Betreff
Bürgerbuschweg
- Erneuerung zwischen Schlebuscher Straße und Heidestraße
Vorlage
2018/2472
Aktenzeichen
660-fö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zur Erneuerung der Straße Bürgerbuschweg zwischen Schlebuscher Straße und Heidestraße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Ausgangssituation

Der Bürgerbuschweg wurde zwischen der Schlebuscher Straße und der Heidestraße in den Jahren 1961 bis 1965 endgültig hergestellt. Sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege befinden sich in einem schlechten Zustand, sodass Erneuerungsbedarf besteht. Die Fahrbahn weist Unebenheiten und Schlaglöcher auf, die Gehwege sind nur in Teilbereichen befestigt.

 

Zudem hat der Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen mit der Vorlage VR 502 am 19.09.2017 die Kanalerneuerung „Bürgerbuschweg“ beschlossen.

Deren Umsetzung ist für den Zeitraum von November 2018 bis etwa Mai 2019 vorgesehen. Eine möglichst nahtlos anschließende grundhafte Straßenerneuerung hatten die Technischen Betriebe mit dem damaligen Beschluss bereits in Aussicht gestellt.

 

Bürgerbeteiligung

Im Zeitraum vom 18.06.2018 bis 27.07.2018 fand eine Bürgerbeteiligung statt, in der die Eigentümer und Mieter des auszubauenden Abschnitts der Straße Bürgerbuschweg mit einem Anliegerschreiben und der beigefügten Vorplanung Gelegenheit hatten, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern.

 

Die Anzahl der Rückäußerungen war äußerst gering und erfolgte fast ausschließlich telefonisch. Bauliche und planerische Aspekte wurden nicht in Frage gestellt; die Anfragen konzentrierten sich vorwiegend auf die jeweilige finanzielle Beteiligung durch die Anlieger.

 

Straßenplanung

Der Ausbau umfasst den Abschnitt zwischen den Einmündungen Schlebuscher Straße und Heidestraße; der Ausbau des Knotens Bürgerbuschweg/Heidestraße selbst erfolgt erst in Abhängigkeit weiterer Kanalbaumaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt. Der Bürgerbuschweg liegt innerhalb eines Gewerbegebietes, sodass von einer hohen Nutzung durch Transportfahrzeuge ausgegangen wird und somit eine entsprechende Belastungsklasse für den Straßenaufbau berücksichtigt werden muss.

 

Die zur Verfügung stehende Querschnittsbreite im Bürgerbuschweg liegt bei etwa 10,00 m, sodass bei einer Gesamtfahrbahnbreite von 6,50 m jeweils ca. 1,75 m breite Gehwege angeordnet werden können. Damit ist der Begegnungsverkehr LKW/LKW möglich.

 

Während die Gehwegbereiche mit Plattenbelag ausgestaltet werden, sind für die Grundstückszufahrten Betonsteinpflaster vorgesehen. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgestaltet und die Parkstände werden wie bisher durch Markierung verdeutlicht. Aufgrund zahlreicher Zwangspunkte, wie die Lage der Kanaltrasse, der Versorgungsleitungen, der Grundstückszufahrten und der Anordnung von Stellplätzen, hat der Fachbereich Stadtgrün Baumstandorte in diesem Teil des Bürgerbuschweges nicht vorgesehen.

 

Beleuchtung

Die Beleuchtungsanlage ist veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Technik. In dem betroffenen Abschnitt wurden bisher drei Beleuchtungsmaste mit Abständen von mehr als 65 m betrieben. Die Neuplanung sieht zur besseren Ausleuchtung insgesamt sieben Maste in Abständen von ca. 40 m vor; die Ausleuchtung selbst erfolgt zukünftig in LED-Technik.

 

Grunderwerb

Für den Ausbau der Straße Bürgerbuschweg in der vorliegenden Form ist Grunderwerb erforderlich. Nach aktuellem Stand liegt die grundsätzliche Bereitschaft zur Veräußerung von privaten Flächen vor; die Grundstücksverhandlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Kosten/Anliegerbeiträge

Da es sich bei der Erneuerung der Straße Bürgerbuschweg um eine sog. „nachmalige Herstellung“ handelt, sind die Anlieger gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NRW zu Beiträgen heranzuziehen. Die geschätzten Baukosten für den Ausbau einschließlich Beleuchtung belaufen sich auf ca. 510.000 €.

 

Weiteres Vorgehen

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung ist die Umsetzung der Maßnahme im Anschluss an die Kanalbaumaßnahme in 2019 vorgesehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Förster / FB 66 / 406 - 6636

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Maßnahme: 66821205021151 Erneuerung Bürgerbuschweg

2017:                20.000 €

2018:              100.000 €

2019:              400.000 €

2020:                60.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Restbuchwert Altanlagen: rd. 50.000 €

 

Herstellungskosten Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung: rd. 510.000 €,

jährliche Abschreibungen gesamt: rd. 13.500 €,

Sonderposten Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung: rd. 300.000 €,

jährliche Auflösung Sonderposten gesamt: rd. 8.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

siehe B)

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Die Maßnahme löst für die Anlieger eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW aus.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]