Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Auslichtungs- und Rodungsarbeiten im Bereich des Rheindorfer Sees zu. Die Kosten von rd. 15.000 € werden aus dem laufenden Budget des Fachbereiches Stadtgrün beglichen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Mit Beschluss der Vorlage Nr. 2017/2043 vom 29.01.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die einzelnen Schritte zur Umsetzung der seinerzeit vorgelegten Konzeption zur Umgestaltung und Aufwertung des Rheindorfer Sees und seines Umfeldes baubeschlussreif zu planen.
In der seinerzeit beschlossenen Vorlage waren vier Maßnahmenbündel aufgeführt, von denen zwei als erfüllte Voraussetzung genannt wurden, um in dem Bereich größere Investitionen und Folgemaßnahmen zu rechtfertigen. Zum einen sind hier eine deutliche Auslichtung des Gehölzbestandes zur Schaffung von dauerhaften Sichtachsen und das Freischneiden von Wegeflächen zur Erhöhung der sozialen Kontrolle, zur Vermeidung von Angsträumen und zur Stärkung des Raum- und Naturerlebnisses zu nennen.
Hierzu liegt nun ein Angebot über brutto rd. 15.000 € vor. Wie in der Schnellübersicht dargestellt, werden die Kosten für diese Arbeiten aus dem laufenden Budget der Unterhaltung der Grün- und Parkanlagen beglichen.
Zum anderen ist hier die Sanierung und dauerhafte Verbesserung der Gewässerqualität sowie die Entrümpelung zu nennen. Für ein zunächst notwendiges Gewässergutachten konnte bislang noch kein Angebot zu einem annehmbaren Preis eingeholt werden. Die Verwaltung wird sich in dieser Richtung weiter bemühen.
Bei den Auslichtungs- und Rodungsarbeiten ist keine Beteiligung des Naturschutz-beirates erforderlich. Dennoch sollen die Arbeiten wegen des naturnahen Zustandes in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt in diesem Winter durchgeführt werden.
Der dem eingangs genannten Beschluss zugrundeliegende Lageplan wird auch dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Witowski, 67, 406 - 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Auch die Beseitigung von Angsträumen ist ein Aspekt der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Konsumtive Maßnahme, Innenauftrag 67001350102, Sachkonto 52310,
2018: 15.000 € -Unterhaltung Grün- und Parkanlagen, Unternehmerpflege-.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
15.000 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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