert.
Planerische Voraussetzungen
Landschaftsplan
und Flächennutzungsplan
Der betreffende Bereich befindet sich
innerhalb der Abgrenzung des im Landschaftsplan festgesetzten
Landschaftsschutzgebietes 2.2-9 „Ophovener Mühlenbachtal“ und „Driescher
Bachtal“. Die Anlage einer Stellplatzanlage mit Stellplätzen incl. der dafür
notwendigen Zufahrt widerspricht den Festsetzungen des Landschaftsplans. Es
wäre daher ein Verfahren zur Änderung des Landschaftsplanes notwendig.
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als
öffentliche Grünfläche dargestellt. Auch hier wäre ein Änderungsverfahren
notwendig.
Bebauungsplan
Innerhalb des Grünzugs ist die Maßnahme
nicht zulässig. Im Bedarfsfalle müsste im Rahmen des Bebauungsplanes 10/76/III
„Heckenberg“ ein Änderungsverfahren durchgeführt werden. Im
B-Planänderungsverfahren wären auch die nachbarschaftsschützenden Aspekte zu berücksichtigen,
da die zu erwartenden Emissionen der Stellplatzanlage gegenüber der vorhandenen
Wohnbebauung gutachterlich betrachtet werden müssen. Eventuell notwendige
Lärmschutzanlagen (Wand oder Wall) würden den Eingriffsbereich entsprechend
vergrößern.
Empfehlung der Verwaltung
Aufgrund des vorliegenden Planungsrechtes und des notwendigen Eingriffs in das festgesetzte Landschaftsschutzgebiet kann von Seiten der Verwaltung die Herstellung von weiteren Stellplätzen nicht empfohlen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Förster / 66 / 6636
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Auf Grund interner Abstimmungen, konnte die Vorlage nicht frühzeitiger erstellt werden.