Betreff
13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“ Teilbereiche 13a bis 13m und 13o bis 13r
- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss über Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung
- Feststellungsbeschluss
Vorlage
2018/2370/1
Aktenzeichen
ko-13-2018
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Der Beschlussentwurf wird wie folgt aktualisiert:

 

1.    Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gem. Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage Nr. 2018/2370) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I / A) Äußerungen der Öffentlichkeit:

 

I / A 1: Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

I / A 2: 13_Änd_Äußerung_01

 

I / B) Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Äußerungen eingegangen.

 

2.     Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gem. Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage 2018/2370) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II / A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

II / B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

II / B 1:         Amprion GmbH

                     Rheinlanddamm 24

                     44139 Dortmund

 

II / B 2:         E-Plus Mobilfunk GmbH

                     c/o Telefonica Germany GmbH & Co. OHG

                     Südwestpark 38

                     90449 Nürnberg

 

II / B 3:         EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

                     Postfach 10 11 60

                     51311 Leverkusen

 

II / B 4:         Gascade Gastransport GmbH

                     Kölnische Straße 108-112

                     34119 Kassel

 

II / B 5:         Industrie- und Handelskammer zu Köln

                     Geschäftsstelle Leverkusen /Rhein-Berg

                     An der Schusterinsel 2

                     51379 Leverkusen

 

II / B 6:         LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

                     Endenicher Straße 133

                     53115 Bonn

 

II / B 7:         LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland

                     Postfach 21 40

                     50250 Pulheim

 

II / B 8:         PLEdoc GmbH

                     Postfach 12 02 55

                     45312 Essen

 

II / B 9:         Rheinisch-Bergischer Kreis

                     Postfach 20 04 50

                     51434 Bergisch Gladbach

 

II / B 10:       Stadt Burscheid

                     Postfach 14 20

                     51300 Burscheid

 

II / B 11:       Stadt Monheim

                     Postfach 10 06 61

                     40770 Monheim

 

II / B 12:       Stadt Leichlingen

                     Postfach 16 65

                     42787 Leichlingen

 

II / B 13:       Unitymedia NRW GmbH

                     Postfach 10 20 28

                     34020 Kassel

 

II / B 14:       Vodafone GmbH

                     D2 Park 5

                     40878 Ratingen

 

II / B 15:       Westnetz GmbH

                     Florianstr. 15 - 21

                     44139 Dortmund

 

II / B 16:       Stadt Leverkusen

                     Fachbereich 32 Umwelt

                     Postfach 10 11 40

                     51311 Leverkusen

 

3.     Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“ (Anlage 3 der Vorlage Nr. 2018/2370 bis Anlage 17 der Vorlage Nr. 2018/2370 und Anlage 19 der Vorlage Nr. 2018/2370 bis Anlage 23 der Vorlage Nr. 2018/2370) wird gemäß § 5 Baugesetzbuch - Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3634), sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 2. Februar 2018, beschlossen.

 

4.     Die als Anlage 3 der Vorlage Nr. 2018/2370 beigefügte Begründung zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“ wird gebilligt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

Begründung:

 

Anlass

Aufgrund bestehenden Überarbeitungsbedarfs bei der Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Rheindorf-Nord ist das Nahversorgungszentrum Rheindorf-Nord nicht Bestandteil des Feststellungsbeschlusses der 13. Änderung des FNP. Es wird der Feststellungsbeschluss der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Teilbereichen 13a bis 13m und 13o bis 13r gefasst.

 

Durch die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes am Königsberger Platz in Rheindorf-Nord soll eine städtebaulich ablesbare Raumkante des Platzes geschaffen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht der Bedarf zu überprüfen, inwieweit die im gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept beschriebene Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Rheindorf-Nord mit dem oben angedachten Ansiedlungsvorhaben kollidiert und eine geringfügige Erweiterung der Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Rheindorf-Nord erforderlich wird. Auf Grund dieses substantiellen, städtebaulichen Grundes ist die Fassung des Feststellungsbeschlusses der 13. Änderung des FNP im Teilbereich 13n zurzeit nicht möglich.

 

Die anderen Teilbereiche der 13. Änderung des FNP werden durch eine Überarbeitung des Teilbereichs 13n der 13. Änderung des FNP nicht beeinflusst, sodass der Feststellungsbeschluss der 13. Änderung des FNP in den Teilbereichen 13a bis 13m und 13o bis 13r gefasst werden kann.

 

Die in der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2018/2370 aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Nahversorgungszentrum Rheindorf-Nord werden zur Information weiterhin präsentiert, sind aber ebenfalls nicht Bestandteil des Feststellungsbeschlusses der 13. Änderung des FNP in den Teilbereichen 13a bis 13m und 13o bis 13r. Dies sind insbesondere die Stellungnahme II/B 2: E-Plus Mobilfunk GmbH auf Seite 17 der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2018/2370, II/B 8: PLEdoc GmbH auf Seite 28 und Seite 32 der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2018/2370 und II/B 14: Vodafone GmbH auf Seite 48 der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2018/2370.

 

Weiteres Vorgehen

Nach dem Feststellungsbeschluss wird die 13. Änderung des FNP „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“ in den Teilbereichen 13a bis 13m und 13o bis 13r der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

Für den Bereich des zu ändernden Nahversorgungszentrums Rheindorf-Nord sind eine Überarbeitung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes im Bereich Rheindorf-Nord und eine weitere Auslegung der 13. Änderung des FNP im Teilbereich 13n erforderlich. Die Anlage 18 der Vorlage Nr. 2018/2370: Planzeichnung FNP Änderung 13n Nahversorgungszentrum Rheindorf-Nord ist nicht mehr Bestandteil der Vorlage Nr. 2018/2370.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2018/2370/1

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / FB 61 / 406 - 6121 (Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um das vorgesehene Einzelhandelskonzept planungsrechtlich abzusichern.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

laufendes Geschäft der Verwaltung

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

siehe oben

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

siehe oben

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

 

 

 

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung wurden gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt.

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 

 

 

ja