Betreff
Jahresabschluss 2009 der KulturStadtLev (KSL)
Vorlage
0498/2010
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Jahresabschluss 2009 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KSL wird festgestellt.

 

2. Der Deckung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 10.653.669,88 € aus der Kapitalrücklage wird zugestimmt.

 

3. Der Betriebsleitung der KSL wird Entlastung erteilt.

 

4. Dem Betriebsausschuss KulturStadtLev wird Entlastung erteilt.

 

gezeichnet:

Buchhorn                    Häusler                       Adomat

 

Begründung zu 2:

 

Die Betriebsleitung der KSL hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2009 nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der Fassung von Art. 16 Ges. vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644/SGV NRW 641) mit Ber. GV NRW 2005, S. 15, zuletzt geändert durch Artikel I der Verordnung vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 963) aufgestellt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden gemäß Vertrag vom 05.11./03.12.2009 von der Fa. EversheimStuible Treuberater GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf im März 2010 geprüft.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses ergab folgendes abschließendes Ergebnis:

 

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2009

bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben der Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Den Fraktionen und Gruppen des Rates werden Ausfertigungen des Prüfungsberichtes inkl. des Lageberichtes rechtzeitig vor dem Sitzungsturnus zur Verfügung gestellt.