Betreff
Erneuerung Wegebelag im Bürgerpark Alkenrath und Baumfällungen entlang des Weges
- Änderung der Beschlusslage zu Beschluss Nr. 2017/1944 vom 30.11.2017
Vorlage
2018/2489
Aktenzeichen
01-40-2018/2489-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 30.11.2017 (Reg.- Nr. 2017/1944) wird dahingehend abgeändert, dass die Bäume Nr. 6 und 8 in dem als Anlage beigefügten Plan entgegen der bestehenden Beschlusslage nicht gefällt werden. Der Fällung der anderen sieben betroffenen Bäume wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit einstimmigem Beschluss Nr. 2017/1944 vom 30.11.2017 folgte die Bezirksvertretung III nach einem vorangegangenen Ortstermin einer Vorlage der Verwaltung zur Wegeerneuerung im Bürgerpark Alkenrath. Der Vorschlag der Verwaltung sah die Fällung von mehreren Bäumen vor.

 

Bei der Einholung des Beschlusses durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III wurde von der Verwaltung versehentlich nicht berücksichtigt, dass der Bürgerpark Alkenrath Bestandteil eines Landschaftsschutzgebietes ist und im Vorfeld eine Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzbeirates erforderlich gewesen wäre.

 

Nach einem Ortstermin mit Mitgliedern des Naturschutzbeirates und der Unteren Naturschutzbehörde am 22.02.2018 vertagte der Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 10.04.2018 eine Entscheidung, nachdem die Verwaltung angeboten hatte, in der Folgezeit Suchgräben anzulegen, um die tatsächliche Lage der Wurzeln der betroffenen Bäume zu ermitteln.

 

Diese Beschlusslage griff die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III in ihrer Sitzung am 26.04.2018 anlässlich der Beratung des Antrages Nr. 2018/2150 auf und vertagte eine erneute Befassung mit dem Thema, bis neue Erkenntnisse zu den Wurzeln der Bäume vorliegen.

 

Am 12.09.2018 fand, nachdem die Wurzelsituation durch entsprechende Aufgrabungen ersichtlich war, ein Ortstermin im Beisein von Mitgliedern des Naturschutzbeirates, der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III, Herrn Oberbürgermeister Richrath, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Umwelt, des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke sowie des Fachbereichs Stadtgrün statt.

 

Im Ergebnis wurde Einigkeit darüber erzielt, dass die Wege in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise saniert werden sollen. Allerdings sollen zwei der ursprünglich neun für eine Fällung vorgesehenen Bäume stehen bleiben können (Bäume Nr. 6 und 8, wie im beigefügten Plan dargestellt).

 

Der Naturschutzbeirat wird über das Ergebnis des Ortstermins in seiner Sitzung am 06.11.2018 beraten. Über das Ergebnis der Beratung des Naturschutzbeirates wird die Verwaltung die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III in geeigneter Form informieren.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, FB 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung wurde bereits mit der Beschlusslage zu Nr. 2017/1944 festgelegt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]