- Neugestaltung Kinderspielplatz Am Buttermarkt-
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Planung für die Neugestaltung des Kinderspielplatzes Am Buttermarkt mit einem Kostenrahmen von 130.000 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel und der Veranschlagung im Haushaltsplan.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Durch das InHK Hitdorf bot sich die Möglichkeit, die als notwendig erkannte Neugestaltung des Kinderspielplatzes Buttermarkt zeitnah verwirklichen zu können. Es wurde eine Förderung in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Als primäres Spielangebot ist der Einbau eines Spielschiffes geplant, das einen Bezug zur Geschichte Hitdorfs als „Bergischer Hafen“ darstellen soll. Nähere Einzelheiten können der Baubeschreibung und dem Plan entnommen werden.
Eine gesicherte Finanzierung vorausgesetzt, könnte die Neugestaltung im Herbst 2019 abgeschlossen sein.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr
Witowski, FB 67, 406 - 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Für die Maßnahme wurden Fördermittel aus dem integrierten Handlungskonzept Hitdorf (InHK Hitdorf) in Aussicht gestellt. Ein positiver Bescheid über Fördermittel bedingt, dass auch eine entsprechende Veranschlagung im Haushaltsplan erfolgen muss.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel für die Finanzierung der Maßnahme sind im Finanzplan wie folgt vorgesehen:
Finanzstelle 67001305011039, Finanzposition 783300
2019: 130.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Kalk. Abschreibungen: 11.255 € p. a., da es sich um die Neugestaltung einer vorhandenen Anlage handelt, werden sich der Unterhaltungsaufwand und die Sachkosten nicht nennenswert verändern.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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