- Konzeption zur Herstellung der Rahmenbedingungen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Konzeption zur Herstellung der Rahmenbedingungen hinsichtlich der Umsetzung von G8/G9 unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat Deppe
Begründung:
In seiner Sitzung
am 11. Juli 2018 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Neuregelung
der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz)
verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird der gymnasiale Bildungsgang bis zum
Abitur grundsätzlich wieder auf 9 Jahre (sogenanntes G9) verlängert.
Der Landtag NRW
kommt damit einem starken politischen Willen nach, den zum Jahrgang 2005/2006
eingeführten achtjährigen Bildungsgang am Gymnasium (sogenanntes G8) wieder
rückgängig zu machen.
Kaum ein
schulpolitisches Thema war in den vergangen Jahren so im Fokus der Öffentlichkeit
und wurde so kontrovers diskutiert. Der achtjährige gymnasiale Weg zum Abitur
hat in einem großen Teil der Schulen und in der Öffentlichkeit nicht dauerhaft
die notwendige Akzeptanz als einzige Organisationsform gefunden. Darüber hinaus
wurden mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz einige redaktionelle Änderungen
vorgenommen.
Mit
Wiedereinführung des Abiturs nach 9 Jahren gehen schulorganisatorische Änderungen
einher, auf die der Schulträger entsprechend reagieren muss. Die nötigen Maßnahmen
zur Sicherstellung der gymnasialen Beschulung nach G9 sind in der beigefügten
Konzeption dargelegt.
Hinweis Fachbereich Finanzen:
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. bestand im
Verwaltungsvorstand Einigkeit darüber, dass sich durch die Entscheidung auf
Landesebene für G9 erhöhte Investitionsbedarfe in Leverkusen ergeben werden.
Jedoch bestand auch darüber Konsens, dass eine entsprechende Gegenfinanzierung
durch das Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips zwingend erforderlich ist, um
die baulichen Projekte finanzieren zu können. Vor diesem Hintergrund erfolgte
die Aufnahme von den o. g. zwei Baumaßnahmen in den Haushalt 2019 ff.
inklusiver einer, vorsichtig geschätzten, 60-prozentigen Förderung durch das
Land. Sollte diese Förderung nicht oder auch nur teilweise erfolgen, ist eine
entsprechende Priorisierung aller geplanten Investitionstätigkeiten in der
Finanzplanung zwingend notwendig. Eine Umsetzung der beiden Maßnahmen mit geringerer
bzw. ohne Förderungen ist im investiven Haushalt nur darstellbar, wenn andere
Investitionen entsprechend gestrichen werden. Ferner sollte die
Maßnahmenrealisierung erst erfolgen, wenn die Förderregularien des Landes
verbindlich feststehen, um nicht ggfls. Aspekte herbeizuführen, die eine
Förderung konterkarieren würden. Die Planungsleistungen sind davon nicht betroffen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Maus / FB 40 / 406 - 4001
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Gesetz zur Neuregelung der Bildungsgänge am Gymnasium - Konzeption zur Herstellung der Rahmenbedingungen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Gymnasium |
Finanzstelle |
Finanz- position |
2019 |
VE |
2020 |
2021 |
2022 |
Fr.-vom-Stein-Gymnasium |
65000170011096 |
783100 |
220.000€ |
8 Mio.€ |
4 Mio.€ |
3,7 Mio.€ |
462.000€ |
Lise-Meitner-Gymnasium |
65000170011164 |
783100 |
146.000€ |
7,8 Mio.€ |
2 Mio.€ |
3,884 Mio.€ |
2 Mio.€ |
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Im Entwurf des
Haushalts 2019 ff. sind die Maßnahmen wie unter A.) aufgeführt veranschlagt.
Darüber hinaus sind folgende Einzahlungen etatisiert:
Gymnasium |
Finanzstelle |
Finanzposition |
2021 |
2022 |
spätere Jahre |
Fr.-vom-Stein-Gymnasium |
65000170011096 |
681100 |
2 Mio.€ |
2 Mio.€ |
1 Mio. € |
Lise-Meitner-Gymnasium |
65000170011164 |
681100 |
1 Mio.€ |
2,5 Mio.€ |
1,5 Mio.€ |
Damit trägt die
Stadt Leverkusen dem Konnextitätsprinzip Rechnung. Danach muss die Stadt einen
finanziellen Ausgleich für die entstehenden Kosten, die durch den Wechsel von
G8 nach G9 entstehen, im Rahmen eines Belastungsausgleichs durch das Land NRW
erhalten. Nur bei einer entsprechenden Gegenfinanzierung verbleiben der Stadt
Leverkusen eigene finanzielle Spielräume für weitere, dringend notwendige
Bauinvestitionen
Bis zum
Ende der Bauzeit werden alle anfallenden Baukosten auf die jeweilige Anlage im
Bau (AiB) gebucht, insoweit erfolgt nur ein Aktivatausch auf der Aktivaseite
der Bilanz. Erst nach Inbetriebnahme der Gebäude wird durch Abschreibungen und
laufende Unterhaltungskosten der städtische Haushalt aufwandstechnisch
belastet.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Zum
Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Gebäude werden die notwendigen
Veränderungsmitteilungen an den Fachbereich Finanzen übersendet.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Fachbereich Gebäudewirtschaft, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |