- Erneuerung zwischen Schlebuscher Straße und Heidestraße
Beschlussentwurf:
Der
Planung zur Erneuerung der Straße Bürgerbuschweg zwischen Schlebuscher Straße
und Heidestraße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Der Bürgerbuschweg wurde zwischen der Schlebuscher Straße und der Heidestraße in den Jahren 1961 bis 1965 endgültig hergestellt. Sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege befinden sich in einem schlechten Zustand, sodass Erneuerungsbedarf besteht. Die Fahrbahn weist Unebenheiten und Schlaglöcher auf, die Gehwege sind nur in Teilbereichen befestigt.
Zudem hat der Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen mit der Vorlage VR 502 am 19.09.2017 die Kanalerneuerung „Bürgerbuschweg“ beschlossen.
Deren Umsetzung ist für den Zeitraum von November 2018 bis etwa Mai 2019 vorgesehen. Eine möglichst nahtlos anschließende grundhafte Straßenerneuerung hatten die Technischen Betriebe mit dem damaligen Beschluss bereits in Aussicht gestellt.
Bürgerbeteiligung
Im Zeitraum vom 18.06.2018 bis 27.07.2018 fand eine Bürgerbeteiligung statt, in der die Eigentümer und Mieter des auszubauenden Abschnitts der Straße Bürgerbuschweg mit einem Anliegerschreiben und der beigefügten Vorplanung Gelegenheit hatten, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern.
Die Anzahl der Rückäußerungen war äußerst gering und erfolgte fast ausschließlich telefonisch. Bauliche und planerische Aspekte wurden nicht in Frage gestellt; die Anfragen konzentrierten sich vorwiegend auf die jeweilige finanzielle Beteiligung durch die Anlieger.
Straßenplanung
Der Ausbau umfasst den Abschnitt zwischen den Einmündungen Schlebuscher Straße und Heidestraße; der Ausbau des Knotens Bürgerbuschweg/Heidestraße selbst erfolgt erst in Abhängigkeit weiterer Kanalbaumaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt. Der Bürgerbuschweg liegt innerhalb eines Gewerbegebietes, sodass von einer hohen Nutzung durch Transportfahrzeuge ausgegangen wird und somit eine entsprechende Belastungsklasse für den Straßenaufbau berücksichtigt werden muss.
Die zur Verfügung stehende Querschnittsbreite im Bürgerbuschweg liegt bei etwa 10,00 m, sodass bei einer Gesamtfahrbahnbreite von 6,50 m jeweils ca. 1,75 m breite Gehwege angeordnet werden können. Damit ist der Begegnungsverkehr LKW/LKW möglich.
Während die Gehwegbereiche mit Plattenbelag ausgestaltet werden, sind für die Grundstückszufahrten Betonsteinpflaster vorgesehen. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgestaltet und die Parkstände werden wie bisher durch Markierung verdeutlicht. Aufgrund zahlreicher Zwangspunkte, wie die Lage der Kanaltrasse, der Versorgungsleitungen, der Grundstückszufahrten und der Anordnung von Stellplätzen, hat der Fachbereich Stadtgrün Baumstandorte in diesem Teil des Bürgerbuschweges nicht vorgesehen.
Beleuchtung
Die Beleuchtungsanlage ist veraltet und entspricht nicht mehr den
aktuellen Anforderungen der Technik. In dem betroffenen Abschnitt wurden bisher drei Beleuchtungsmaste mit Abständen von mehr als 65 m
betrieben. Die Neuplanung sieht zur besseren Ausleuchtung insgesamt sieben
Maste in Abständen von ca. 40 m vor; die Ausleuchtung selbst erfolgt zukünftig
in LED-Technik.
Grunderwerb
Für den Ausbau der Straße Bürgerbuschweg in der vorliegenden Form ist
Grunderwerb erforderlich. Nach aktuellem Stand liegt die grundsätzliche
Bereitschaft zur Veräußerung von privaten Flächen vor; die
Grundstücksverhandlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Kosten/Anliegerbeiträge
Da es sich bei der Erneuerung der Straße Bürgerbuschweg um eine sog. „nachmalige Herstellung“ handelt, sind die Anlieger gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NRW zu Beiträgen heranzuziehen. Die geschätzten Baukosten für den Ausbau einschließlich Beleuchtung belaufen sich auf ca. 510.000 €.
Weiteres Vorgehen
Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung ist die Umsetzung der Maßnahme im Anschluss an die Kanalbaumaßnahme in 2019 vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr
Förster / FB 66 / 406 - 6636
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Maßnahme: 66821205021151 Erneuerung Bürgerbuschweg
2017: 20.000 €
2018: 100.000 €
2019: 400.000 €
2020: 60.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Restbuchwert Altanlagen: rd. 50.000 €
Herstellungskosten Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung: rd. 510.000 €,
jährliche Abschreibungen gesamt: rd. 13.500 €,
Sonderposten Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung: rd. 300.000 €,
jährliche Auflösung Sonderposten gesamt: rd. 8.000 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
siehe B)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Die Maßnahme löst für die Anlieger eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW aus.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |