Betreff
Fällung einer Kastanie Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße/Rennbaumstraße
Vorlage
2018/2465
Aktenzeichen
01-40-2018/2465-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung einer Kastanie Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße/Rennbaumstraße zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Bei einer turnusgemäßen Baumkontrolle wurden Pilzfruchtkörper des Brandkrusten-pilzes festgestellt. Aufgrund verschiedener Verdachtsmomente wurde ein externer Gutachter mit einer eingehenden Prüfung der Stand- und Bruchsicherheit des Baumes beauftragt. Die durch Zug- und Druckversuche festgestellten Werte ergaben alarmierende Daten. Durch den Pilzbefall mit dem aggressiven Brandkrustenpilz ist der Holzkörper massiv geschädigt. Die Verankerung der Wurzeln ist nicht mehr ausreichend. Daher ist sowohl die Bruchsicherheit als auch die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gegeben. Deshalb empfiehlt der Gutachter in seiner Expertise, den Baum umgehend zu fällen.

 

Eine Nachpflanzung auf der Grünfläche wird erfolgen, sobald die notwendigen Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer/FB 67/406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt, da die Fällung durch die Steigerkolonne des Regiebetriebes erfolgt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Entfällt, da die Fällung durch die Steigerkolonne des Regiebetriebes erfolgt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

In einem externen Gutachten vom 07.09.2018 wird empfohlen, den Baum umgehend zu fällen. Da es sich um einen recht ortsbildprägenden Solitärbaum handelt, sollte die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II noch in ihrer Sitzung am 18.09.2018 über die Fällung beraten.