Beschlussentwurf:
1. Abberufungen
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt nach
Maßgabe der Begründung gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die folgenden Abberufungen aus Organen von
Unternehmen und Einrichtungen:
|
Unternehmen/ Einrichtung |
Organ |
Funktion |
Name |
a)
|
Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen |
Kuratorium |
stellvertreten-des
Mitglied |
Frau Sabine Willich |
b)
|
Job Service Beschäftigungsförderung
Leverkusen gGmbH (JSL) |
Gesellschafter-versammlung |
Mitglied |
Herr Helmut Vaßen |
c)
|
JSL |
Gesellschafter-versammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Frau Birgit
Künanz |
d)
|
Klinikum Leverkusen gGmbH |
Gesellschafter-versammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Dietmar
Geiser |
e)
|
Klinikum Leverkusen gGmbH |
Aufsichtsrat |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Helmut Vaßen |
f)
|
Klinikum Leverkusen Service gGmbH (KLS) |
Gesellschafter-versammlung |
Mitglied |
Herr Dietmar
Geiser |
g)
|
Radio Leverkusen
GmbH & Co. KG |
Gesellschafter-versammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Dietmar
Geiser |
h)
|
Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH |
Gesellschafter-versammlung |
Mitglied |
Herr Dietmar
Geiser |
i)
|
Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH |
Gesellschafter-versammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Helmut Vaßen |
j)
|
RW Holding AG i.L. |
Hauptversammlung |
Mitglied |
Herr Dietmar
Geiser |
k)
|
RW Holding AG i.L. |
Hauptversammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Helmut Vaßen |
l)
|
Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper |
Verbandsversammlung |
Mitglied |
Herr Helmut Vaßen |
m)
|
Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper |
Verbandsversammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Dietmar
Geiser |
n)
|
Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper |
Betriebsausschuss |
Mitglied |
Herr Helmut Vaßen |
o)
|
Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper |
Betriebsausschuss |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Dietmar
Geiser |
p)
|
WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH
(WGL) |
Gesellschafter-versammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Dietmar
Geiser |
q)
|
Wupperverband |
Verbandsversammlung |
Mitglied |
Herr Dietmar
Geiser |
r)
|
wupsi GmbH |
Gesellschafter-versammlung |
Mitglied |
Herr
Stadtdirektor Markus Märtens |
2. Neubestellungen
2.1. Als Nachfolgerin/Nachfolger kommt nach
§ 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit den jeweiligen
Gesellschaftsverträgen jeweils nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm
vorgeschlagene Bedienstete in Betracht.
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt nach
Maßgabe der Begründung nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i.
V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW die folgenden Bestellungen in Organe
von Unternehmen und Einrichtungen:
|
Unternehmen/ Einrichtung |
Organ |
Funktion |
Name |
a)
|
Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen |
Kuratorium |
Mitglied |
Frau Sabine Willich |
b)
|
Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen |
Kuratorium |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Guido Wielspütz |
c)
|
JSL |
Gesellschafter-versammlung |
Mitglied |
Herr
Beigeordneter Alexander Lünenbach |
d)
|
JSL |
Gesellschafter-versammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Frau Sabine Willich |
e)
|
Klinikum Leverkusen gGmbH |
Gesellschafter-versammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Bernd Hibst |
f)
|
Klinikum Leverkusen gGmbH |
Aufsichtsrat |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Dirk
Terlinden |
g)
|
Radio Leverkusen
GmbH & Co. KG |
Gesellschafter-versammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Bernd Hibst |
h)
|
Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH |
Gesellschafter-versammlung |
Mitglied |
Herr Oberbürgermeister
Uwe Richrath |
i)
|
Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH |
Gesellschafter-versammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Bernd Hibst |
j)
|
RW Holding AG i.L. |
Hauptversammlung |
Mitglied |
Herr Bernd Hibst |
k)
|
RW Holding AG i.L. |
Hauptversammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Patrick
Liebsch |
l)
|
Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper |
Verbandsversammlung |
Mitglied |
Herr Bernd Hibst |
m)
|
Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper |
Verbandsversammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Achim Krings |
n)
|
WGL |
Gesellschafter-versammlung |
stellvertreten-des
Mitglied |
Herr Bernd Hibst |
o)
|
Wupperverband |
Verbandsversammlung |
Mitglied |
Herr Bernd Hibst |
p)
|
wupsi GmbH |
Gesellschafterversammlung |
Mitglied |
Herr
Beigeordneter Alexander Lünenbach |
2.2. Nach Beschlussfassung zu 1. f) schlägt
der Rat der Stadt Leverkusen der Klinikum Leverkusen gGmbH nach Maßgabe der
Begründung die Entsendung des folgenden Mitgliedes in die
Gesellschafterversammlung der KLS vor:
Herr Bernd Hibst
2.3. Nach Beschlussfassung zu 1. n) und 2.1.
l) schlägt der Rat der Stadt Leverkusen der Verbandsversammlung des
Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper nach Maßgabe der Begründung zur Wahl
als Mitglied in den Betriebsausschuss vor:
Herr Bernd Hibst
2.4. Nach Beschlussfassung zu 1. o) und 2.1.
m) schlägt der Rat der Stadt Leverkusen der Verbandsversammlung des
Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper nach Maßgabe der Begründung zur Wahl
als stellvertretendes Mitglied in den Betriebsausschuss vor:
Herr Achim Krings
2.5. Der Rat bestellt gemäß § 113 Abs. 2 i.
V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW als Nachfolger für Ratsherrn Thomas Eimermacher
in den Aufsichtsrat der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL):
___________________
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Zu 1. a):
Frau Sabine
Willich soll als Fachbereichsleiterin Soziales Mitglied im Kuratorium der
Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen werden. Daher ist sie als
stellvertretendes Mitglied abzuberufen.
Zu 1. b) bis r):
Bei Herrn Dietmar Geiser
hat am 01.08.2018 die passive Phase seiner Altersteilzeit begonnen. In seiner
Funktion als Fachbereichsleiter Finanzen war Herr Geiser Mitglied bzw.
stellvertretendes Mitglied in Organen von Unternehmen und Einrichtungen. Aus
diesen Gremien wird Herr Geiser abberufen.
Die Nachfolge in
diesen Gremien soll grundsätzlich von dem Nachfolger von Herrn Geiser als
Fachbereichsleiter, Herrn Bernd Hibst, übernommen werden.
Der aktive Dienst
von Herrn Helmut Vaßen ist am 15.08.2018 geendet. In seiner Funktion als
stellvertretender Fachbereichsleiter Finanzen war er Mitglied bzw.
stellvertretendes Mitglied in Organen von Unternehmen und Einrichtungen. Aus
diesen Gremien wird Herr Vaßen abberufen.
Im Zuge dieser
Umbesetzungen ergeben sich auch Änderungen bei den Gesellschafterversammlungen
der JSL und der wupsi GmbH.
Zu 2.:
2.1.
a) und b)
Kuratorium der Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen
Gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe c) der Satzung der Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen besteht das Kuratorium unter anderem aus drei vom Rat der Stadt Leverkusen zu wählenden ordentlichen Mitgliedern bzw. deren Stellvertretern.
Als Nachfolgerin/Nachfolger für Frau Vogt bzw. Frau Willich
als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2
GO NRW jeweils nur der Oberbürgermeister oder die/der
von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.
c) und d) Gesellschafterversammlung
JSL
Die Stadt
Leverkusen als Gesellschafterin entsendet in die Gesellschafterversammlung der
JSL fünf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung gewählte Mitglieder.
Als
Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Vaßen und Frau Künanz als Mitglied
bzw. stellvertretendes Mitglied kommt jeweils
nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen
in Betracht.
e)
Gesellschafterversammlung Klinikum Leverkusen gGmbH
Gem. § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH entsendet die Stadt Leverkusen als Gesellschafterin in die Gesellschafterversammlung zwei nach den Vorschriften der GO NRW gewählte Mitglieder.
Als
Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Geiser kommt nur der Oberbürgermeister oder
die/der von ihm benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.
f)
Aufsichtsrat Klinikum Leverkusen gGmbH
Gem. § 9 Abs. 2
des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH besteht der
Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern: acht vom Rat zu bestimmende Vertreter, der
Oberbürgermeister und die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt
Leverkusen oder zwei vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Stadt
Leverkusen und fünf Vertreterinnen/Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Für jedes
Aufsichtsratsmitglied ist gleichzeitig eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter
zu wählen. Ersatzwahlen gelten für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitglieds oder der Stellvertreterin/des Stellvertreters.
Als
Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Vaßen kommt nur die/der vom Oberbürgermeister
benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.
g)
Gesellschafterversammlung Radio Leverkusen GmbH & Co. KG
Die Anzahl der Mitglieder in der Gesellschafterversammlung der Radio Leverkusen GmbH & Co. KG ist im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt.
Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Geiser kommt nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.
h) und i)
Gesellschafterversammlung Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH
Der Gesellschaftsvertrag der Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH enthält keine Regelung über die Anzahl der Vertreter in der Gesellschafterversammlung.
Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Geiser und Herrn Vaßen
als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO
NRW jeweils nur der Oberbürgermeister oder die/der
von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.
j) und k)
Hauptversammlung RW Holding AG i. L.
Die Satzung der RW Holding AG trifft keine Aussage zur Anzahl der Vertreter in der Hauptversammlung. Analog der bisherigen Regelung schlägt die Verwaltung vor, ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in die Hauptversammlung zu bestellen. Da in der Regel lediglich eine Vollmacht zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung durch die zu bestellende Person erteilt wird, sollte nach Auffassung der Verwaltung der Oberbürgermeister oder eine/ein von ihm vorgeschlagene/vorgeschlagener Bedienstete/Bediensteter der Stadt Leverkusen bestellt werden. Entsprechendes gilt für das stellvertretende Mitglied.
l) und m)
Verbandsversammlung Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper
Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper stehen jedem Verbandsmitglied für je 3 % Beteiligungsanteil eine Stimme zu, mindestens jedoch 2 Stimmen. Auf die Stadt Leverkusen (5 % Beteiligung) entfallen 2 Stimmen. Gem. § 5 Abs. 2 der Satzung entsendet jedes Verbandsmitglied in die Verbandsversammlung so viele Vertreter, als ihm Stimmen zustehen. Somit entsendet die Stadt Leverkusen 2 Vertreter in die Verbandsversammlung. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind vom Rat für dessen Amtszeit zu wählen. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen. Auch Dienstkräfte der Verbandsmitglieder sind wählbar.
Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Vaßen und Herrn Geiser
als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO
NRW jeweils nur der Oberbürgermeister oder die/der
von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.
n)
Gesellschafterversammlung WGL
Gem. § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WGL entsendet die Stadt Leverkusen als Gesellschafter zwei nach den Vorschriften der Gemeindeordnung gewählte Mitglieder sowie Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung.
Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Geiser kommt nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.
o)
Verbandsversammlung Wupperverband
Gem. § 12 Abs. 2 des Wupperverbandsgesetzes (WupperVG) ist jedes Verbandsmitglied berechtigt, so viele Delegierte mit je einer Stimme in die Verbandsversammlung zu entsenden, wie es aufgrund seiner Jahresbeiträge an vollen Beitragseinheiten erreicht. Diese Beitragseinheit beträgt nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Wupperverbandes ein Hundertstel der Summe aller zu berücksichtigenden Jahresbeiträge der Mitglieder.
Somit entsendet die Stadt Leverkusen 11 Vertreter in die Verbandsversammlung. Delegierter darf gem. § 13 Abs. 1 WupperVG nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer bei juristischen Personen vertretungsberechtigt ist oder den Organen eines Mitgliedes (Rat oder Bezirksvertretung) angehört. Gem. § 13 Abs. 5 WupperVG dürfen von einer Gebietskörperschaft nicht mehr Vertreter der Verwaltung als Mitglieder des Rates entsandt werden.
p) Gesellschafterversammlung wupsi GmbH
Gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH besteht die Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH aus sechs Mitgliedern, von denen drei Mitglieder den Gesellschafter Stadt Leverkusen vertreten. Diese werden vom Rat der Stadt Leverkusen nach den Vorschriften des Kommunalrechts NRW bestellt.
Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Stadtdirektor Märtens kommt nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.
2.2.
Gesellschafterversammlung
KLS
Gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) entsendet die Klinikum Leverkusen gGmbH auf Vorschlag des Rates der Stadt Leverkusen zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung der KLS.
2.3. und 2.4.
Betriebsausschuss
Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper
Gem. § 4 der Betriebssatzung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper wird für den Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper ein Betriebsausschuss gebildet, der aus 16 Mitgliedern sowie zwei Vertreterinnen/Vertretern der Beschäftigten besteht. Auf die Stadt Leverkusen entfällt eine Stimme. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu bestellen. Die Mitglieder und die Stellvertreterin/Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus dem Kreise ihrer Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter gewählt.
Die Verwaltung schlägt vor, als Mitglied und stellvertretendes Mitglied wie bisher jeweils eine Bedienstete/einen Bediensteten der Verwaltung zur Bestellung in den Betriebsausschuss vorzuschlagen.
2.5.
Aufsichtsrat Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.
KG
Gem. § des Gesellschaftsvertrages der EVL
kann jedes Mitglied des Aufsichtsrates sein Amt unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von einem Monat niederlegen. Mit Schreiben vom 09.07.2018 an
den Vorsitzenden sowie an den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates
hat Ratsherr Eimermacher sein Aufsichtsratsmandat bei der EVL niedergelegt.
Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrates vor
Ablauf seiner Amtszeit aus, so tritt das statt seiner entsandte oder gewählte
Mitglied für die restliche Amtszeit an die Stelle der/des Ausgeschiedenen.