Betreff
InHK Hitdorf
- Neugestaltung Kinderspielplatz Am Buttermarkt-
Vorlage
2018/2493
Aktenzeichen
01-40-2018/2493-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Planung für die Neugestaltung des Kinderspielplatzes Am Buttermarkt mit einem Kostenrahmen von 130.000 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel und der Veranschlagung im Haushaltsplan.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Durch das InHK Hitdorf bot sich die Möglichkeit, die als notwendig erkannte Neugestaltung des Kinderspielplatzes Buttermarkt zeitnah verwirklichen zu können. Es wurde eine Förderung in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

Als primäres Spielangebot ist der Einbau eines Spielschiffes geplant, das einen Bezug zur Geschichte Hitdorfs als „Bergischer Hafen“ darstellen soll. Nähere Einzelheiten können der Baubeschreibung und dem Plan entnommen werden.

 

Eine gesicherte Finanzierung vorausgesetzt, könnte die Neugestaltung im Herbst 2019 abgeschlossen sein.

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Witowski, FB 67, 406 - 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Für die Maßnahme wurden Fördermittel aus dem integrierten Handlungskonzept Hitdorf (InHK Hitdorf) in Aussicht gestellt. Ein positiver Bescheid über Fördermittel bedingt, dass auch eine entsprechende Veranschlagung im Haushaltsplan erfolgen muss.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel für die Finanzierung der Maßnahme sind im Finanzplan wie folgt vorgesehen:

Finanzstelle 67001305011039, Finanzposition 783300

2019: 130.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Kalk. Abschreibungen: 11.255 € p. a., da es sich um die Neugestaltung einer vorhandenen Anlage handelt, werden sich der Unterhaltungsaufwand und die Sachkosten nicht nennenswert verändern.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]