Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2018/2463
Aktenzeichen
201-01-80-01-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die folgenden Abberufungen aus Organen von Unternehmen und Einrichtungen:

 

 

Unternehmen/

Einrichtung

Organ

Funktion

Name

a)

Klinikum Leverkusen gGmbH

Aufsichtsrat

stellvertretendes Mitglied

Herr Thomas

Eimermacher

b)

PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH

Gesellschafter-

versammlung

Mitglied

Frau Helga Vogt

c)

Sparkasse Leverkusen

Verwaltungsrat

Mitglied

Herr Thomas

Eimermacher

d)

wupsi GmbH

Gesellschafter-

versammlung

Mitglied

Herr Thomas

Eimermacher

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW die folgenden Bestellungen in Organe von Unternehmen und Einrichtungen:

 

 

Unternehmen/

Einrichtung

Organ

Funktion

Name

a)

Klinikum Leverkusen gGmbH

Aufsichtsrat

stellvertretendes Mitglied

Herr Christoph Meyer zu Berstenhorst

b)

PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH

Gesellschafter-

versammlung

Mitglied

Frau Sabine

Willich

c)

Sparkasse Leverkusen

Verwaltungsrat

Mitglied

Herr Peter Seven

d)

wupsi GmbH

Gesellschafter-

versammlung

Mitglied

Frau Annegret Bruchhausen-Scholich

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

zu 1. a), c) und d):

Herr Thomas Eimermacher ist mit Wirkung zum 30.09.2018 aus dem Rat der Stadt Leverkusen ausgeschieden. In seiner Funktion als Ratsmitglied war Herr Eimermacher Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in Organen von Unternehmen und Einrichtungen. Aus diesen Gremien wird er abberufen.

 

zu 1. b)

Frau Helga Vogt ist zum 31.12.2017 in den Ruhestand eingetreten. In ihrer Funktion als Fachbereichsleiterin Soziales war sie Mitglied in der Gesellschafterversammlung der PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH. Sie wird aus diesem Gremium abberufen.

 

zu 2. a) Aufsichtsrat Klinikum Leverkusen gGmbH

 

Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern: acht vom Rat zu bestimmende Vertreter, dem Oberbürgermeister und die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen oder zwei vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen und fünf Vertreterinnen/Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist gleichzeitig eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu wählen. Ersatzwahlen gelten für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds oder der Stellvertreterin/des Stellvertreters.

 

zu 2. b) Gesellschafterversammlung PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH

 

Der Gesellschaftsvertrag der PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH trifft keine Aussage zur Anzahl der Vertreterinnen/der Vertreter in der Gesellschafterversammlung. Die Verwaltung schlägt vor, wie bisher die Fachbereichsleiterin Soziales in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.

 

zu 2. c) Sparkasse Leverkusen

 

Gem. § 12 Abs. 5 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes eine Nachfolgerin/ein Nachfolger auf Vorschlag der Gruppe, welche die ausgeschiedene Person vorgeschlagen hat, zu wählen.

 

zu 2. d) Gesellschafterversammlung wupsi GmbH

 

Dem Aufsichtsrat der wupsi GmbH gehören u. a. drei vom Rat der Stadt Leverkusen zu bestellende Mitglieder an. Ersatzwahlen für ausgeschiedene oder abberufene Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgen gem. § 7 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH für die restliche Amtsdauer der/des Ausgeschiedenen oder der/des Abberufenen.