- Verwendung des Jahresüberschusses 2017
- Entlastung der Organe
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten
Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 2.838.324,03 € einen Teilbetrag in Höhe
von 500.000,00 € unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke
nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen sowie einen Teilbetrag
von 2.338.324,03 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen
einzustellen.
2.
Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat,
Vorstand) für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 07.06.2018 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 500.000,00 € unmittelbar der Stadt zuzuführen. Der Stadt verbleibt nach Steuern ein Betrag von 420.875,00 €. Gem. § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zweck verwandt.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 2.338.324,03 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Aufwendungen der Jahre 2016 und 2017 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:
|
2017 |
2016 |
Veränderung Vorjahr |
Personalaufwand |
37.903 T€ |
39.750 T€ |
-1.847 T€ |
Andere
Verwaltungsaufwendungen |
18.017 T€ |
19.927 T€ |
-1.910 T€ |
Abschreibungen |
2.137 T€ |
3.271 T€ |
-1.134 T€ |
Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
5.691 T€ |
3.481 T€ |
+2.210 T€ |
Beim Personalaufwand beträgt der Rückgang gegenüber dem Vorjahr, das durch einen personellen Sonderfaktor belastet war, 4,6 %.
Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind gegenüber 2016 aufgrund der strikten Kostenkontrolle in allen Unternehmensbereichen sowie der im Jahresabschluss 2016 gebildeten Rückstellung für die zukünftigen Beiträge zum Stützungsfonds des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes um 9,6 % gesunken.
Die Erträge stellen sich im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen dar:
|
2017 |
2016 |
Veränderung Vorjahr |
Zinsüberschuss und laufende
Erträge |
56.196 T€ |
63.101 T€ |
-6.905 T€ |
Provisionsüberschuss |
21.263 T€ |
20.874 T€ |
+389 T€ |
Sonstige betriebliche
Erträge |
6.424 T€ |
4.288 T€ |
+2.136 T€ |
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen
und Ratsherren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen
somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister
Uwe Richrath
Bürgermeisterin
Eva Lux
Rf. Heike
Bunde
Rh. Thomas
Eimermacher
Rh. Paul
Hebbel
Rh. Peter
Ippolito
Rh. Rudolf
Müller
Rh. Erhard T.
Schoofs
Rf. Dr. Monika
Ballin-Meyer-Ahrens
Rf. Irmgard v.
Styp-Rekowski
Rh. Sven
Tahiri
Rh. Karl
Schweiger
Rh. Rüdiger
Scholz
Rh. Bernd
Miesen
Rf. Roswitha
Arnold
Der Jahresabschluss 2017 wird in der Sitzung des Finanz- und
Rechtsausschusses am 27.08.2018 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen
steht an dem Tag ein Vertreter der Sparkasse zur Verfügung.
Abschließende Hinweise:
Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 07.06.2018, die Bilanz zum 31.12.2017, die Gewinn- und Verlustrechnung 2017, der Lagebericht 2017 sowie der Anhang 2017 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hohn / FB 20 / 406 - 2042
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 9700151501/Produkt 151501/Produktgruppe 1515.
Ertrag/Einzahlung aus Gewinnanteilen i. H. v. 500.000,00 €,
Aufwand/Auszahlung für Ertragsteuern i. H. v. 79.125,00 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Ertrag aus Gewinnanteilen i. H. v. 500.000,00 €,
Aufwand für Ertragsteuern i. H. v. 79.125,00 €,
Einnahme i. H. v. 420.875,00 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |