- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss über Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung
- Feststellungsbeschluss
Der Beschlussentwurf
wird wie folgt aktualisiert:
1.
Über
die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen
I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gem. Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1
der Vorlage Nr. 2018/2370) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
I / A) Äußerungen der Öffentlichkeit:
I / A 1: Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I / A 2: 13_Änd_Äußerung_01
I / B) Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine
Äußerungen eingegangen.
2.
Über
die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen
II/B) wird gem. Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage 2018/2370)
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II / A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
Es sind keine Stellungnahmen der
Öffentlichkeit eingegangen.
II / B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange:
II / B 1: Amprion GmbH
Rheinlanddamm
24
44139
Dortmund
II / B 2: E-Plus
Mobilfunk GmbH
c/o
Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Südwestpark 38
90449 Nürnberg
II / B 3: EVL Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG
Postfach 10 11 60
51311 Leverkusen
II / B 4: Gascade
Gastransport GmbH
Kölnische Straße 108-112
34119
Kassel
II / B 5: Industrie-
und Handelskammer zu Köln
Geschäftsstelle
Leverkusen /Rhein-Berg
An
der Schusterinsel 2
51379
Leverkusen
II / B 6: LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
II / B 7: LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Postfach 21 40
50250
Pulheim
II / B 8: PLEdoc
GmbH
Postfach
12 02 55
45312
Essen
II / B 9: Rheinisch-Bergischer
Kreis
Postfach
20 04 50
51434
Bergisch Gladbach
II / B 10: Stadt Burscheid
Postfach
14 20
51300
Burscheid
II / B 11: Stadt Monheim
Postfach
10 06 61
40770
Monheim
II / B 12: Stadt Leichlingen
Postfach
16 65
42787
Leichlingen
II / B 13: Unitymedia NRW GmbH
Postfach 10 20 28
34020 Kassel
II / B 14: Vodafone GmbH
D2 Park 5
40878 Ratingen
II / B 15: Westnetz GmbH
Florianstr. 15 - 21
44139 Dortmund
II / B 16: Stadt Leverkusen
Fachbereich 32 Umwelt
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
3.
Die 13.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentrale Versorgungsbereiche und
Nahversorgungszentren“ (Anlage 3 der Vorlage Nr. 2018/2370 bis Anlage 17 der
Vorlage Nr. 2018/2370 und Anlage 19 der Vorlage Nr. 2018/2370 bis Anlage 23 der
Vorlage Nr. 2018/2370) wird gemäß § 5 Baugesetzbuch - Baugesetzbuch
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in
Verbindung mit der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3634), sowie § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes
vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 2. Februar 2018, beschlossen.
4.
Die als
Anlage 3 der Vorlage Nr. 2018/2370
beigefügte
Begründung zur 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“ wird gebilligt.
gezeichnet:
In
Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Anlass
Aufgrund bestehenden Überarbeitungsbedarfs bei der Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Rheindorf-Nord ist das Nahversorgungszentrum Rheindorf-Nord nicht Bestandteil des Feststellungsbeschlusses der 13. Änderung des FNP. Es wird der Feststellungsbeschluss der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Teilbereichen 13a bis 13m und 13o bis 13r gefasst.
Durch die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes am Königsberger Platz in Rheindorf-Nord soll eine städtebaulich ablesbare Raumkante des Platzes geschaffen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht der Bedarf zu überprüfen, inwieweit die im gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept beschriebene Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Rheindorf-Nord mit dem oben angedachten Ansiedlungsvorhaben kollidiert und eine geringfügige Erweiterung der Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Rheindorf-Nord erforderlich wird. Auf Grund dieses substantiellen, städtebaulichen Grundes ist die Fassung des Feststellungsbeschlusses der 13. Änderung des FNP im Teilbereich 13n zurzeit nicht möglich.
Die anderen Teilbereiche der 13. Änderung des FNP werden durch eine Überarbeitung des Teilbereichs 13n der 13. Änderung des FNP nicht beeinflusst, sodass der Feststellungsbeschluss der 13. Änderung des FNP in den Teilbereichen 13a bis 13m und 13o bis 13r gefasst werden kann.
Die in der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2018/2370 aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Nahversorgungszentrum Rheindorf-Nord werden zur Information weiterhin präsentiert, sind aber ebenfalls nicht Bestandteil des Feststellungsbeschlusses der 13. Änderung des FNP in den Teilbereichen 13a bis 13m und 13o bis 13r. Dies sind insbesondere die Stellungnahme II/B 2: E-Plus Mobilfunk GmbH auf Seite 17 der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2018/2370, II/B 8: PLEdoc GmbH auf Seite 28 und Seite 32 der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2018/2370 und II/B 14: Vodafone GmbH auf Seite 48 der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2018/2370.
Weiteres Vorgehen
Nach dem Feststellungsbeschluss wird die 13. Änderung des FNP „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“ in den Teilbereichen 13a bis 13m und 13o bis 13r der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt werden.
Für den Bereich des zu ändernden Nahversorgungszentrums Rheindorf-Nord sind eine Überarbeitung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes im Bereich Rheindorf-Nord und eine weitere Auslegung der 13. Änderung des FNP im Teilbereich 13n erforderlich. Die Anlage 18 der Vorlage Nr. 2018/2370: Planzeichnung FNP Änderung 13n Nahversorgungszentrum Rheindorf-Nord ist nicht mehr Bestandteil der Vorlage Nr. 2018/2370.
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Christian Kociok / FB 61 / 406 - 6121 (Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO
NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden
Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um das vorgesehene Einzelhandelskonzept planungsrechtlich abzusichern.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
laufendes Geschäft der Verwaltung
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
siehe oben
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
siehe oben
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
nein |
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Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung wurden gemäß den
Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
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ja |