Betreff
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
- 1. Änderung
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2018/2345
Aktenzeichen
612-LEP NRW
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der im Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahme zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme an die Staatskanzlei weiterzuleiten.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat infolge des Entfesselungspaktes II am 17.04.2018 die 1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) beschlossen.

 

Die Maßnahmen/Änderungen umfassen z. B.:

 

­  mehr Flexibilität bei der Flächenausweisung,

­  Streichung des 5 ha Grundsatzes,

­  Änderung der Festlegungen zu Windkraftnutzung (u. a. Aufhebung der Möglichkeit, Windenergieanlagen im Wald zu errichten und der Verpflichtung zur Festlegung von Vorranggebieten in Regionalplänen),

­  Aufhebung der Unterscheidung von landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen,

­  Schutz weiterer Häfen (über die im LEP NRW genannten hinaus),

­  Verlängerung der Versorgungszeiträume für die Sicherung oberflächennaher, nichtenergetischer Rohstoffe (z. B. Kies, Sand) sowie Aufhebung der verpflichtenden Festlegung von Vorranggebieten.

 

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben bis zum 15.07.2018 gemäß § 13 Landesplanungsgesetz und § 9 Raumordnungsgesetz die Möglichkeit, zum Entwurf der Änderungen, zur Planbegründung und zum Umweltbericht eine Stellungnahme abzugeben.

 

Aufgrund der Überschneidung der Erarbeitung und Abstimmung einer Gesamtstellungnahme der Verwaltung mit den Abgabeterminen für Sitzungsvorlagen findet im 1. Änderungsverfahren des LEP NRW keine Vorberatung statt. Die Vorlage Nr. 2018/2345 wird ausschließlich in die Sitzung des Rates am 09.07.2018 eingebracht. Ein Beschluss des Rates mit Vorberatung könnte erst im September-/Oktoberturnus 2018 erfolgen. Dies ist jedoch im Hinblick auf das Ende der Beteiligungsfrist im Juli 2018 zu spät.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Sikorski / 61 /406 - 6123

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Der Landesentwicklungsplan wird durch die Landesregierung aufgestellt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

       [nein]

[nein]

       [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Das Beteiligungsverfahren wird durch die Staatskanzlei ausgerichtet.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

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[ja]

[ja]