Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Endbericht des Integrierten Handlungskonzeptes Leverkusen-Wiesdorf (InHK Wiesdorf) inklusive der Anlagen 1 und 2 zum Konzept zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt das InHK Wiesdorf als sonstige städtebauliche Planung für den Stadtteil Wiesdorf.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung mit der Einreichung des 1. Gesamtantrages zum InHK Wiesdorf auf Grundlage des Endberichtes zum InHK Wiesdorf. Ebenso wird die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln für die als förderfähig eingestuften Einzelmaßnahmen für das Jahr 2019 beauftragt.

 

4.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Umsetzung der als förderfähig eingestuften Maßnahmen und Projektvorschläge des InHK Wiesdorf vorbehaltlich

 

§  einer Aufnahme in den städtischen Haushalt 2019 sowie

§  einer Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung für die als förderfähig eingestuften Maßnahmen.

 

 

gezeichnet:

                                        In Vertretung                     In Vertretung                   In Vertretung

Richrath                         Märtens                              Lünenbach                      Deppe 

 

Begründung:

 

Ausgangslage

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 19.12.2016 das Integrierte Handlungskonzept Leverkusen-Wiesdorf (InHK Wiesdorf) zur Kenntnis genommen (Vorlagen Nr. 2016/1333 und Ergänzung zur Vorlage Nr. 2016/1333/1) und die Umsetzung der als förderfähig eingestuften Maßnahmen und Projektvorschläge des Konzeptes beschlossen.

 

Das InHK Wiesdorf stellt die strategische Grundlage für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Stadtteiles dar. Gleichzeitig dient das Konzept als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln. Es bildet den Rahmen für das ganzheitliche und zusammenhängende Gesamtprojekt. In Nordrhein-Westfalen sind „Integrierte Handlungskonzepte“ Voraussetzung für die Förderung aus den Programmen der Städtebauförderung.

 

Das 2016 beschlossene InHK Wiesdorf diente dabei in Abstimmung mit dem Fördergeber in einem ersten Schritt als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln der Städtebauförderung für Einzelmaßnahmen, die zeitlich - besonders aufgrund der Abhängigkeit der Projekte im Bereich des ZOB-Wiesdorf, ausgelöst durch die Planung des Rhein-Ruhr-Express (RRX) - drängten. Die Beantragung u. a. für die Projekte ZOB/ZOB-Dach Wiesdorf sowie Aufwertung des Funkenplätzchens erfolgte Ende 2016.

 

Der 1. Bewilligungsbescheid über das Förderprogramm Stadtumbau West für die beantragten Einzelmaßnahmen über ca. 1,9 Mio. Euro liegt seit September 2017 vor. Bereits in den o. g. Beschlussvorlagen wurde darauf hingewiesen, dass eine Fortschreibung und Konkretisierung des Konzeptes in den Folgejahren erfolgen muss. Inhalt der Konzeptüberarbeitung war dabei eine weitest mögliche Konkretisierung der Inhalte und Kosten der Einzelprojekte sowie eine Beteiligung von Öffentlichkeit und Politik.

 

Der vorliegende Endbericht zum InHK Wiesdorf (Anlage 3 der Vorlage) liegt nun vor und soll mit Beschluss dieser Vorlage als Konzept für die zukünftige Entwicklung Wiesdorfs dienen.

 

Inhalte der Überarbeitung des Konzeptes von 2016 - 2018

Die Überarbeitung des bisherigen Konzeptes zum vorliegenden Endbericht erfolgte seit der Beschlussfassung 2016 in verschiedenen Einzelprojekten. In die Überarbeitung eingeflossen sind insbesondere die

 

·      Ergebnisse aus den qualifizierten Öffentlichkeitsbeteiligungen (v. a. öffentliches Bürgerforum am 04.04.2017, Bürgerinformation zum Tag der Städtebauförderung am 05.05.2018),

·      Ergebnisse aus den Sitzungen des begleitenden politischen Arbeitskreises,

·      Aktualisierung der Einzelprojekte und Kosten durch Weiterqualifizierung der Planungen (z. B. Jugendwerkstatt im Stadtpark, Quartierstreffpunkt Dönhoffstraße/Alte Feuerwache, Umfeld ZOB Wiesdorf),

·      verwaltungsinternen Abstimmungen der beteiligten Fachbereiche und Beteiligungsbetriebe (z. B. JSL, TBL, WfL, KSL, SPL),

·      Ergebnisse aus Expertengesprächen und Gesprächen mit direkt betroffenen  Akteuren und privaten Dritten,

·      Ergebnisse der regelmäßigen Abstimmungen mit dem Fördergeber,

·      Aktualisierung der Analyse (u. a. statistische Daten).

 

In der beigefügten Anlage 2 wurde eine Gegenüberstellung aller Einzelmaßnahmen erarbeitet. In dieser Auflistung werden die Veränderungen der Einzelprojekte des zu beschließenden Konzeptes dem InHK-Beschlussstand 2016 gegenübergestellt und begründet. Die Inhalte der Anlagen geben den Stand der Einzelprojekte und des Gesamtkonzeptes zum Stand der Erstellung dieser Beschlussvorlage wieder. Eventuelle Änderungen aus den anstehenden Haushaltsgesprächen zum Haushalt 2019 ff. bezüglich Kosten oder Umsetzungszeiträumen einzelner Projekte müssen durch die Verwaltung nachträglich in das Konzept eingearbeitet werden.

 

Bei der Gesamterarbeitung des InHK Wiesdorf in den Jahren 2016 - 2018 wurden fünf Module näher untersucht, die quartiersübergreifend im Hinblick auf mögliche Entwicklungsziele, Handlungserfordernisse und Maßnahmen betrachtet und analysiert werden: Stadtbild und Städtebau, Soziales und Wohnen, Freizeit und Erholung, Einzelhandel, Büromarkt und Gewerbe sowie Verkehr. Innerhalb des Konzeptes werden im vorliegenden Endbericht 48 Maßnahmen (darunter auch private Investitionen) beschrieben, die insgesamt dazu beitragen sollen, einen attraktiven Stadtteil mit qualitätsvollem Charakter zu schaffen sowie die Zentrumsfunktion von Wiesdorf zu stärken und zu erhalten. Für jede Maßnahme wurde ein Maßnahmenblatt entwickelt, welches eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und wichtige Kenndaten, insbesondere zum geplanten Zeitraum der Planung und Umsetzung und den Kostenrahmen, beinhaltet.

 

Aufteilung des InHK Wiesdorf in 2 Gesamtanträge

In der Änderung zum 2016 beschlossenen Konzept sieht der vorliegende Bericht nun eine Aufteilung des Gesamtprozesses in zwei Gesamtanträge vor. Diese Aufteilung erfolgte besonders auf konkrete Empfehlung des Fördergebers. Vonseiten der Bezirksregierung Köln wurde klar kommuniziert, dass eine Anerkennung/Bewilligung des Gesamtkonzeptes im bisher vorliegenden Finanzrahmen des Konzeptes nicht möglich ist. Eine Anerkennung aller förderfähigen Maßnahmen und Projekte des InHK Wiesdorf zu nur einem Gesamtantrag kann aufgrund des finanziellen Umfangs des Gesamtkonzeptes nicht erfolgen.

 

Daraus ergab sich die Aufforderung an die Stadt Leverkusen, das InHK zwar weiterhin als gesamtheitliches Entwicklungskonzept (Masterplan) für Wiesdorf zu konzipieren, es bezüglich der Umsetzung aber in zwei Gesamtanträge aufzuteilen. Neben dieser Aufteilung wurde vonseiten des Fördergebers ebenfalls dringend empfohlen, eine gleichmäßige Aufteilung der Einzelprojekte und damit der jährlichen Förderantragssummen vorzunehmen.

 

In die Aufteilung in zwei Gesamtanträge sind neben dieser finanziellen Aufteilung in realistische „Förderantragsmargen“ auch die Haushaltssituation/-planung der Stadt Leverkusen, die vorhandenen personellen Kapazitäten der Stadtverwaltung sowie eine realistische Einordnung der zeitlichen Umsetzbarkeit der Einzelprojekte eingeflossen.

 

In der Beschreibung der Einzelprojekte in der Projektliste (Anlage 1) sowie im Endbericht (Anlage 3) erfolgt die Aufteilung in die zwei Gesamtanträge. Projekte mit den Prioritäten A+B sind Bestandteile des Gesamtantrages 1, Projekte mit den Prioritäten C+D sind Bestandteile des Gesamtantrages 2.

 

Der erste Gesamtantrag beinhaltet im vorliegenden Konzept nun alle Projekte, die (vorbehaltlich der Gesamtanerkennung des InHK beim Fördergeber) jährlich bis spätestens Ende des Jahres 2021 (letzter Förderantrag des ersten Gesamtantrages) bei der Bezirksregierung Köln zur Förderung beantragt werden und dann nach erfolgter Bewilligung der Fördermittel realisiert werden können. In den ersten Gesamtantrag wurden diejenigen Projekte aufgenommen, die aus Sicht der Verwaltung bis zum Jahr 2022 begonnen werden müssen und die insgesamt den integrierten Stadtentwicklungsansatz für Wiesdorf widerspiegeln.

 

In Abstimmung mit dem Fördergeber soll Ende 2018 zunächst der 1. Gesamtantrag nur für die erste Förderperiode eingereicht werden. Ein zweiter Gesamtantrag beinhaltet diejenigen Projekte, die aufgrund ihrer Dringlichkeit und Umsetzung erst in einem späteren Zeitraum erfolgen. Der 2. Gesamtantrag für die Projekte in späteren Jahren soll nach bisherigem Zeitplan Ende des Jahres 2022 erfolgen, mit Einzelprojektanträgen in den Folgejahren.

 

Die notwendige Aufteilung des Konzeptes sowie die zu diesem Zeitpunkt bekannten Änderungen in den Einzelprojekten wurden dem begleitenden Arbeitskreis der Politik in der Sitzung am 23.01.2018 vorgestellt.

 

Kosten/Inhalte Förderantrag Ende 2018

Ende 2018 soll ein Grundförderantrag auf Städtebaufördermittel des Landes NRW bei der Bezirksregierung Köln für das Programmjahr 2019 eingereicht werden. Konkret werden die Maßnahmen und Projekte, deren Planung und Umsetzung in 2019 begonnen bzw. erfolgen sollen, beantragt. Die Bezirksregierung Köln wird den Grundförderantrag mit allen Projektbausteinen des Konzeptes auf ihre Förderfähigkeit prüfen. Bezüglich der für 2019 konkret beantragten Mittel wird es eine verbindliche Prüfung der Projekte und Kosten geben.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung zu dieser Vorlage wird die Verwaltung die geforderten Förderantragsunterlagen für diese Projekte erarbeiten und diese fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln zur Förderung vorlegen. Der Beschluss der politischen Gremien über das InHK Leverkusen-Wiesdorf ist Bestandteil der Förderantragsunterlagen.

 

Die Summe aller zuwendungsfähigen Maßnahmen für den Beantragungszeitraum 2019 bis 2022 beträgt insgesamt rund 34,2 Mio. Euro, die aus Sicht der Verwaltung über die Städtebauförderung förderfähig sind.

Für das Programmjahr 2019 sollen mit Antragstellung Ende 2018 hieraus Fördermittel für die nachstehenden Maßnahmen beantragt werden. Als voraussichtlich förderfähiger Anteil der Städtebauförderung gelten:

 

·  Projekt Nr. 1.2 Verkehrsgutachten Wiesdorf-West

·  Projekt Nr. 1.3 Entwicklungsstudie Niederfeldstraße

·  Projekt Nr. 1.4 Handbuch Gestaltung öffentlicher Raum/Beleuchtungskonzept

·  Projekt Nr. 1.5 Marketingkonzept/Öffentlichkeitsarbeit

·  Projekt Nr. 2.1 Projektsteuerung

·  Projekt Nr. 2.2 Stadtteilmanagement

·  Projekt Nr. 2.3 Quartiersarbeit

·  Projekt Nr. 4.1 Quartierstreffpunkt Dönhoffstraße/Alte Feuerwache (Beantragung
 in Bauabschnitten)

·  Projekt Nr. 5.2 Umgestaltung Van´t-Hoff-Straße/Clemens-Winkler-Platz

·  Projekt Nr. 5.5 Aufwertung Spielplatz Erholungshauspark

 

Hinweis zum Projekt Nr. 4.2 Ort der Generationen/Werkstatt für Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen: Gemäß der beschlossenen Vorlage Nr. 2018/2222 wurde durch die Stadt für dieses Projekt fristgerecht eine Bewerbung für das Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2018“ abgegeben. Sollte über dieses gesonderte Förderprogramm keine Zusage erreicht werden können, kann möglicherweise im kommenden Jahr eine erneute Bewerbung abgegeben werden. Alternativ besteht in noch zu führender Absprache mit dem Fördergeber die Möglichkeit, eine Förderung als Einzelprojekt des InHK Wiesdorf über das reguläre Programm „Stadtumbau West“ zu beantragen. Das Projekt wurde in der Summe aller zuwendungsfähigen Maßnahmen für den Beantragungszeitraum 2019 bis 2022 des InHK Wiesdorf berücksichtigt.

 

Entsprechende Mittel wurden für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 berücksichtigt. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine entsprechende finanzielle Sicherung durch den Haushalt der Stadt Leverkusen vorliegt. Nach bisheriger Abstimmung mit dem Fördergeber wird nach Einreichung des InHK zunächst eine förderfachliche Prüfung des ersten Gesamtantrages mit dem Ziel erfolgen, zu dieser Projektstufe eine Gesamtanerkennung/Gesamtbewilligung zu erhalten.

 

Nach entsprechender positiver baufachlicher Prüfung durch die Bezirksregierung wird dann das InHK Wiesdorf (erster Gesamtantrag) dem Ministerium zur Aufnahme in das Stadtentwicklungsprogramm des Landes NRW für das Jahr 2019 (STEP 2019) vorgeschlagen. Die Aufnahme ins STEP 2019 dient dann förderrechtlich als Grundlage für die Bewilligung von jährlich zu stellenden separaten Förderanträgen für Einzelprojekte des InHK Wiesdorf (evtl. Hinweise auf Förderrichtlinien).

 

Hinweis

Rechtliche Grundlage für die Beantragung und Bewilligung von Städtebaufördermitteln zur Stadterneuerung ist ein Gebietsbeschluss des Flächenumgriffs des InHK Wiesdorf als Sanierungsgebiet gemäß der §§ 136 ff. Baugesetzbuch (BauGB). Für das InHK Wiesdorf muss eine entsprechende Anpassung des bisher festgelegten Sanierungsgebietes „City Leverkusen“ erfolgen. Der notwendige Beschluss dazu erfolgt über eine separate Beschlussvorlage und wird Bestandteil des Förderantrages.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Hr. Karl / 6120, Fr. Trapp / 406-6148

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Förderantragsstellung zur Umsetzung erster Maßnahmen aus dem InHK Wiesdorf.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Einzelmaßnahmen des InHK Wiesdorf sind Bestandteil des Haushaltsplanes 2018 und werden aktualisiert in die Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 eingearbeitet, der am 29.10.2018 in den Rat zur Beratung eingebracht wird. Daher wird an dieser Stelle auf eine Einzeldarstellung im Rahmen dieser Vorlage verzichtet.

 

Die zeitliche Abwicklung der Einzelmaßnahmen erfolgt entsprechend der Veranschlagung im Haushalt 2019 und ist daher Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2019.

 

Der Gesamtfinanzrahmen des InHK Wiesdorf wird nicht überschritten. Darüber hinaus stellt die Verwaltung mittels entsprechender Haushaltsvermerke sicher, dass die Einzelmaßnahmen des InHK Wiesdorf gegenseitig deckungsfähig sind.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

siehe unter A)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Bei Bewilligung des InHK Leverkusen-Wiesdorf können anfallende förderfähige Kosten über Städtebaufördermittel von Bund und Land bezuschusst werden.


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[nein]

[nein]

[ja]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]  

[ja]

[ja]