Zwischenergebnisse
Beschlussentwurf:
1.
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Bauen und Planen nimmt die dargestellten
Zwischenergebnisse des Wohnungsbauprogramms 2030+ zur Kenntnis (siehe Anlagen 2
bis 4 der Vorlage).
2.
Die
Status quo-Variante (Trendfortschreibung) wird als Leitlinie für die weiteren Verfahrensschritte
zwischen der Bezirksregierung und der Verwaltung bei der Überarbeitung des
Regionalplans festgelegt.
3.
Die im
geltenden Regionalplan als Flächen für den „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB)
bzw. als „Gewerbe- und Industriebereich“ (GIB) werden gegenüber der
Regionalplanungsbehörde als Untergrenze des zukünftigen Flächenbedarfes
angezeigt (siehe Regionalplan Planausschnitt Leverkusen: Anlage 1 der Vorlage).
Die Beschlussfassung
erfolgt vorbehaltlich der Beitrittsbeschlüsse der Bezirksvertretungen für die
Stadtbezirke I, II und III.
gezeichnet:
In Vertretung In
Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Vorbemerkung
Mit Beschluss der Vorlage Nr. 2016/1187
„Wohnbausiedlungsflächen“ durch den Rat der Stadt Leverkusen am 26.09.2016
wurde die Verwaltung mit der
Erstellung eines Wohnbauprogrammes 2030+ unter Mitwirkung eines externen
Instituts beauftragt. Der Auftrag wurde an die F+B Forschung und Beratung für
Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH aus Hamburg vergeben.
Das
Wohnungsbauprogramm 2030+ setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:
Baustein 1: Analyse
·
Analyse und Bewertung der Wohnungsmarktentwicklung
und aktuellen Wohnungsmarktsituation.
·
Vorausschätzung der künftigen
Entwicklung der Bevölkerung, Haushalte und des Bauland- und Wohnungsbedarfs bis
2035.
·
Zusammenfassung der Analysen und
Prognosen und Ableitung von Handlungsbedarfe.
Baustein 2:
Bewertung der aktuellen Baulandpolitik und Potenzialflächen
·
Überprüfung der vorhandenen
Potenzialflächen der Bauleitplanung als auch der zusätzlich identifizierten
Potenzialflächen außerhalb der heutigen Bauleitplanung.
·
Vorschläge für weitere Wohnungsbauflächen.
Baustein 3:
Wohnungsbauprogramm 2030+: Ziele, Strategien und Instrumente
·
Ziele, Leitlinien und Strategien für
die verschiedenen Handlungsfelder der künftigen Wohnungspolitik.
·
Vorschläge für einen zielführenden
Instrumenteneinsatz.
·
Berichterstellung.
Wie in der o. g.
Vorlage beschrieben, wird das Projekt von einer Arbeitsgruppe begleitet, in der
Vorgehen und Zwischenergebnisse diskutiert werden. Zum Teilnehmerkreis wurden
neben der Verwaltung und dem Gutachter auch Vertreter der politischen
Fraktionen sowie sonstiger relevanter Institutionen und Organisationen eingeladen.
Die Zwischen- bzw.
Teilergebnisse der Bausteine 1 und 2 wurden in insgesamt 3
Arbeitsgruppensitzungen präsentiert und diskutiert (siehe Anlagen 2 bis 4 der
Vorlage).
Thesenartig
zusammengefasst sind folgende Zwischenergebnisse erarbeitet worden:
- Unter
Berücksichtigung der momentanen wirtschaftlichen und demographischen Entwicklung
wird die Bevölkerungszahl Leverkusens wachsen.
Um eine abgesicherte Grundlage für die zukünftige wohnungspolitische
Ausrichtung der Stadt Leverkusen zu erhalten wurde die Vorausschätzung der
Bevölkerung und der Haushalte (HH) und der daraus resultierende Wohnungs- und
Wohnbaulandbedarf in 3 Varianten berechnet:
- Status quo-Variante
(Trendfortschreibung),
- mittlerer Bevölkerungszuwachs,
- hoher Bevölkerungszuwachs.
- Aus Sicht von Gutachter und Verwaltung
ist unter Betrachtung der herrschenden Rahmenbedingungen am
wahrscheinlichsten von der Status
quo-Variante (Trendfortschreibung) als weitere Entwicklung auszugehen.
- In der Status
quo-Variante (Trendfortschreibung) wird ein Bevölkerungszuwachs um 12.650
Einwohner (178.650 Einwohner) im Jahr 2035 (Basisjahr 2016) prognostiziert
(siehe auch Präsentation zur 2. Sitzung der AG Wohnungsbauprogramm 2030+
Folie 45, Anlage 3 der Vorlage).
Anzahl |
Steigerung |
||
Bevölkerung 2016 |
166.000 |
Einwohner |
|
Status quo-Variante 2035 |
178.650 |
Einwohner |
+ 7,6 % |
mittlerer Bevölkerungszuwachs 2035 |
183.650 |
Einwohner |
+ 10,6 % |
hoher Bevölkerungszuwachs 2035 |
189.400 |
Einwohner |
+ 14,1 % |
- Dies ergibt
bei den derzeit zu beobachtenden Haushalts (HH)-Entwicklungen eine
HH-Zuwachs im Jahr 2035 (Basisjahr 2016) in Höhe von 5.650 HH
(89.350 HH) (siehe auch Präsentation zur 2. Sitzung der AG Wohnungsbauprogramm
2030+ Folie 51).
Anzahl |
Steigerung |
||
Haushalte 2016 |
83.700 |
HH |
|
Status quo-Variante 2035 |
89.350 |
HH |
+ 6,8 % |
mittlerer Bevölkerungszuwachs 2035 |
91.750 |
HH |
+ 9,6 % |
hoher Bevölkerungszuwachs 2035 |
93.850 |
HH |
+ 12,1 % |
- Rechnet man
den Bedarf auf eine Flächengröße um, ergibt sich ein Flächenbedarf in der
Status quo-Variante von 174 ha bis 2035 um die notwendigen Wohnungen
unterbringen zu können (siehe auch Präsentation zur 3. Sitzung der AG
Wohnungsbauprogramm 2030+ Folie 13, Anlage 4 der Vorlage).
Flächenbedarf |
||
Status quo-Variante 2035 |
174 |
ha |
mittlerer Bevölkerungszuwachs 2035 |
215 |
ha |
hoher Bevölkerungszuwachs 2035 |
251 |
ha |
- Dem gegenüber
steht aktuell ein Flächenangebot im Flächennutzungsplan (FNP) von 109 ha
Wohnbauflächen.
- Gutachter und
der Fachbereich Stadtplanung haben Potenzialflächen in der Größenordnung
von ca. 62 ha identifiziert, bei denen in jeweiligen FNP-Änderungsverfahren
der Wechsel von einer Freiraumdarstellung zu einer
Wohnbauflächendarstellung denkbar erscheint. Diese Flächen finden sich
auch entsprechend der Darstellungssystematik im Regionalplan als
„Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) wieder.
- Mit dem
Flächenangebot von 20 ha Baulücken, 109 ha FNP-Wohnbauflächen
und 62 ha Potenzialflächen wäre der Bedarf von 174 ha an
Wohnbauflächen zu decken, wenn nahezu alle Flächen aktiviert werden
können. Dabei muss realistischerweise davon ausgegangen werden, dass eine
Aktivierung aller Flächen nicht gelingen wird, sodass ein zusätzliches
Flächenangebot von ca. 17 ha (= ca. 9 % des Gesamtangebots)
notwendig erscheint. Um handlungsfähig zu bleiben, ist ein neunprozentiger
Überhang des Flächenangebots gegenüber dem Bedarf notwendig.
- Sollte sich
die Bevölkerungsentwicklung in Richtung eines mittleren oder gar höheren
Wachstums bewegen, wäre die bauliche Entwicklung weiterer Flächen
notwendig.
- Um zukunftsorientiert
handlungsfähig zu bleiben, sollte die Option einer weiteren baulichen
Flächenentwicklung im Überarbeitungsprozess Regionalplan Berücksichtigung
finden. Flächen, bei denen zum heutigen Zeitpunkt eine bauliche
Entwicklung nicht sinnvoll erscheint, sollten trotzdem als ASB dargestellt
bleiben (z. B. Flächen wie Kleingartenanlagen, Sportanlagen,
Friedhöfe etc.). Bei einem Wegfall oder Aufgabe der bestehenden Nutzung in
der Zukunft besteht durch die Beibehaltung der Darstellung als ASB die
Möglichkeit einer Entwicklung als Wohnbaufläche.
Entwicklungsreserven
Flächennutzungsplan
Die Aktivierung von
Wohnbauflächenpotenzialen die im geltenden FNP als Wohnbauflächen dargestellt
sind, stößt aus unterschiedlichsten Gründen auf Hindernisse. Um kurz- und
mittelfristig handlungsfähig zu bleiben, sollten auch Flächen für eine spätere
bauliche Nutzung in Betracht gezogen werden, für deren Aktivierung eine
FNP-Änderung notwendig wird.
Entwicklungsreserven
Regionalplan
Mit der Vorlage Nr.
2016/1169 wurde der Rat in seiner Sitzung am 26.09.2016 über das Verfahren zur
Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln informiert.
Aktualisierte Informationen erfolgten über die Mitteilungen in z.d.A.: Rat
Nr. 10 vom 20.10.2017 und z.d.A.: Rat Nr. 6 vom 12.07.2018.
Um im weiteren
Überarbeitungsprozess gegenüber der Bezirksregierung Aussagen über die
konkretisierten zukünftigen Flächenbedarfe in das Verfahren einbringen zu
können, ist die Entscheidung über die Auswahl der Prognosevariante und die
Flächendarstellung des Regionalplanes notwendig.
Leverkusen als
Großstadt in der Metropolregion Rheinland wird auch in Zukunft weiteres
Bevölkerungswachstum verzeichnen. Aufgrund der Flächenkonkurrenzen von Wohnen,
Gewerbe, Nahversorgung, Naherholung, Klima- und Artenschutz, etc. ist ein
behutsamer Umgang mit der zur Verfügung stehenden Fläche notwendig. Ein
Bevölkerungswachstum über die Trendfortschreibung hinaus wird das notwendige
sektorale und funktionale Gleichgewicht einer gesunden Stadtentwicklung
wahrscheinlich an seine Grenzen bringen. Es ist daher sinnvoll in den weiteren
Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Überarbeitung des
Regionalplanes die Status quo-Variante (Trendfortschreibung) über die
Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung als langfristige Leitlinie festzulegen.
Die Betrachtungs-
und Darstellungsebene des Regionalplanes ist der Maßstab 1:50.000, entsprechend
der Darstellungssystematik werden Siedlungsräume unter einer Einwohneranzahl
von 2.000 Einwohnern im Regionalplan nicht als ASB sondern als Freiraum
dargestellt. In den mit der Darstellung Freiraum überlagerten
Siedlungsbereichen soll aus regionalplanerischen Zielsetzungen lediglich eine
geringfügige Eigenentwicklung, aber keine massive Siedlungsentwicklung
stattfinden. Pattscheid wäre hier als ein Beispiel für einen Siedlungsbereich
zu nennen, der im Regionalplan durch eine Freiraumdarstellung überlagert ist. Im
Regionalplan werden Grünflächen wie z. B. Friedhöfe, Kleingärten,
Sportanlagen etc. bis zu einer gewissen Flächengröße in die ASB-Darstellung
miteinbezogen. Diese Flächen stehen für eine Siedlungsentwicklung aktuell nicht
zur Verfügung und müssen bilanztechnisch aus einer Potenzialflächenberechnung
herausgerechnet werden.
In der Logik der
Regionalplanung lassen sich Potenzialflächen dadurch berechnen, dass mittels
einer Überlagerung von Regionalplan und Flächennutzungsplan Flächen
identifiziert werden, die im Regionalplan eine Darstellung als ASB oder
„Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung“ (GIB) und im FNP als
Freiraum (also Grünfläche, landwirtschaftliche Fläche oder Wald) dargestellt
sind.
Von den rund
620 ha Flächen, die über die oben genannte Verschneidung der beiden
Planwerke identifiziert worden sind, fallen 437 ha aus der Bilanz, weil
diese Flächen als Friedhöfe, Kleingärten, Sportanlagen etc. genutzt werden. Von
den verbleibenden Überschneidungsflächen sind ca. 62 ha aus Sicht des
Gutachters des Wohnungsbauprogrammes 2030+ und der Verwaltung für evtl. FNP-Änderungsverfahren
aktivierbar. Ungefähr 122 ha der heute im Regionalplan als ASB und im FNP
als Freiraum dargestellten Flächen sollten weiterhin als ASB dargestellt
bleiben, um Handlungsoptionen nach dem Betrachtungsraum 2030 zu gewährleisten. Es
ist daher im Hinblick auf die langfristige Stadtentwicklung sinnvoll, die
Flächendarstellungen des geltenden Regionalplanes beizubehalten bzw. im
Einzelfall geringfügig zu ergänzen. Eine Rücknahme der ASB und GIB Darstellung
des Regionalplanes auf die Flächendarstellungen des FNP sollten aufgrund der
langfristigen Stadtentwicklung nicht in Betracht gezogen werden.
Weiteres
Vorgehen
·
In den
weiteren Gesprächen zwischen der Bezirksregierung Köln und der Verwaltung der
Stadt Leverkusen wird die Status quo-Variante (Trendfortschreibung) über die
Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung als Leitlinie formuliert.
·
Die im
geltenden Regionalplan als Flächen für den ASB bzw. als GIB werden gegenüber
der Regionalplanungsbehörde als Untergrenze des zukünftigen Flächenbedarfes angezeigt.
·
Gutachter und der Fachbereich Stadtplanung haben
Potenzialflächen in der Größenordnung von ca. 62 ha identifiziert, bei
denen in jeweiligen FNP-Änderungsverfahren der Wechsel von einer
Freiraumdarstellung zu einer Wohnbauflächendarstellung denkbar erscheint. Diese
Flächen werden als Nächstes in Flächensteckbriefen dargestellt und präsentiert.
In der nächsten
Arbeitsgruppensitzung der Arbeitsgruppe Wohnungsbauprogramm 2030+ werden diese
Flächensteckbriefe diskutiert.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2018/2403
Ansprechpartner / Fachbereich
/ Telefon: Christian Kociok, FB 61, 406 - 6121
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne gehören
zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind gemäß
§ 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, sobald und
soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Für
die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung und
damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich durch
fallweise Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen. Zur Vorbereitung der
Bauleitplanverfahren ist die Festlegung strategischer Leitlinien notwendig.
Die Städte und
Gemeinden sind zur Mitwirkung bei der Neuaufstellung des Regionalplanes des
Regierungsbezirks Köln verpflichtet. Um im weiteren Verfahren die Belange der
Stadt Leverkusen einbringen zu können, ist auch hier eine Festlegung
strategischer Leitlinien notwendig.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
laufender Haushalt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
siehe oben
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
siehe oben
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl.
Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.
a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren werden im
Rahmen der später einzuleitenden Bauleitplanverfahren durchgeführt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
nein |
nein |
ja |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die Thematik der Ausweisung von Wohnbausiedlungsflächen zügig voran zu bringen, soll die Vorlage noch im laufenden Turnus beraten und entschieden werden.