Betreff
Straßeninstandsetzungskonzept 2019
Vorlage
2018/2421
Aktenzeichen
TBL-694-Ra
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen die für 2019 geplanten konsumtiven Straßeninstandsetzungsmaßnahmen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Fahrbahninstandsetzungen

 

Ausgangslage:

 

Das erste Straßeninstandsetzungskonzept wurde mit der Vorlage Nr. R 1130/15.TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen. Seitdem legen die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) jährlich ein Straßeninstandsetzungskonzept vor.

 

Das Konzept für das Jahr 2019 wurde auf Basis einer Zustandserfassung des Straßennetzes aus dem Jahr 2016 und Fortschreibung dieser Daten mit einem Pavement-Management-System (PMS) erarbeitet. Abstimmungen mit dem Kanalbau, dem Fachbereich Bürger und Straßenverkehr sowie dem Fachbereich Tiefbau und der Energieversorgung Leverkusen haben stattgefunden.

 

Maßnahmenumfang:

 

In diesem Straßeninstandsetzungsprogramm können nur solche Straßenzüge berücksichtigt werden, die durch nicht-investive Maßnahmen saniert werden können. Der Umfang der Maßnahmen muss daher auf die Erneuerung der Deckschichten begrenzt bleiben. Demzufolge sind Straßen, die nicht erstmalig hergestellt sind, und Straßen, die einer grundhaften Erneuerung bedürfen, nicht Gegenstand dieses Programms. Diese müssen vielmehr entsprechend den finanziellen Möglichkeiten im städtischen Haushalt veranschlagt werden.

 

Im Rahmen der Vorbereitung der Straßeninstandsetzung wird durch den Fachbereich Tiefbau in Verbindung mit dem Fachbereich Bürger und Straßenverkehr geprüft, ob

 

-          die vorhandene Markierung den aktuellen Erfordernissen genügt, insbesondere im Hinblick auf Fußgänger und Radfahrer,

-          an Einmündungen und Kreuzungen fehlende Bordsteinabsenkungen hergestellt werden können,

-          Bushaltestellen unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens erneuert oder neu gestaltet werden können,

-          bauliche Veränderungen wie z. B. Überquerungshilfen oder die Anpassung von Bordsteinen bei halbseitigem Parken auf Gehwegen gebaut bzw. angepasst werden können.

 

Für die beiden letztgenannten Fälle erfolgt gegebenenfalls die Finanzierung über den städtischen Haushalt.

 

Des Weiteren ist beabsichtigt, Gehwegabschnitte mit deutlich überhöhtem Quergefälle richtliniengerecht umzubauen, um die Benutzungssicherheit für Gehbehinderte zu erhöhen.

 

Finanzierung:

 

Straßensanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung der Deckschicht erfordern, gelten als konsumtiv und werden als Straßenunterhaltungsaufwand durch die TBL finanziert. Es erfolgt weder eine wesentliche bauliche Änderung noch werden Beiträge nach § 8 Kommunalabgabegesetz (KAG) erhoben. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen der TBL. Sollte ein negatives Finanzergebnis der TBL absehbar werden, würden Einzelmaßnahmen des Programmes auf spätere Jahre verschoben werden.

 

Auf den städtischen Haushalt haben diese Maßnahmen in der Regel keine Auswirkung.

 

Die einzelnen Maßnahmen für das Jahr 2019 ergeben sich aus:

 

Anlage 1:                     Liste der geplanten Straßen,

Anlage 2:                     Reserveliste der geplanten Straßen,

Anlage 3:                     Pläne der geplanten Straßen,

Anlage 4:                     Pläne der in der Reserveliste aufgeführten Straßen.

 

Diese Maßnahmen sollen in den Wirtschaftsplan der TBL einfließen, der am 13.11.2018 zum Beschluss vorliegt, sodass sie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel umgesetzt werden können.

 

Der Sachstand der für das Jahr 2018 geplanten Instandsetzungsmaßnahmen ist der Anlage 5 zu entnehmen.

 

Besonderheiten:

 

Birkenbergstraße:

Für die Maßnahme Birkenbergstraße muss ein tragbares Verkehrskonzept mit besonderem Augenmerk auf die Andienbarkeit der Polizeiwache in Opladen in Abstimmung mit der Baustellenkoordination aufgestellt werden.

 

Friedrich-Naumann-Straße (nach Arbeiten der EVL):

Für die Maßnahme Friedrich-Naumann-Straße muss ein tragbares Verkehrskonzept mit besonderem Augenmerk auf die Verkehrssituation bei Fußballspielen von Bayer 04 in Abstimmung mit der Baustellenkoordination und dem Fachbereich Recht und Ordnung (FB 30), Abteilung Fußball, aufgestellt werden.

 

Mettlacher Straße:

Bei der Maßnahme Mettlacher Straße beschränken sich die Arbeiten nur auf die Fahrbahn. Der derzeit in wassergebundener Deckschicht hergestellte nördliche Gehweg wird im Zuge der Maßnahme nicht ausgebaut. Aus Sicht der Verwaltung ist der ausgebaute südliche Gehweg für das dortige Aufkommen an Fußgängern ausreichend.

 

Carl-Duisberg-Straße:

Aufgrund der Radpendlerrouten zwischen Leverkusen und Köln kann die Maßnahme Carl-Duisberg-Straße mit einer Umbaumaßnahme des Fachbereichs Tiefbau (FB 66) in Kombination stehen. Das Ergebnis der Prüfung einer möglichen Überplanung steht noch aus.

 

Friedrich-Ebert-Straße:

Die Maßnahme Friedrich-Ebert-Straße ist eine Reservemaßnahme aus 2018 (Anlage 2).

Die Straße dient als Umleitungsstrecke für die BAB A3 zwischen Köln-Mülheim und Leverkusen-Opladen. Aus diesen Gründen ist die Abstimmung mit der Baustellenkoordination für die Aufstellung eines tragbaren Verkehrskonzeptes von besonderer Bedeutung.

 

EVL - Maßnahmen:

Im Zuge der Baustellenkoordination wird vorbehaltlich der finanziellen Möglichkeiten versucht, Straßeninstandsetzungen mit Baustellen der EVL zu kombinieren. In den Anlagen 1 - 4 haben diese Maßnahmen einen entsprechenden Hinweis.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Warwas / TBL / 406 - 6916

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist. (Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)

 

Programm der Instandsetzungen von Straßen, Geh- und Radwegen im Stadtgebiet für das Jahr 2019.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Fahrbahninstandsetzungen: Unterhaltungsmittel der TBL AöR (konsumtiv).

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)        

 

keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Umsetzung der Maßnahmen, die über die Unterhaltungsmittel der TBL AöR finanziert werden, steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen. Es ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Anliegerinformationen, Pressemitteilung

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um zeitnah die weiteren Planungsschritte umsetzen zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus befürwortet.