Betreff
Satzung des Beirats für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) in der Stadt Leverkusen
Vorlage
2018/2390
Aktenzeichen
Gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung des Beirats für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) in der Stadt Leverkusen“.

 

 

gezeichnet:

                                   In Vertretung                        In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                    Lünenbach              Adomat                      Deppe

Begründung:

 

Mit Ratsbeschluss vom 15.11.1976 erfolgte die Bildung eines Behindertenbeirates in Leverkusen.

 

Die erste Beiratssitzung fand am 24.05.1977 statt, im Rahmen derer der Vorsitz und dessen Vertretung gewählt wurden. Gleichzeitig wurde eine Geschäftsordnung verabschiedet, die bis jetzt Grundlage für das Handeln und die Organisation des Beirates war.

 

Aufgrund veränderter Strukturen, Zuständigkeiten und eines Widerspruches bzgl. der existierenden Geschäftsordnung wurde durch den Fachbereich Recht und Ordnung angeraten, das Handeln und die Zusammensetzung des Beirates durch eine Satzung zu legitimieren.

 

Die anliegende Satzung wurde in der Sitzung des Behindertenbeirates am 05.07.2018 durch dessen Mitglieder einstimmig verabschiedet.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Manja Greger/Dez. IV/406 - 8844

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [nein]

  

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]