Betreff
Bebauungsplan Nr. 80/I "Wiesenstraße" - 1. Änderung
- Ergänzungsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag
Vorlage
2018/2468
Aktenzeichen
26-80-I 1.Änd-he
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ergänzungsvereinbarung zur Erweiterung der Verkaufsfläche des Aldi-SB-Marktes (Anlage 1 der Vorlage) zum städtebaulichen Vertrag für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 80/I „Wiesenstraße“ – 1. Änderung in Leverkusen Hitdorf wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der in Leverkusen-Hitdorf an der Hitdorfer Straße bestehende Aldi-Markt befindet sich im Geltungsbereich des seit dem Jahr 2003 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.80/I „Wiesenstraße“ - 1. Änderung. Grundlage zur Erarbeitung dieses Bebauungsplanes war der zwischen der Stadt Leverkusen und der Fa. Aldi Grundstücksgesellschaft mbH & Co KG geschlossene städtebauliche Vertrag zur Ausarbeitung der städtebaulichen Planung, der in der Sitzung des Rates am 27.11.2000 beschlossen wurde (Vorlage R 426). Inhalt des Vertrages war es u. a., einen Lebensmittel-SB-Markt mit einer Verkaufsfläche von 750 m² zu entwickeln. Die Eröffnung des Aldi-Marktes erfolgte Ende 2002. Die vorhandene Verkaufsfläche beträgt derzeit ca. 800 m², da durch beantragte und genehmigte Ergänzungsmaßnahmen (Verlagerung der Einkaufswagenbereitstellung vor das Gebäude) eine Vergrößerung des Verkaufsinnenraumes verbunden war.

 

Nunmehr ist es von der Fa. Aldi vorgesehen, durch Umwandlung einer Lagerfläche die vorhandene Verkaufsfläche auf eine Gesamtgröße von 1.062 m² zu erweitern, um ein zeitgemäßes Einrichtungskonzept (großzügigere Warenpräsentation, größere Obst- und Gemüseabteilung, längere Kühlregale) zu ermöglichen. Eine bauliche Erweiterung des Gebäudes selbst ist mit der vorgesehenen Verkaufsflächenerweiterung nicht verbunden. Die im Bebauungsplan Nr. 80/I „Wiesenstraße“ - 1. Änderung festgesetzten Baugrenzen werden weiterhin eingehalten. Der Standort verfügt bereits über eine Einhausung des Anlieferbereiches sowie über eine Schallschutzwand zwischen der Stellplatzanlage und der angrenzenden Wohnbebauung.

 

Aufgrund der vorgesehenen Verkaufsflächenerweiterung ist eine Ergänzungsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag vom 27.11.2000 erforderlich (Anlage 1 der Vorlage).

 

Zur Untersuchung der Verkaufsflächenvergrößerung des Aldi-Marktes hinsichtlich der Übereinstimmung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines großflächigen Einzelhandels außerhalb eines hierzu festgesetzten Sondergebietes erfolgte die Erstellung einer Verträglichkeitsanalyse durch das Büro Dr. Lademann & Partner (Anlage 2 der Vorlage). Das Untersuchungsergebnis nimmt Bezug auf den § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Hierbei wird bestätigt, dass die als großflächig einzuordnende Verkaufsflächengröße von 1.062 m² am Standort des Aldi-Marktes in Hitdorf den einschlägigen Zielen der Raumordnung und Landesplanung sowie der Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches von Hitdorf sowie angrenzender Nahversorgungszentren (NVZ) nicht entgegensteht.

 

Aufgrund der standortgerechten Lage und der zu erwartenden Verbesserung der wohnortnahen Versorgung sowie in Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 80/I „Wiesenstraße“ - 1. Änderung ist die vorgesehene Erweiterung der Verkaufsfläche mit den städtebaulichen Zielen der Stadt Leverkusen grundsätzlich vereinbar.

 

Um weiterhin die in § 11 Abs. 3 BauNVO benannten Anforderungen zur Ansiedelung eines großflächigen Einzelhandels (hier: innerhalb einer MI-Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 80/I 1. Änderung) vollständig zu erfassen, sind zusätzlich die mit dem Vorhaben verbundenen umweltbezogenen sowie verkehrsinfrastrukturellen Auswirkungen zu bewerten. Hierzu wurde ein Verkehrsgutachten durch das Ingenieurbüro IGS-Stolz mbH (Anlage 3 der Vorlage) sowie eine schalltechnische Stellungnahme durch das Büro Peutz Consult GmbH (Anlage 4 der Vorlage) erstellt.

 

Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass sowohl aus verkehrs-

infrastruktureller Sicht als auch aus Sicht des Immissionsschutzes keine beeinträchtigenden Auswirkungen im Zusammenhang mit der Verkaufsflächenerweiterung zu erwarten sind.

 

In der Gesamtbetrachtung bestehen zu der von der Fa. Aldi geplanten Maßnahme zur Verkaufsflächenerweiterung keine planungsrechtlichen Bedenken. Der Inhalt des mit der Aldi Grundstücksgesellschaft mbH & Co KG zu vereinbarenden Vertrages wurde mit der Aldi GmbH & Co. KG Langenfeld, Unternehmensgruppe ALDI SÜD, abgestimmt. Die Umsetzung der geplanten Umbaumaßnahme wird durch die Fa. Aldi für das Jahr 2019 angegeben.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Hennecke, FB 61, 406 - 6135

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Ergänzung zum städtebaulichen Vertrag.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine Kosten betroffen.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine Kosten betroffen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Keine Kosten betroffen.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

 

Bei Vertragsangelegenheiten nicht vorgesehen.

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein