- Untersuchung der Kampfmittel- und der archäologischen Verdachtsflächen
- Frühzeitige Information der betroffenen Eigentümer
Beschlussentwurf:
1. Um grundsätzliche Entwicklungsperspektiven für die Gewerbepotenzialfläche an der Solinger Straße aufzeigen zu können, wird die Verwaltung beauftragt, eine Untersuchung der Kampfmittel- und der archäologischen Verdachtsflächen der Gewerbepotenzialfläche Solinger Straße zu veranlassen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einverständniserklärung der betroffenen Grundstückseigentümer einzuholen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
1. Sachstand
Flächenentwicklung
Aufbauend auf der
Untersuchung „Gewerbeflächenentwicklung in Leverkusen“ (Vorlage Nr. 2016/1464)
befasst sich die Stadtplanung mit der Entwicklung einzelner Gewerbeflächen. Im
Rahmen des kommunalen Bodenmanagements Gewerbe soll so dem dringenden Bedarf an
Gewerbeflächen nachgekommen werden. Bei der Entwicklung sollen die Schaffung
städtebaulicher Qualitäten für langfristig attraktive und funktionsfähige Gewerbestandorte
und eine verstärkte Profilbildung handlungsleitend sein.
Die Solinger Straße stellt
die größte zusammenhängende Gewerbepotenzialfläche in Leverkusen dar. Im Rahmen
der Planungen für die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) sind bereits
erste Ansätze möglicher Restriktionen (insbesondere Archäologie, Entwässerung,
Leitungstrassen), aber zugleich auch die Potenziale einer Flächenentwicklung
erkannt worden. Die gesamte Fläche ist im Flächennutzungsplan (FNP) als
Gewerbefläche (GE-Fläche) dargestellt (s. Anlage 1). Die Flächen befinden sich
überwiegend in der Hand eines Einzeleigentümers.
Im Rahmen einer internen
Arbeitsgruppe läuft seit Februar 2017 eine Machbarkeitsüberprüfung. In diesem
Zusammenhang wurde bereits eine umfangreiche Ämter- und TÖB-Beteiligung (Träger
öffentlicher Belange) durchgeführt. Derzeit werden die nun bekannten
Restriktionen in Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbereichen und TÖBs
vertiefend betrachtet. Um das Verfahren weiterführen zu können und bestehende
Restriktionen und Potenziale einer Flächenentwicklung aufzuzeigen, ist es
erforderlich, insbesondere die bestehenden Kampfmittelverdachtspunkte zu
erkunden und zu beseitigen und die bodendenkmalpflegerischen Verdachtsflächen
näher zu untersuchen.
Die Flächen befinden sich zu
großen Teilen im Besitz eines Eigentümers; Randflächen befinden sich jedoch im
Privatbesitz mehrerer weiterer Eigentümer. Da die Untersuchungen aus
inhaltlicher und wirtschaftlicher Sicht flächendeckend erfolgen sollen (gesamter
im FNP als GE-Fläche dargestellter Bereich), ist eine vorherige Einverständniserklärung
aller Grundstückseigentümer einzuholen.
Untersuchung auf Kampfmittel
Im Rahmen der
Entwicklung der Flächen für die ZUE sind bereits die für die einstigen
Planungen vorgesehenen Flächen (westlicher Bereich des Untersuchungsgebietes)
seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) geräumt worden. Innerhalb des
östlichen Untersuchungsgebietes befinden sich zwei weitere Kampfmittelverdachtspunkte.
Allein aufgrund dieser Kenntnis und auch im Hinblick auf die angestrebten
archäologischen Untersuchungen - spätestens aber vor jeglichen Baumaßnahmen -
sind diese im Rahmen einer Sicherheitsdetektion/Bohrung zu überprüfen und zu
beseitigen.
Aufgrund der
Erkenntnisse aus der Räumung der Fläche für die ZUE soll auch eine Untersuchung
der weiteren Flächen zwischen Hauweg und Solinger Straße auf Munition mittels
des Messwertverfahrens erfolgen. Die Kosten hierfür werden durch das Land NRW
getragen. Da sich die zu untersuchenden Flächen ausschließlich im Privateigentum
(Einzeleigentümer) befinden, ist die vorherige Einverständniserklärung der
betroffenen Grundstückseigentümer einzuholen.
Archäologische Untersuchungen
Das Plangebiet
Solinger Straße ist als bodendenkmalpflegerische Verdachtsfläche „Rosendahlsberg“
im Geoinformationssystem der Stadt Leverkusen eingetragen. Innerhalb des
Plangebietes wurden bislang keine vollflächigen systematischen archäologischen
Untersuchungen durchgeführt, jedoch wurden seit Anfang des 20. Jahrhunderts
innerhalb und im Umfeld des Plangebietes auf Ackerflächen intensive Begehungen
durchgeführt, wobei zahlreiche Fundstellen aus unterschiedlichen Zeitstellungen
entdeckt wurden.
Um eine Abgrenzung der bodendenkmalpflegerischen
Verdachtsfläche näher bestimmen zu können, soll eine für die Flächeneigentümer und die Stadt kostenfreie erste Vorabuntersuchung
auf den Entwicklungsflächen an der Solinger Straße seitens des Rheinischen
Amtes für Bodendenkmalpflege vorgenommen werden. Die Maßnahme dient der
geophysikalischen Prospektion der bodendenkmalpflegerischen Verdachtsfläche
einschließlich Umfeld in Form der Begehung der Flächen mit leichtem Gerät. Auch
diese Untersuchung erfordert die Zustimmung der betroffenen
Grundstückseigentümer.
2. Weiteres
Vorgehen
Nach erfolgter
Beschlussfassung wird die Stadt auf die betroffenen Eigentümer zugehen und
Gespräche über die durchzuführenden Untersuchungen und die Einverständniserklärungen
führen. Danach erfolgt die Durchführung der o. g. Untersuchungen. Um die
Entwicklungskosten dieser Gewerbefläche abschätzen zu können, soll im weiteren
Verfahren eine städtebauliche Kalkulation erarbeitet werden.
Um die Höhe der zu erwartenden Kosten erstmals schätzen zu
können, wird derzeit ein Gebietsprofilierungskonzept seitens der
Wirtschaftsförderung Leverkusen (WfL) erarbeitet, das auf die Ansiedlung
möglicher Leitbranchen eingeht. Auf dieser Grundlage werden der Haupteigentümer
der Grundstücke und die Verwaltung 1 - 2 Testentwürfe erarbeiten.
Über eine weitere
Vorlage wird die Verwaltung die Entwicklungspotenziale der Fläche aufzeigen sowie
die finanziellen Aufwendungen näher beleuchten. Da bereits im Bereich
Erschließung und Archäologie erhöhter Aufwand erkennbar ist, ist die genauere Betrachtung
der Flächen für die weitere Entwicklung des Gebietes unabdingbar.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Schön, FB 61, 406 - 6128
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Für die Vorab-Untersuchung der bodendenkmalpflegerischen Verdachtsfläche fallen keine Kosten an. Für die Beseitigung der Kampfmittelverdachtspunkte fallen keine Kosten an.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Es fallen keine Kosten an.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
siehe Begründung zur Vorlage
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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[ja] |
[ja] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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