Betreff
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Stadt Leverkusen für den Zeitraum 2019 - 2024
Vorlage
2018/2341
Aktenzeichen
TBL-694-Ra
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Dem von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2019 - 2024 wird zugestimmt.

 

2.        Das Gesamtinvestitionsvolumen für die Jahre 2019 - 2024 beträgt 41,41Mio. € und teilt sich entsprechend der nachfolgenden Seiten des beigefügten Entwurfes (Tabellarische Darstellung, siehe Anlage) des Abwasserbeseitigungskonzeptes wie folgt auf:

 

Jahr                          Ansatz

2019                          5.285.000,00 €,

2020                          6.255.000,00 €,

2021                          6.490.000,00 €,

2022                          7.800.000,00 €,

2023                          7.525.000,00 €,

2024                          8.055.000,00 €,

gesamt                    41.410.000,00 €.

 

 

gezeichnet:

                                      In Vertretung                 In Vertretung                 In Vertretung

Richrath                      Märtens                          Lünenbach                   Deppe

Begründung:

 

Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 des Landeswassergesetzes (LWG) haben die Gemeinden grundsätzlich die Pflicht, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst dabei insbesondere auch die Aufstellung und Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes nach Maßgabe des § 47 LWG. Im Stadtgebiet Leverkusen habend die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) die Aufgabe der Abwasserbeseitigung übernommen.

 

Gem. § 6 Abs. 6 der Satzung der Stadt Leverkusen für die TBL AöR beschließt der Verwaltungsrat der TBL über das Abwasserbeseitigungskonzept und leitet dieses nach dem Beschluss an den Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen weiter, damit dieser es nach Prüfung an den Rat der Stadt Leverkusen zur Beschlussfassung weiterleitet. Anschließend legt der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen das Abwasserbeseitigungskonzept der Bezirksregierung vor.

 

Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legt die Stadt Leverkusen der Bezirksregierung eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) sowie über die Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht, insbesondere die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept ist jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut vorzulegen. Das bestehende Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2012 - 2018 läuft Ende des Jahres 2018 aus.

 

Für die Jahre 2019 - 2024 wird das in der Anlage beigefügte und vom Verwaltungsrat der TBL in seiner Sitzung am 19.06.2018 beschlossene ABK dem Rat der Stadt Leverkusen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Klein / TBL-693.1 / 406 - 6950

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

./.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

./.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

./.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]

[ja]

[ja]