Betreff
Masterplan Green City Leverkusen
Vorlage
2018/2486
Aktenzeichen
sy
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Masterplan Green City Leverkusen wird zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

                                      In Vertretung              In Vertretung               In Vertretung

Richrath                      Märtens                       Lünenbach                 Deppe

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des „Nationalen Forums Diesel“ haben Vertreter von Bund und Ländern sowie der Automobilindustrie am 2. August 2017 beschlossen, die Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur zeitnahen Reduktion von verkehrsinduzierten NOx-Emissionen zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde der „Fonds: Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ beschlossen. Durch das Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020 werden den Kommunen die nötigen Mittel zur Erstellung eines Masterplans Green City zur Verfügung gestellt. Der Masterplan soll dazu beitragen, dass die Klimaschutzziele auf Ebene der Städte erreicht, eine nachhaltige Mobilität gesichert und pauschale Fahrverbote verhindert werden.

 

Der Masterplan Green City Leverkusen bedient drei Schwerpunktmaßnahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017 - 2020. Diese sind die Digitalisierung und Elektrifizierung des Verkehrs sowie die urbane Logistik. Innerhalb dieser Schwerpunkte werden neun Handlungsansätze mit verschiedenen Maßnahmen zur Reduktion der erhöhten Stickstoffdioxid-Belastungen im Stadtgebiet skizziert. Diese sind:

 

·           Plattform „Digitale Netze und Mobilität“: Einbindung aller Mobilitätsangebote in Leverkusen in eine Smartphone-App,

·           Errichtung zusätzlicher dynamischer Fahrgastinformationen (DFI) an Haltestellen des ÖPNV,

·           Zukunftsorientierte Mobilität in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften - betriebliches Mobilitätsmanagement,

·           Zukunftsorientierte Mobilität in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften - schrittweise Umstellung des städtischen Fuhrparks auf CO2-arme bzw. CO2-freie Antriebe,

·           Aufbau der E-Ladeinfrastruktur in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft und Energieunternehmen,

·           Initiierung von zusätzlichen Carsharing-Projekten und Umstellung der Flotten auf „E-Carsharing“,

·           Umrüstung von Taxen auf emissionsarme Antriebe,

·           Umrüstung der ÖPNV-Flotte auf emissionsarme Antriebe (SCRT-Filtertechnik),

·           Angebote für KEP-Dienste.

 

Eine regelmäßige Überschreitung der vom europäischen Parlament und des Rates festgelegten Jahresmittelwertgrenze von 40 µg/m³ macht kurzfristig umsetzbare Maßnahmen notwendig. Da die Stadt Leverkusen das Themengebiet Verkehr und Mobilität bereits in zahlreichen Projekten und durch diverse Maßnahmen behandelt (integriertes Klimaschutzkonzept, Entwurf zum Luftreinhalteplan), sollen die entworfenen Handlungsansätze eine sinnvolle Ergänzung bzw. Konkretisierung darstellen. Dabei tragen sie zur Sicherung einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung bei und unterstützen so auch die übergeordneten Klimaschutzziele der Bundesregierung.


Maßnahmenplanung

Der Masterplan Green City skizziert die Umsetzung und das Wirkungspotenzial konkreter Maßnahmen innerhalb der dargestellten Handlungsansätze. Aus den Planungen geht nachfolgend dargestellte Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung hervor.

 

 

Maßnahme

Arbeitsplanung

Zeitplanung

Kostenplanung

1

Plattform „Digitale Netze und Mobilität“

1)       Bestandsaufnahme und Grundlagenschaffung

2)       Potenzialanalyse

3)       Bildung eines Kooperationsnetzwerkes

4)       Entwicklung IT-Infrastruktur

5)       Testphase

6)       Vermarktung

Beginn:

IIII. Quartal 2018

Laufzeit:

24 Monate, anschließend Betriebsphase

1.000.000 € brutto

2

Errichtung zusätzlicher dynamischer Fahrgast-informationen (DFI) an Haltestellen des ÖPNV

1)       Arbeitsgruppentreffen

2)       Standortpriorisierung

3)       Umsetzungsplanung

Beginn:

Projektbeginn abhängig von der Förderung der Mobilitäts-App

Kalkulations-beispiel: 250.000 € brutto

3

Zukunftsorientierte Mobilität in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften

1)       Mobilitätsbefragung städtischer Mitarbeiter

2)       Maßnahmenpriorisierung

3)       Umsetzungsplanung

Beginn:

I. Quartal 2019

Laufzeit: kontinuierlich

Abhängig von Maßnahmenplanung und den Ergebnissen des GPA

4

Zukunftsorientierte Mobilität in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften - schrittweise Umstellung des städtischen Fuhrparks auf CO2-arme bzw. CO2-freie Antriebe

1)       Potenzial-/Fuhrparkanalyse

2)       Umsetzungsplanung

Beginn:

III. Quartal 2018

Laufzeit:

6 Monate

20.000 € brutto

5

Aufbau der E-Ladeinfrastruktur in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft und Energieunternehmen

1)       Arbeitsgruppenbildung

2)       Status quo-Analyse

3)       Potenzialanalyse und Standortkonzept

4)       Maßnahmenkatalog

5)       Verstetigungsstrategie

6)       Controllingkonzept

7)       Kommunikationsstrategie

Beginn:

laufender Prozess

25.000 € brutto

6

Initiierung von zusätzlichen Carsharing-Projekten und Umstellung der Flotten auf „E-Carsharing“

1)       Potenzialanalyse

2)       Carsharing-Konzept

3)       Umsetzungsplanung

Beginn:

II. Quartal 2019

Laufzeit:

12 Monate

45.000 € brutto

7

Umrüstung von Taxen auf emissionsarme Antriebe

1)       Bestandsaufnahme

2)       Potenzialanalyse

3)       Einrichtung Dialogforum

4)       Umsetzungsplanung

Beginn:

I. Quartal 2020

Laufzeit:

12 Monate

10.000 € brutto

8

Umrüstung der ÖPNV-Flotte auf emissionsarme Antriebe (Filtertechnik)

1)       Förderantrag wupsi GmbH

2)       Umrüstung weiterer Busunternehmen

Beginn:

Förderantrag wupsi GmbH läuft bereits

Laufzeit:

kontinuierlich

Umrüstung wupsi GmbH: 600.000 € brutto (ohne Förderung)

9

Angebote für KEP-Dienste

1)       Dialog mit relevanten Akteuren

2)       Maßnahmenplanung

Beginn: I. Quartal 2019 Laufzeit: hängt von Teilnahmebereit-schaft der KEP-Dienstleister ab

keine Angaben möglich

 


 

Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen

Während der Erarbeitung des Masterplans Green City Leverkusen wurden bereits relevante Akteursgruppen in die Maßnahmenplanungen mit einbezogen. Zur Konkretisierung der Handlungsschwerpunkte und zur Vorbereitung entsprechender Umsetzungen, haben Einzelgespräche und ein Workshop beigetragen. Hinsichtlich der ÖPNV-relevanten Maßnahmen und der Entwicklung einer Plattform „Digitale Netze und Mobilität“ hat am 18.07.2018 ein Workshop mit der wupsi GmbH stattgefunden. Zudem wurden Akteure aus der Taxibranche zur Bestandsaufnahme und Maßnahmenplanung im Rahmen von Einzelgesprächen eingebunden.

 

Durch die frühzeitige Beteiligung zentraler Akteure soll eine erfolgreiche Umsetzung der konzipierten Maßnahmen gewährleistet werden. Im weiteren Verlauf der Maßnahmenplanungen, die auf Grundlage der erarbeiteten Handlungsansätze im Masterplan Green City vorbereitet wurden, ist die Akteursbeteiligung zu konkretisieren. Mit Bezug auf die konkreten Handlungsschwerpunkte stellen öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, wie die Durchführung von Workshops, die Bildung einer Arbeitsgruppe oder eines Dialogforums, zentrale Elemente der Ausführungen des Masterplans dar.

 

Nachhaltigkeit des Vorhabens

Zentrales Anliegen des Masterplans Green City ist eine Reduktion der NOx-Emissionen im Leverkusener Stadtgebiet durch die Förderung einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung. Die verschiedenen Maßnahmen wurden hinsichtlich ihres spezifischen Wirkungspotenzials untersucht. Auf Grundlage ihres Wirkungshorizontes, ihres Beitrages zur Reduktion der NOx-Belastung und ihrer Kosten- sowie Kosteneffizienz erfolgte eine Priorisierung der Maßnahmen. Die Bewertung der Maßnahmen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

 

Maßnahme

NOx-Reduzierung
(Kfz-Verkehr)

Kosten

Kosten-
effizienz

Wirkungshorizont

Priorisierung

1

Plattform „Digitale Netze und Mobilität“

hoch

hoch

mittel

langfristig

mittel

2

Errichtung zusätzlicher dynamischer Fahrgast-informationen (DFI) an Haltestellen des ÖPNV

keine

hoch

gering

langfristig

gering

3

Zukunftsorientierte Mobilität in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften

keine

mittel

mittel

mittel- bis kurzfristig

mittel

4

Zukunftsorientierte Mobilität in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften - schrittweise Umstellung des städtischen Fuhrparks auf CO2-arme bzw. CO2-freie Antriebe

keine

hoch

gering

mittel- bis kurzfristig

gering

5

Aufbau der E-Ladeinfrastruktur in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft und Energieunternehmen

mittel

mittel

mittel

langfristig

mittel

6

Initiierung von zusätzlichen Carsharing-Projekten und Umstellung der Flotten auf „E-Carsharing“

keine

mittel

gering

langfristig

gering


 

 

Maßnahme

NOx-Reduzierung
(Kfz-Verkehr)

Kosten

Kosten-
effizienz

Wirkungshorizont

Priorisierung

7

Umrüstung von Taxen auf emissionsarme Antriebe

hoch

hoch

mittel

langfristig

mittel

8

Umrüstung der ÖPNV-Flotte auf emissionsarme Antriebe (Filtertechnik)

hoch

hoch

mittel

kurzfristig

hoch

9

Angebote für KEP-Dienste

gering

gering

mittel

mittelfristig

hoch

 

Die Umsetzung der als prioritär bewerteten Maßnahmen wird dazu beitragen eine Reduktion der Luftschadstoffbelastung in Leverkusen zu bewirken und für eine kurz- bis langfristige Verbesserung der Luftqualität sorgen. Zusätzlich ermöglichen sie eine zukunftsfähige Entwicklung des Verkehrs und tragen zu einer langfristigen Sicherung der Mobilität für alle Bevölkerungsschichten bei.

 

Damit trägt der Masterplan Green City zur Entwicklung einer grundlegenden und vor allem gemeinschaftlichen Strategie zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität bei, unterstützt die Energiewende, strebt Verhaltensänderungen der Bevölkerung und Unternehmen an, zeigt praxistaugliche sowie direkt umsetzbare Maßnahmen auf und schafft eine Grundlage für kurzfristige Förderentscheidungen. Auf diesem Wege werden übergeordnete Klimaschutzziele der Bundesregierung aktiv durch die Stadt Leverkusen unterstützt.

 

Ausblick und Finanzierung

Der Masterplan Green City stellt konkrete Umsetzungsschritte zur Entwicklung und Durchführung geeigneter Maßnahmen mit Bezug auf die neun Handlungsschwerpunkte dar. Anhand der dargestellten Arbeitspläne kann eine Konkretisierung der Planungen bzw. Umsetzung der Maßnahmen kurzfristig erfolgen. Die erarbeitete Maßnahmenpriorisierung bietet einen Ansatzpunkt, um kurzfristig realisierbare, langfristig wirksame und effiziente Handlungsansätze zu fokussieren. Voraussetzung für die Durchführung bzw. Umsetzung weiterer Konzepte sind entsprechende Fördermittel von Bund und Land. Erst mit der Zurverfügungstellung entsprechender Förderzugänge kann eine weitere Bearbeitung erfolgen. Zurzeit sind mit Ausnahme der Maßnahme 8 (Nachrüstung der ÖPNV-Flotte mit SCRT-Filtern) im städt. Haushalt keine Eigenmittel zur Umsetzung der übrigen Konzepte etatisiert.  

 

Aufgrund eines aktuellen Förderaufrufes des BMVI hat die wupsi GmbH noch im August 2018 einen Förderantrag zur Entwicklung der Plattform „Digitale Netze und Mobilität“ eingereicht. Durch ihre Kompetenzen und Handlungsschwerpunkte möchte sie so zusammen mit der Stadt Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis die Umsetzung des Masterplans Green City unterstützen und zu einer nachhaltigen sowie zukunftsfähigen Mobilitätsentwicklung in Leverkusen beitragen.

 

Zur Nachrüstung der ÖPNV-Flotte der wupsi GmbH mit SCRT-Filtern hat der Rat mit Vorlage Nr. 2018/2470 in seiner Sitzung am 01.010.2018 einen Beschluss gefasst. Die Nachrüstung erfolgt in den Jahren 2019 bis 2024.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Dez. V, Herr Syring , 406 - 8858

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

8. Filtertechnik der ÖPNV-Flotte (siehe Vorlage Nr. 2018/2470).

Für die übrigen Maßnahmen des Masterplans erfolgt aufgrund fehlender Fördermittel keine Etatisierung im laufenden Haushalt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja]

[ja]

[ja]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

[ja]

[ja]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Masterplan Green City Leverkusen ist Voraussetzung um an Fördermaßnahmen des Bundes teilzunehmen. Da ab 2019 neue Fördermöglichkeiten angekündigt wurden, ist eine Beschlussfassung in diesem Turnus noch erforderlich. Eine frühere Einbringung der Vorlage in den Turnus war aufgrund verwaltungsinterner Abstimmung nicht möglich.