Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung des Beirats für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) in der Stadt Leverkusen“.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Adomat Deppe
Begründung:
Mit Ratsbeschluss vom 15.11.1976 erfolgte die Bildung eines Behindertenbeirates in Leverkusen.
Die erste Beiratssitzung fand am 24.05.1977 statt, im Rahmen derer der Vorsitz und dessen Vertretung gewählt wurden. Gleichzeitig wurde eine Geschäftsordnung verabschiedet, die bis jetzt Grundlage für das Handeln und die Organisation des Beirates war.
Aufgrund veränderter Strukturen, Zuständigkeiten und eines Widerspruches bzgl. der existierenden Geschäftsordnung wurde durch den Fachbereich Recht und Ordnung angeraten, das Handeln und die Zusammensetzung des Beirates durch eine Satzung zu legitimieren.
Die anliegende Satzung wurde in der Sitzung des Behindertenbeirates am 05.07.2018 durch dessen Mitglieder einstimmig verabschiedet.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Manja Greger/Dez. IV/406 - 8844
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
|
||
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |