Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit
handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:
1.
Der Teilnahme am Förderprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2018“ mit
dem Projekt Neubau Jugendwerkstatt (Baustein 1) wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Förderantrag gestellt. Ein Ratsbeschluss über die Teilnahme ist dem Fördergeber bis zum 20.09.2018 vorzulegen.
3. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen nach heutigem Stand 4.000.000 € einschließlich Mehrwertsteuer. Vorbehaltlich der Bewilligung verbleibt ein städtischer Eigenanteil von 10 %.
Leverkusen, 14.09.18
gezeichnet:
Richrath Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
II.
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß
§ 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Deutsche Städtetag hat mit Schreiben vom 16.08.2018 mitgeteilt, dass der Deutsche Bundestag eine Neuauflage des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit 100 Mio. Euro für eine Laufzeit von 2018 bis 2022 beschlossen hat. Mit diesem Programm fördert der Bund seit 2015 bauliche Maßnahmen von Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen mit besonderer Bedeutung im Rahmen der sozialen Stadtentwicklung und mit besonderen Impulsen für die Region.
In seiner Sitzung am 09.07.2018 hat der Rat der Stadt Leverkusen der Teilnahme am Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier 2018 (Vorlage Nr. 2018/2222)“ zugestimmt. Fristgemäß wurde der Förderantrag für das Projekt „Neubau Jugendwerkstatt/Job Service am Standort Am Stadtpark“ (2 Bausteine) gestellt - unter dem Titel „Ort der Generationen ‚Am Stadtpark‘“. Leider ist davon auszugehen, dass mit einer Überzeichnung zu rechnen ist und damit eine Förderung aus diesem Programm nicht als gesichert gilt. Da für den Neubau der Jugendwerkstatt Handlungsbedarf besteht, wird dieses Projekt auch für das Bundesprogramm angemeldet (für den Baustein 1), um alternative Fördermittel zu generieren.
In der Vorlage Nr. 2018/2425 hat die Verwaltung bereits in der Begründung darauf hingewiesen, dass sie beabsichtigt, für den Neubau der Jugendwerkstatt ein weiteres Projekt zur Förderung anzumelden. Ein entsprechender Ratsbeschluss über die Teilnahme ist dem Fördergeber bis zum 20.09.18 vorzulegen.
1. Beschreibung derzeitiger Zustand der
Jugendwerkstatt an der Dhünnstr. 12d
Das derzeitig genutzte Gebäude aus dem
Baujahr 1962 besteht aus zwei eingeschossigen Schenkeln und einer erhöhten
Eingangshalle. Bislang sind keine größeren Sanierungsarbeiten an den Gebäuden durchgeführt
worden. Die Fensteranlagen, die Fassade, die Dachflächen, die technische
Gebäudeausstattung als auch die weiteren Ausbaugewerke stammen noch aus der
Errichtungszeit und sind in weiten Teilen sanierungsbedürftig und an die
energetischen Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung als auch in
Bezug auf die Barrierefreiheit anzupassen. Ebenfalls entsprechen die Räumlichkeiten der Jugendwerkstatt nicht den
Anforderungen der Einrichtung und erfordern aus nach genannten Gründen eine
Verlagerung:
·
Das notwendige
Raumprogramm ist flächenmäßig nicht im Hauptgebäude realisierungsfähig, da ein
erheblicher Raumfehlbedarf existiert.
·
Die derzeitige
Nutzung der Kellerräume ist ohne größere Umbaumaßnahmen mangels schlechten
Belichtungsverhältnissen ungeeignet.
·
Die Materialanliefermöglichkeiten
sind für die Werkstattbereiche durch das enge Treppenhaus erheblich
eingeschränkt; schwere oder lange Lasten können nur unter großen
Schwierigkeiten (u. a. durch Zerschneiden der Materialien) transportiert
werden.
·
Eine Barrierefreiheit
ist nicht gegeben.
Die Nutzung ist im vorhandenen Gebäude wirtschaftlich nicht herzustellen.
2. Baubeschreibung Neubau am Standort am
Stadtpark - Rathenaustr. 87
Es
wird auf dem Gelände der Rathenaustr. 87 ein Zentrum in zwei voneinander
getrennten, barrierefreien Gebäudeteilen, Projektbausteine genannt, errichtet. Der Neubau der Jugendwerkstatt (Ort der
Generationen) ist als Projektbaustein 1 Förderbestandteil. Die JOB Service
Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) als separates Gebäude
(Projektbaustein 2), ist hierbei NICHT Förderbestandteil.
Vom generationenübergreifenden
und interkulturellen gemeinsamen Lernen profitieren alle. Dieses Motiv soll
eine Klammer für das gemeinsam von der Jugendwerkstatt (JWL) der Stadt
Leverkusen, der JSL und dem Verein Dampfbahn Leverkusen e. V. (DBL) zu
nutzende Bildungs- und Begegnungszentrum bilden und sich positiv auf das
Quartier Leverkusen-Wiesdorf auswirken. Das Projekt „Ort der Generationen ‚Werkstatt
für Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen‘ “soll junge wie ältere Menschen aus
unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und Kulturen zusammen bringen.
Es findet eine effiziente Ressourcenbündelung durch Verknüpfung der Projekte und Räumlichkeiten statt.
Die räumliche
Aufteilung der Jugendwerkstatt orientiert sich an den Erfordernissen der Teilnehmergruppe.
Der Baukörper ist in drei Hauptfunktionsbereiche gegliedert, die durch die
gemeinsam genutzten Flurtrakt verbunden und erschlossen werden. In der Nähe der
Zugangsstraße befinden sich aufgrund der Materialanlieferung die Werkstatt mit
den Bereichen Lager und Metall. Ergänzt wird das Ensemble um einen
multifunktionellen Raum, der sowohl der JWL als auch dem Verein Dampfbahn Leverkusen e. V. dienen kann. Durch die gemeinsamen
Raumanforderungen an höhere Decken bilden diese Räume eine Einheit und setzen
sich vom restlichen Gebäude als Halle ab.
Der L- winklig
angeordnete Verwaltungsbereich beinhaltet im Erdgeschoss Büros, Aufenthalts-,
Wasch- und Umkleideräume für die Jugendlichen und das Personal. Im Obergeschoss
liegt der Lehrbereich mit seinen Hauptfunktionen Lehrküche, Hauswirtschaftsbereich,
Unterrichtraum und Differenzierung. Der Pausen- und Aufenthaltsbereich hilft
den Jugendlichen sich Freiräume zu schaffen und den persönlichen Bedürfnissen
nach Kommunikation, Spiel und Lärmen oder aber Ruhe und Zurückgezogenheit zu
ermöglichen. Die offenen Flurbereiche lassen ins Freie blicken und haben eine
gesteigerte Aufenthaltsqualität. Eine teilweise überdachte Außenterrasse
ermöglicht Unterricht im Freien, Rückzugsorte oder gemeinschaftsstärkende Aktivitäten
wie z. B. Grillen.
Der Verein Dampfbahn Leverkusen e. V. als zweiter Nutzer dient als soziale
„Klammer“ zwischen den beiden Institutionen Jugendwerkstatt und dem bereits am
Standort vorhandenen Jobservice. Der Verein
Dampfbahn Leverkusen e. V. wird
beide Gebäude (Jugendwerkstatt und Jobservice) mit beziehen und mit nutzen. In
der Jugendwerkstatt werden zukünftig die Arbeitsmaterialen gelagert; die Räume
der Jugendwerkstatt (Werkhallen/Lager/Multifunktionsbereich/Schulungsraum/
Aufenthalt) dienen in den Abendstunden und am Wochenende als Zweitnutzung der
allgemeinen Vereinstätigkeit. Dasselbe gilt für die Räume des Jobservice, wo
die Werkstatt samt sanitärem Nebenbereich ebenfalls in den vorgenannten
Zeiträumen durch den Verein Dampfbahn Leverkusen
e. V. mitgenutzt werden
sollen.
3. Baukosten
Die Baukosten für Projektbaustein 1 belaufen sich insgesamt auf 4.000.000 € einschließlich Mehrwertsteuer. Eine Veranschlagung erfolgt in den Jahren 2019 bis 2021. Der Eigenanteil beläuft sich bei Bewilligung auf 10 %.
4. Terminplan
Vorbehaltlich der Anerkennung durch den Zuschussgeber und Aufnahme in das Förderprogramm kann die Maßnahme in folgendem Zeitraum durchgeführt werden:
·
Fördermittelantrag:
August/September 2018,
·
Fördermittelzusage:
Dezember 2018,
·
Bau-
und Planungsbeschluss: 3. Quartal 2019,
·
Bauantrag:
4. Quartal 2019,
·
Ausführungsplanung
und Vergabe: 4. Quartal 2019 bis 3.Quartal 2020,
·
Bauzeit:
3. Quartal 2020 bis 4. Quartal 2021,
·
Verwendungsnachweis
Fördermittel: 1. Quartal 2022.
5. Quartiersbezug
Der Neubau der Jugendwerkstatt erfüllt in hohem Maß die Fördervoraussetzung des städtebaulichen Quartiersbezugs.
Das Baugrundstück
liegt zentral städtebaulich eingebunden und leicht mit dem ÖPNV erreichbar im
Betrachtungsbereich der städtebaulichen Gesamtmaßnahme InHK Wiesdorf. Wiesdorf
ist zudem einer von fünf Stadtteilen, in denen die Anzahl ausländischer Kinder
und Jugendlichen die Anzahl ausländischer Senioren übersteigt.
Wiesdorf weist
mit beiden Bezirken stadtweit die höchste Rate von 15-18 Jährigen in
Bedarfsgemeinschaften aus, Wiesdorf West mit 32,6 % und Wiesdorf Ost mit
20 % gemessen an der Zahl der gleichaltrigen Einwohner.
Vor diesem
Hintergrund ist die Ansiedlung des Quartiertreffpunktes in diesem Stadtteil
eine wichtige Einrichtung, besonders für bildungsferne junge Menschen ohne
Chancen auf berufliche Integration. Neben dem Kostenvorteil des gemeinsamen
Baugrundstücks und der Identifikation mit dem Stadtteil wird das Quartier als
Ankerpunkt für Initiativen und Austausch aufgewertet. Die gemeinsame Anordnung
von Jugendwerkstatt, Job Service und Verein
Dampfbahn Leverkusen e. V. als
Bausteinensemble liefert langfristig nutzbar einen begründeten Beitrag zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier.
Ziele:
·
Schaffung
einer modernen Jugendwerkstatt im Quartier mit Synergien zur Umgebung.
·
Jugendwerkstatt
als eine niederschwellige berufsorientierende und berufsvorbereitende Maßnahme
gem. § 13 SGB VIII mit pädagogischer Begleitung und pädagogischem Ansatz
zum nachträglichen Erlangen eines Schulabschlusses.
·
Das
Projekt ist für zahlreiche Zielgruppen geöffnet und soll als gesellschaftliche
und altersübergreifende Klammer zur Stärkung des Miteinanders im kulturell
gemischten Quartier beitragen.
·
Synergien
der täglichen Nutzungen u. Arbeitsabläufe in benachbarten Räumlichkeiten der
beiden Projektbausteine (JWL/DBL und JSL).
·
Es
findet eine effiziente, synergetische Ressourcenbündelung durch Verknüpfung der
Projekte und Räumlichkeiten statt.
·
Gemeinsamer
Personal-, Materialeinsatz und kurze Wege zwischen verschiedenen Angeboten
prägen den Ort der Begegnungen.
·
Steigerung
eines gegenseitigen Verständnisses und Respekts untereinander.
·
Verständnisentwicklung
und Wissenstransfer zwischen den Generationen, Kulturen und Erwerbsbiografien.
·
Themenübergreifende
vernetzte Hilfestellungen.
·
Aufwertung
des Quartiers/einladende Standortattraktivität.
·
Kostenvorteile.
·
Identifikation
mit dem Stadtteil/Quartier.
·
Ankerpunkt
für Initiativen und Austausch.
·
Vielfältige,
übergreifende Beschäftigungsfelder.
·
Öffnung
und Einbeziehung der Anwohner in neuen Quartiertreffpunkt im Nachmittags- und
Abendbereich.
·
Mögliche
Wiedereingliederung in die Gesellschaft durch Maßnahmen von JWL und JSL.
·
Angebote
„Väterarbeit“, „Eltern- Kind Kochprojekt“ und „Supervision".
·
Basketball-Projekt
„BasKidsball“.
·
Wissensweitergabe
durch den Verein Dampfbahn Leverkusen e. V.
·
Förderung
von Kommunikation und Gemeinschaft im Quartier.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Andrea Pesch /FB 65/ 406 - 65100
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Teilnahme am Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2018“ Neubau der Jugendwerkstatt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Mittel in Höhe von 4.000.000 € (brutto) sind auf der Finanzstelle 65000170011153, Finanzposition 783100, etatisiert und werden im Haushalt 2019 ff. entsprechend berücksichtigt. Insgesamt stehen auf der o. g. Finanzstelle 6.460.000 € für die Gesamtmaßnahme zur Verfügung. Bei Bewilligung sind 90 % der investiven Kosten förderfähig.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Mit der Fertigstellung der Maßnahme und einhergehend mit der Inbetriebnahme erfolgt die Aktivierung des Vermögensgegenstandes im Anlagevermögen der städtischen Bilanz (Aktivtausch). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten entsprechen der Gesamtsumme von 4.000.000 €. Bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren für ein Gebäude fallen jährlich Aufwendungen für Abschreibungen i. H. v. 80.000 € an, die den städtischen Haushalt belasten. Aufgrund der 90%igen Förderung werden jedoch analog zu den Abschreibungen jährlich Sonderposten i. H. v. 72.000 € ertragswirksam aufgelöst, sodass der städtische Haushalt letztendlich im Saldo mit 8.000 € pro Jahr belastet wird.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Gebäude werden die notwendigen Veränderungsmitteilungen an den Fachbereich Finanzen übersendet werden.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Fachbereich Gebäudewirtschaft, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Vorbehaltlich der Zustimmung wird eine neue Anlage im Bau angelegt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der äußersten
Dringlichkeit:
Zur Teilnahme am Förderprogramm ist ein Ratsbeschluss erforderlich, der dem Fördergeber bis zum 20.09.2018 vorgelegt werden muss.