Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren stimmt der als Anlage beigefügten Richtlinie zur Förderung der Selbsthilfe in der Stadt Leverkusen zu.
2. Für das Jahr 2019 wird zur Förderung der Selbsthilfegruppen ein Gesamtbetrag von 15.000 € zur Verfügung gestellt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Produktgruppe 0515 Transferaufwendungen zur Verfügung.
gezeichnet:
In Vertretung
Lünenbach
Begründung:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren hat in seiner
Sitzung am 22.01.2007 die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien aus dem Jahr
1998 zur Förderung der Selbsthilfe in der Stadt Leverkusen zu überarbeiten.
Die überarbeiteten Richtlinien wurden in der Sitzung des
Sozialausschusses vom 14.05.2007 zur Kenntnis genommen. Seitdem gab es keine
Änderung mehr. Auch wurden die Beträge seitdem nicht mehr angepasst. Daher werden
die bestehenden Richtlinien zum 01.01.2019 abermals angepasst.
Gegenüber der bisherigen Regelung ergeben sich folgende Änderungen:
In § 4 – Art und Umfang der Zuschüsse – werden die Kriterien für die
Förderung wie folgt geändert:
Der Höchstbetrag für die Förderung von Neugruppen wird von 300 € auf
500 € angehoben. Bei Bedarf kann auch zusätzlich ein Antrag auf Projektmittel
gestellt werden. Gleichzeitig ist im begründeten Einzelfall nunmehr eine
Aufstockung auf 1.500 € möglich.
Für Projekte stehen nunmehr insgesamt 10.000 € statt bisher 7.000 € zur
Verfügung.
Folgender Satz wurde gestrichen: „Zuschüsse können maximal bis zu einer
Höhe von 75 % der entsprechenden und anerkennungsfähigen Kosten gewährt
werden.“
Der Gesamtbetrag zur Förderung der Selbsthilfegruppen von bisher 15.000
€ bleibt unverändert.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Willich/FB 50/406 - 5000
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Produktgruppe: 0515, Innenauftrag: 500005150602, Sachkonto: 531800
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
15.000,00 €; der Gesamtbetrag zur Förderung der Selbsthilfegruppen von bisher 15.000 € bleibt unverändert.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |