Betreff
Befreiung des Veranstalters von der Gebührenpflicht für Sondernutzungen anlässlich des Stadtfestes 2010
Vorlage
0060/2009
Aktenzeichen
40-05-la
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die vollständige Befreiung von der Gebührenpflicht für Sondernutzungen anlässlich des privat organisierten Stadtfestes 2010 gem. § 9 Abs. 7 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen vom 24.10.2007 (Sondernutzungssatzung) und der hierzu anfallenden Verwaltungsgebühr.

 

gezeichnet:

 

 

 

Buchhorn                                Stein                                       Häusler

Begründung:

 

Sachverhalt:

 

In der Zeit vom 22.05. bis 24.05.2010 soll ein privat organisiertes Stadtfest 2010 stattfinden. Es ist geplant, die 3. Ehrenamtsbörse an dieses Stadtfest anzukoppeln und – im Nachgang zum Stadtjubiläum (80 Jahre Stadt Leverkusen am 01.04.2010) und zum Einzug – die Rotunde der Rathaus-Galerie in Form eines „Tag der offenen Tür“ zu präsentieren. Bürgerinnen und Bürger sollen dabei die Möglichkeit haben, die neuen Räumlichkeiten an allen drei Tagen zu besichtigen.

 

Die Organisation der Ehrenamtsbörse und des „Tag der offenen Tür“ liegt federführend beim Fachbereich 01. Die Ehrenamtsbörse findet in dem Bereich vom „Rathaus-Vorplatz“ bis City C statt. Das Stadtfest 2010 beansprucht die Fläche im Bereich des Wiesdorfer Platzes im Anschluss an den Rathaus-Vorplatz bis zum Marktplatz.

 

Die beanspruchte Fläche für die Ehrenamtsbörse ist sondernutzungs- und verwaltungsgebührenfrei, da Organisator dieser Veranstaltung die Stadt selbst ist. Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche anlässlich des Stadtfestes 2010 sind grundsätzlich Sondernutzungs- sowie Verwaltungsgebühren zu entrichten, da das Stadtfest von einem privaten Veranstalter organisiert wird.

 

Durch die Verbindung von Stadtfest, Ehrenamtsbörse und „Tag der offenen Tür“ zum Stadtjubiläum werden Potentiale, Kompetenzen und Ressourcen gebündelt und deutliche Kosteneinsparungen für die Stadt erzielt. So übernimmt der Stadtfestorganisator (Veranstaltungsbüro Nolden) das gesamte Bühnenprogramm einschl. der Technik, GEMA-Gebühren, die Bewerbung des gesamten Veranstaltungspaketes und stellt den Teilnehmern der Ehrenamtsbörse erforderliche Ressourcen kostenlos zu Verfügung. Im Gegenzug soll der Veranstalter von der Gebührenpflicht für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche befreit werden.

 

Lösung:

 

Um den Veranstalter von der Gebührenpflicht zu befreien, ist eine Entscheidung des Rates der Stadt Leverkusen notwendig.

Gemäß der Sondernutzungssatzung – § 9 Abs. 7 – besteht die Möglichkeit, den Veranstaltern Rabatte einzuräumen. Über Rabatte bis zu 50 % kann der zuständige Fachbereichsleiter entscheiden. Über Rabattierungen, die darüber hinausgehen, bis zu einer Gebührenbefreiung entscheidet der Rat der Stadt Leverkusen durch Beschluss. Daher ist ein entsprechender Beschluss herbeizuführen.

 

Darüber hinaus sollte nach § 9 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung auf die Erhebung der Verwaltungsgebühr verzichtet werden, da die zu genehmigende Sondernutzung anlässlich des Stadtfestes 2010 im Interesse und zum Vorteil der Stadt ist.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten entstehen der Stadt Leverkusen durch diese Entscheidung nicht. Durch den Verzicht auf Sondernutzungsgebühren und die damit verbundenen Verwaltungs- gebühren für das Stadtfest 2010 ist mit Einnahmeverlusten in Höhe von ca. 700 € zu rechnen.