- Abwägungsbeschluss
- Änderung des Vergnügungsstättenkonzeptes
- Beschluss als gemeindliches Entwicklungskonzept
Geänderter
Beschlussentwurf:
1. Über die während des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 zur Vorlage Nr. 2018/2146 unter Berücksichtigung der Änderung gemäß Anlage 1 der Ergänzung zur Vorlage Nr. 2018/2146/1) entschieden. Die so geänderte Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Das Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Leverkusen wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen (Anlage 2 zur Ergänzung zur Vorlage Nr. 2018/2146/1).
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung am 25.06.2018 die Empfehlung an den Rat ausgesprochen, nur die Beschlusspunkte 1 und 3 der Beschlussvorlage Nr. 2018/2146 zu beschließen.
Mit dieser Ergänzung wird der Empfehlung gefolgt.
Die Beschlusspunkte 1 und 3 (neu 2) wurden modifiziert, die Anlagen entsprechend geändert. Der bisherige Beschlusspunkt 2 entfällt.
Da sich der Beschlusspunkt 1 auf die Anlage 1 der Beschlussvorlage Nr. 2018/2146 bezieht und in der Abwägung eine Änderung im Hinblick auf das Gewerbegebiet Borkumstraße/Syltstraße vorgenommen worden ist, wird die beigefügte Änderung der Abwägung zu T 2, Wirtschaftsförderung Leverkusen, Dönhoffstraße 39, 51373 Leverkusen, erforderlich.
Ebenso wird eine neue Anlage 2 vorgelegt, die die geänderten Voraussetzungen (Wegfall Beschlusspunkt 2) berücksichtigt.