Betreff
Umsetzung der "Aufnahmekriterien für die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Leverkusen"
Vorlage
2018/2504
Aktenzeichen
510-90-01-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss nimmt von dem als Anlage 1 beigefügten Umsetzungsverfahren für die am 14.06.2018 beschlossenen „Aufnahmekriterien für die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Leverkusen“ Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung am 14.06.18 mit der Vorlage-Nr. 2018/2221 die „Aufnahmekriterien für die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Leverkusen“ beschlossen. Im Verlauf der Sitzung ist zugesagt worden, einen Verfahrensvorschlag auszuarbeiten, der ausweist, an welcher Stelle des Verfahrens die Eltern welche Angaben machen müssen. Das Verfahren ist mit dem Stadtelternrat zu besprechen und dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu bringen.

 

Eine erste Fassung des vorgesehenen Verfahrensablaufs ist dem Stadtelternrat mit
E-Mail vom 28.08.18 zugeleitet worden. Die dortige Rückantwort mit E-Mail vom 13.09.18 weist verschiedene Alternativen mit einer Regelungsdichte und Zentralisierung aus, die bisher nicht vorgesehen war (Anlage 2). Der Stadtelternrat hat in seinen Ausführungen auch auf die „Arbeitshilfe zu Aufnahmekriterien in Kindertageseinrichtungen“ des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) Bezug genommen, die der Stadt Leverkusen mit E-Mail vom 26.09.18 seitens des LVR als „Gemeinsame Arbeitshilfe der Kommunalen Spitzenverbände und der Landesjugendämter in NRW“ zugeleitet worden ist (Anlage 3).

 

Eine strikte Anwendung der in der „Gemeinsamen Arbeitshilfe der Kommunalen Spitzenverbände und der Landesjugendämter in NRW“ aufgezeigten Umsetzungsvorschläge würde eine völlige Neuordnung des bisher in Leverkusen praktizierten Verfahrens beinhalten. Dieses ist bisher insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass ein bestmöglicher Betreuungsplatz für ein Kind auch dadurch gewährleistet werden soll, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten diesen auch im unmittelbaren Gespräch mit der jeweiligen Leitung vor dem Hintergrund des in der einzelnen Tageseinrichtung für Kinder gegebenen Betreuungsangebotes auf der Grundlage der jeweiligen Konzeption auswählen. Die Zentralisierung der oder eines Teils der Betreuungsplatzvergabe würde weiterhin absehbar zu aktuell noch nicht bezifferbaren zusätzlich erforderlichen Personalressourcen führen.

 

Nach Prüfung und Abwägung der vorliegenden Argumente hat sich die Verwaltung für den als Anlage 1 beigefügten Verfahrensvorschlag für die Umsetzung der vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschlossenen „Aufnahmekriterien für die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Leverkusen“ entschieden, da dieser sachgerecht erscheint.

 

Die vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 14.06.2018 beschlossenen Aufnahmekriterien für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und das vorstehende Umsetzungsverfahren wird den freien Trägern zur Kenntnis gebracht und im Hinblick auf eine mögliche identische Anwendung unter Einbezug von religiösen oder weltanschaulichen trägerspezifischen Kriterien in der AG nach § 78 SGB VIII erörtert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark / 51 / 406 - 5110

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

            [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Umsetzung der „Aufnahmekriterien für die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Leverkusen“ soll erstmals für die Vergabe von Betreuungsplätzen für das Kindergartenjahr 2019/20 Anwendung finden. Um die notwendige frühzeitige Information der Leitungen der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder zu gewährleisten, ist eine Kenntnisnahme durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 08.11.18 notwendig. Eine vorherige Zuleitung der Vorlage war leider nicht möglich, da zunächst die Fragestellungen der technischen Umsetzung geklärt werden mussten.