Betreff
Neubau Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) Leverkusen-Opladen
Vorlage
2018/2441
Aktenzeichen
nbso-stramka
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den Bau der Verkehrsanlage ZOB Opladen mit Durchbindung der Goethestraße.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen hebt den Planungsbeschluss vom 07.05.2018 bezüglich der bisher vorgesehenen Überdachung auf.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, die Planungen für eine Überdachung basierend auf dem entwickelten alternativen Überdachungskonzept weiterzuverfolgen.

 

4.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Vorplanungen für einen Fahreraufenthaltsraum und eine öffentliche Toilettenanlage zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                     Deppe                                             Märtens

Begründung:

 

Ausgangssituation

Durch die frei werdenden Flächen im Rahmen der Gütergleisverlegung ergibt sich erstmalig die Chance, den Zentralen Omnibusbahnhof Opladen (ZOB) in direkter fußläufiger Verbindung zur Bahnstation neu zu organisieren. Der heute noch mehrere hundert Meter vom Bahnhof Opladen entfernte ZOB soll nach dem Bau der Europa-Allee direkt am Bahnhof Opladen, südlich von der Bahnhofsbrücke zwischen Goethestraße und Bahnhofstraße, neu errichtet werden. So kann ein Umsteigen der „kurzen Wege“ mit Blickkontakt zwischen Bahnhof und Busbahnhof ermöglicht werden. Der neue Busbahnhof wird Teil einer neuen Gesamtkonzeption: mit einem Bahnhofsvorplatz, der Raum für Einzelhandel und Dienstleistungen bietet und einer Bahnhofsbrücke, die direkt in das Zentrum von Opladen weist.

 

Die Projektleitung für die Planung des Neubaus des ZOB Opladen sollte laut der Projektliste des Stadteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen die nbso übernehmen. Das Projekt ist jedoch nicht in der Kosten- und Finanzierungsübersicht der nbso GmbH etatisiert, sondern im städtischen Haushalt beim FachbereichTiefbau.

 

Entwurfsplanung und Planungsbeschluss des Rates der Stadt Leverkusen

Am 07.05.2018 fasste der Rat der Stadt Leverkusen den Planungsbeschluss zum Neubau des ZOB Opladen inkl. Überdachung mit einem Systemdach der Bauart Zwiesel auf Basis der mit der Vorlage Nr. 2018/2172 vorgelegten Entwurfsplanung. Es wurden folgende Rahmenbedingungen festgelegt und zur Weiterverfolgung in der Ausführungsplanung beschlossen:

 

Verkehrsfläche ZOB

 

-       12 Haltestellen für Gelenkbusse mit einer Länge von max.18,75 m;

 

-       Einrichtung von Buskaps in Schrägaufstellung (Sägezahn) zur Verbesserung der Anfahrbarkeit;

-       Einrichtung eines zentralen komfortablen Mittelbussteigs;

-       Fahrgassen ausgelegt auf Gegenverkehr mit Erbringen der entsprechenden Schleppkurvennachweise;

-       Durchbindung der Goethestraße bis zur Europa-Allee;

-       Ein- und Ausfahrt der Busse signalgesteuert über eine zentrale Ein- und Ausfahrt an der Europa-Allee;

 

-       die Option einer zweiten Ausfahrt soll im Rahmen der Leitungs- und Verrohrungsplanung berücksichtigt werden;

-       Einbeziehung des südlichen Bussteiges entlang der verlängerten Goethestraße als reguläre Haltestelle sowie als Warte- und Reserveposition;

-       Unterbringung von Taxistellplätzen und von überlangen Bus-Zügen am südlichen Fahrbahnrand der durchgebundenen Goethestraße;

-       der gesamte Busbahnhofbereich wird mit taktilen Elementen, Sitzbänken und Dynamischen Fahrgastanzeigern (DFI) mit Sprachansage (Text-To-Speech) für eine barrierefreie Nutzung ausgestattet.

 

-        Bezüglich der Fernbusse wird auf die Stellungnahme zur Planungsbeschluss-vorlage verwiesen.

 

Überdachung

 

-       Ausstattung der Bussteige des neuen ZOB Opladen mit ihren 12 Haltepositionen mit einem Systemdach der Bauart „Zwiesel“;

-       auf dem nördlichen und südlichen Bussteig kommen jeweils einstielige Varianten des Daches zur Anwendung;

-       den zentralen Mittelbussteig soll eine attraktive zweistielige Variante des Systemdaches inklusive eines mittigen Glassheddaches überdachen.

 

Aktueller Planungsstand

 

1. Ausführungsplanung Verkehrsfläche ZOB und Goethestraße

Nach Beschluss der Entwurfsplanung, welche bereits die Lichtsignalplanung beinhaltete, wurde die Planung der Verkehrsfläche des ZOB inklusive der Durchbindung der Goethestraße im Rahmen der Ausführungsplanung durch die beauftragte Arge Brilon Bondzio Weiser/HJP weiter verfeinert.

 

Bezüglich der gestalterischen Elemente (Oberflächengestaltung, Baumstandorte, etc.) berät seit Beginn der Ausführungsplanung das Büro Wündrich Landschaftsarchitekten. Der Lageplan des neuen ZOB Opladen (siehe hierzu Anlage 1 der Vorlage) wurde u. a. hinsichtlich der Höhenplanung fortgeführt, überarbeitet und vervollständigt. Er enthält nun die Oberflächengestaltung und die abgestimmten Baumstandorte.

Maßgebliche Aussagen der Ausführungsplanung sind:

 

A.   Oberflächengestaltung

 

-       Die Fahrflächen werden im gesamten Bereich des Busbahnhofs einheitlich in Asphaltbeton gestaltet;

-       die Haltebereiche für die Busse werden aus Gründen der Standfestigkeit in Beton ausgeführt;

-       im Rahmen der Entwurfsplanung wurde eine für den ZOB benötigte Belastungsklasse Bk32 für die Fahrgassen ermittelt. Die RStO 12 gibt hierfür eine benötigte Betondeckendicke mit 25 cm an (auf einer 10 cm dicken Asphalttragschicht). Notwendige Verankerungsmöglichkeiten, Plattengrößen, Plattengeometrie, Fugenanzahl und Fugenanordnung können es aus statischen Gründen erforderlich machen, die Dicke der Betondecke zu erhöhen und/oder eine Bewehrung der Betondecke vorzusehen;

 

-       einheitliche Verwendung eines Belagsmaterials. Die Oberflächenbefestigung der Bereiche für Fußgänger, Radfahrer und Fahrgäste soll der Gestaltung der Oberflächen des „Grünen Bandes“ auf der nbso-Westseite angepasst werden (Pflaster Germania linear Muschelkalk nuanciert). Aufgrund der hohen Belastung im Bereich eines ZOB muss das Pflaster folgende Eigenschaften aufweisen: CF (Clean Top) 90 oder Teflonstufe 3, Mikrofase, im Format 15 x 30 cm in einer Stärke von mindestens 10 cm, verlegt im Reihenverband;

-       Bodenbelag in Kontrast zu den taktilen Leitelementen;

 

-       die Entwässerung des Busbahnhofs erfolgt über Gussasphaltrinnen, die über Sinkkästen und eine entsprechende Anschlussleitung an das vorhandene Kanalsystem angeschlossen werden.

 

Die Auswahl der Pflastermaterialien wird unter Beteiligung der Politik im Rahmen der noch anstehenden Bauausschreibungen im Zuge einer Bemusterung erfolgen.

 

B.   Bepflanzung

 

-     Baum: Standorte gemäß Lageplan (siehe Anlage 1 der Vorlage);
-     Baumart: Acer campestre "Elegant";

-     Baumroste: Modell Linearus von der Firma Humberg (Baumrost) ODER alternativ Quadrus von der Firma Humberg (überpflasterbar).

 

Im Bereich des Busbahnhofes wird die Verwendung des Baumrostes „Linearus“ empfohlen. Die Auswahl der Baumroste wird ebenfalls unter Beteiligung der Politik im Rahmen der noch anstehenden Bauausschreibungen im Zuge einer Bemusterung erfolgen.

 

C.   Aufbauten (zur Kenntnisnahme)

Bereits am jetzigen ZOB befindet sich in einem ehemaligen Ladenlokal ein kleiner Aufenthaltsraum für die Busfahrer der wupsi GmbH. Der für den Busbetrieb notwendige Pausenraum wurde bereits im Rahmen der Entwurfsplanung von der wupsi GmbH gefordert. Für die Linienbusfahrer wird in Abstimmung mit der wupsi GmbH ein Aufenthaltsraum mit Toiletten nördlich des ZOB unterhalb der Bahnhofsbrücke geplant. Am selben Standort wird eine öffentliche Toilettenanlage vorgesehen. Hierzu liegen ein grober Lageplan und eine erste Kostenkalkulation auf Vorplanungsniveau vor (siehe Anlage 2 dieser Vorlage). Eine Gegenfinanzierung der Herstellungskosten (Kostenübernahme oder Mietzahlung) sowie die Tragung der Betriebskosten für einen Aufenthaltsraum müssen durch die wupsi GmbH erfolgen. Abschließende Gespräche dazu müssen noch geführt werden. Die Kosten für den Pausenraum sind nach Aussage des Fördergebers aus Mitteln der Städtebauförderung nicht förderfähig.

 

Die öffentliche Toilettenanlage wird in den Förderantrag ZOB Opladen aufgenommen.

 

Die o. g. Aufbauten waren zum Zeitpunkt des Planungsbeschlusses noch nicht präzise genug. Aus diesem Grund finden sie nun nachrichtlich Eingang in die Baubeschlussvorlage.

 

2. Überdachung

Bezüglich der im Planungsbeschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 07.05.2018 dargestellten Überdachung der drei geplanten Bussteige des neuen ZOB Opladen mit einem Systemdach der Bauart „Zwiesel“ fand am 07.09.2018 beim Nahverkehr Rheinland (NVR) ein Erörterungstermin zu der zu erwartenden Förderung statt. Durch den NVR werden pro Bussteig Überdachungen auf einer Länge von 20 m und mit einer Breite von 2 m mit einem Förderbetrag von 1.500 €/m² (förderfähige Kosten, netto) mit einen Fördersatz von 90 % gefördert. Für eine bislang für 12 Haltestellen vorgesehene Überdachung des neuen ZOB Opladen wäre somit eine Förderung in Höhe von 771.120 € (brutto) zuzüglich einer Planungspauschale zu erwarten.

 

Unter Berücksichtigung des Planungsbeschlusses zur Überdachung des ZOB stünden derzeit angenommenen Gesamtkosten von rund 2,935 Mio. € (brutto) den o. g. Fördermitteln gegenüber. Der von der Stadt Leverkusen zu tragende Eigenanteil wäre zu hoch. Daher sollte diese Planung nicht weiterverfolgt werden.

 

Das mit der Planung der Überdachung beauftragte Planungsbüro Heinz Jahnen Pflüger (HJP) hat nun eine Alternative zu der bislang geplanten Überdachung entwickelt und hierfür eine Kostenberechnung vorgelegt (siehe Anlage 3 dieser Vorlage). Der zentrale Mittelbussteig mit sechs hochfrequentierten Haltestellen des neuen ZOB Opladen soll weiterhin mit einen Systemdach der Bauart „Zwiesel“ und Windschutzanlagen ausgestattet werden. Auf die bislang vorgesehenen Glas-Sheddach-Elemente wird verzichtet. Der nördliche und der südliche Bussteig werden mit jeweils drei Wartehäuschen ausgestattet. Ebenfalls wird auf Empfehlung des NVR an der langen 13. Haltestelle des neuen ZOB am südlichen Fahrbahnrand der durchgebundenen Goethestraße ebenfalls ein Wartehäuschen vorgesehen.

Aufgrund der Änderung des Überdachungskonzeptes liegt noch keine Beleuchtungs-planung vor.

 

Der Entfall der nördlichen Bussteigüberdachung wirkt sich positiv auf die Gestaltungsmöglichkeiten der geplanten Neubebauung des Bahnhofsquartiers aus, da die nun vorgesehen Wartehäuschen im Gegensatz zur zuvor geplanten Überdachung keine Verbindung zur Fassade der Bebauung aufweisen. Diese gestalterisch schwierige Situation wurde in den Konzepten im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens deutlich. Der zukünftige Investor des nördlich angrenzenden Bahnhofsquartiers und dessen Architekt sind so freier in der Gestaltung und Realisierung der Brückenhaus Fassaden.

 

Die nun angedachte Planung einer Kombination von Dach im Zentrum des neuen ZOB und Wartehäuschen in den Randbereichen schafft neben größeren Gestaltungsmöglichkeiten für den Bahnhofsvorplatz und eine größere Transparenz im städtebaulich wichtigen Übergangsbereich zwischen Bahnhofstraße, neuem Bahnhofsvorplatz und neuem Busbahnhof.

 

Dem Rat der Stadt Leverkusen wird aus den zuvor genannten Gründen empfohlen, den Planungsbeschluss für die Überdachung des neuen ZOB Opladen zu revidieren. Gleichzeitig soll der Verwaltung/der nbso der Planungsauftrag erteilt werden, die Planungen für eine Überdachung basierend auf der entwickelten Alternative weiterzuverfolgen.

 

Kosten und Finanzierung
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde die grobe Kostenschätzung aus dem Jahre 2015 überarbeitet, aktualisiert und dem Rat als Anlage zum Planungsbeschluss am 07.05.2018 zur Verfügung gestellt. Mittlerweile liegen Kostenberechnungen der beauftragte Arge Brilon Bondzio Weiser/HJP für die Verkehrsanlage ZOB und die Goethestraße nach der „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS) vor (siehe Anlagen 4a und 4b dieser Vorlage). Eine Prüfung der Kostenberechnungen erfolgte durch die von der Stadt beauftragte Projektsteuerung für den Neubau ZOB Opladen, Höcker Project Managers GmbH. Eine abschließende Bepreisung kann jedoch erst im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung erfolgen.

 

Die Gesamtkosten für die anrechenbaren Kosten der reinen Verkehrsanlage ZOB ohne Dach betragen nach vorliegender Kostenberechnung rund 2.231.000 € (brutto). Zuzüglich einer gem. HOAI angenommenen möglich Kostentoleranz von plus 15 % belaufen sich die anrechenbaren Kosten auf 2.565.650 €. Auf dieser Basis ergeben sich mit angenommenen Baunebenkosten von 20 % insgesamt 3.078.780 €.

 

Die für die Herstellung der Goethestraße berechneten anrechenbaren Kosten betragen rund 587.000 €. Zuzüglich einen gem. HOAI angenommenen Kostentoleranz von plus 15 % belaufen sich die anrechenbaren Kosten auf 675.050 €. Auf dieser Basis ergeben sich mit angenommenen Baunebenkosten von 20 % insgesamt 810.060 €.

 

Auf Basis der Vorplanung und einer darin enthaltenen ersten groben Kostenschätzung wurde am 21.12.2015 ein Einplanungsantrag beim NVR für den Neubau des ZOB mit Überdachung gestellt. Eine Einplanungsmitteilung des NVR in Höhe von insgesamt 3.500.000 € für den neuen ZOB Opladen liegt seit dem 06.06.2016 vor. Die Maßnahme ist förderfähig.

 

Durch den NVR werden pro Bussteig Überdachungen auf einer Länge von 20 m und mit einer Breite von 2 m mit einem Förderbetrag von 1.500 €/m² (förderfähige Kosten, netto) mit einen Fördersatz von 90 % gefördert. Für eine die nun vorgelegte alternative Planung belaufen sich die anrechenbaren Kosten laut Kostenberechnung auf 1.166.321 €. Zuzüglich einen gem. HOAI angenommenen Kostentoleranz von plus 15 % belaufen sich die anrechenbaren Kosten auf 1.341.269 €. Auf dieser Basis ergeben sich mit angenommenen Baunebenkosten von 20 % insgesamt 1.609.523 €.

 

Bei der Bezirksregierung Köln wurde am 03.07.2018 ein Einplanungsantrag für die Durchbindung der Goethestraße gestellt. Der Fördersatz für Anlagen des Straßenbaus beträgt derzeit 60 %. Ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor.

 

Weitere Vorgehensweise

Nach Ende der Ausführungsplanung für die Verkehrsanlage ZOB mit Durchbindung der Goethestraße und dem Baubeschluss soll das Projekt für die Ausschreibung der Tiefbauleistungen und die Bauausführung an die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) übergeben werden. Die Veröffentlichung der entsprechenden Bauausschreibung kann bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen im November 2018 erfolgen.

 

Wie bereits erwähnt, wird die Auswahl zuvor genannter Ausstattungsvarianten (Pflaster, Baumroste) unter Beteiligung der Politik im Rahmen der noch anstehenden Bauausschreibungen im Zuge einer Bemusterung erfolgen. Die Fertigstellung des ZOBs ist abhängig von der Dauer des Ausschreibungsprozesses, der notwendigen Beteiligung der Entscheidungsgremien der TBL und der derzeit angenommenen Bauphasen für die Verkehrsanlage inkl. Goethestraße (siehe Anlage 5 dieser Vorlage). Der ÖPNV wird über die gesamte Bauzeit über den noch bestehenden ZOB abgewickelt. Ein Rückbau erfolgt erst nach Inbetriebnahme des neuen ZOB Opladen.

 

Die bisherige Planung für eine Überdachung des neuen ZOB Opladen wird nicht weiterverfolgt. Der Rat der Stadt Leverkusen revidiert daher den Planungsbeschluss zum Dach der Bauart „Zwiesel“ vom 07.05.2018 und beauftragt die Verwaltung/die nbso die Planungen für eine Überdachung basierend auf der entwickelten Alternative weiterzuverfolgen (erneuter Planungsbeschluss). Hierfür ist die schnellstmögliche Beauftragung des Büros Heinz Jahnen Pflüger (HJP) über einen Nachtrag zum bestehenden Ingenieurvertrag erforderlich.

 

Anschließend soll eine zweite Beschlussvorlage (Baubeschluss) bezüglich einer alternativen Überdachungskonzeption inkl. Ausstattung mit Sitzgelegenheiten, Mülleimern und Windschutzanlagen in den nächstmöglichen Sitzungsturnus eingebracht und im Nachgang durch die TBL ausgeschrieben werden.

 

Der mit der vorliegenden Beschlussvorlage zu fällende Baubeschluss für die Verkehrsanlagen ZOB und Goethestraße umfasst somit nur die vorbereitenden Tiefbaumaßnahmen für die oben genannte Standardüberdachung. So kann auch die Ausschreibung für den Tiefbau bei Beibehaltung des derzeit avisierten Terminplanes nur diese Tiefbaumaßnahmen berücksichtigen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Frau Stramka (nbso); Tel: 406 - 6019

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Neubau ZOB Opladen Baukosten

Finanzstelle 6602 120502 1008/783200

Jahr 2017:                   300.000 €

Jahr 2018:                   950.000 €

Jahr 2019:                1.500.000 €

Jahr 2019 VE:             580.000 €

Jahr 2020:                   580.000 €

 

Zuweisungen:

Finanzstelle 6602 120502 1008/681000

Jahr 2019:                1.500.000 €

Jahr 2020:                   600.000 €

 

 

Dach ZOB Opladen Baukosten:

Finanzstelle 6602 120502 1009/783200

Jahr 2018:                   300.000 €

Jahr 2019:                1.000.000 €

Jahr 2019 VE:             350.000 €

Jahr 2020:                   350.000 €

 

Zuweisungen:

Finanzstelle 6602 120502 1009/681000

Jahr 2020:                   835.000 €

 

Durchstich Goethestraße Baukosten

Finanzstelle 660 2120502 1010/783200

Jahr 2019:                   100.000 €

Jahr 2019 VE              700.000 €

Jahr 2020:                   700.000 €

 

2. Aufzug ZOB Opladen

Finanzstelle 660 2120502 1011/783200

Jahr 2019:                     10.000 €

Jahr 2019 VE:             490.000 €

Jahr 2020:                   290.000 €

Jahr 2021:                   200.000 €


öffentliches WC ZOB Opladen Baukosten

Finanzstelle 660 2120502 1012/783200

Jahr 2019:                    10.000 €

Jahr 2019 VE:             210.000 €

Jahr 2020:                   210.000 €

 

Die veranschlagten Haushaltsmittel stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Rat der Stadt Leverkusen im Rahmen der Haushaltsaufstellung und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Im Zuge der sukzessiven Projektübergabe von der nbso an die TBL wurde die Zeitplanung für den Bau des neuen ZOB Opladen gemeinsam beraten. Eine vormals avisierte Fertigstellung zum 31.12.2019, welche noch im Planungsbeschluss (Vorlage Nr. 2018/2172) genannt wurde, ist jedoch unter Berücksichtigung des nach Baubeschluss folgenden Ausschreibungsprozesses und der Notwendigkeit der Beteiligung der Entscheidungsgremien der TBL nicht haltbar.

 

Die Inbetriebnahme des neuen ZOB Opladen ist derzeit zum Fahrplanwechsel im Juni 2020 geplant. Dieser Termin kann nur gehalten werden, wenn zum 01.10.2018 die Baubeschlussfassung für die Verkehrsanlage ZOB Opladen mit Durchbindung der Goethestraße erfolgt. Eine spätere Beschlussfassung würde die Vermarktung und den Bau des „Einzelhandelsstandortes“ nördlich des neuen ZOB auf der nbso-Westseite gefährden.