Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügte Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musikschule der Stadt Leverkusen wird beschlossen.
gezeichnet:
Buchhorn Adomat
Begründung:
Gemäß § 4 Nr. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musikschule der Stadt Leverkusen werden die Musikschulgebühren ermäßigt, wenn mehrere Mitglieder einer Familie Instrumental- oder Vokalunterricht (Unterricht in Unter-, Mittel- oder Oberstufe) erhalten.
Die Pluralisierung der Lebensformen hat deutlich zugenommen, so dass der Begriff der „Familie“ sehr weit geworden ist. Neben der „klassischen“ Familie (verheiratetes Elternpaar und Kind/Kinder) gibt es nichteheliche Lebensgemeinschaften, Stieffamilien, Alleinerziehende mit Kind/Kindern und vielfältige weitere Lebensformen. Im Hinblick auf die satzungsgemäße Ermäßigung der Musikschulgebühren wird die Definition des Begriffs „Familie“ insbesondere dann kompliziert, wenn sich solche Lebens-gemeinschaften trennen.
Ziel der Musikschule ist es, die Personen, die zusammen leben und ihren Lebensunterhalt und den der Kinder gemeinsam finanzieren, zu entlasten.
§ 4 Nr. 1 soll daher dahingehend geändert werden, dass für die Mitglieder einer Familie Ermäßigungen gewährt werden, die in einem Haushalt leben. Hierdurch werden verheiratete Paare mit Kind/Kindern, nicht verheiratete Paare mit Kind/Kindern, allein erziehende Elternteile mit Kind/Kindern sowie Stieffamilien finanziell entlastet, solange die Personen, die eine Ermäßigung beanspruchen, in einem Haushalt leben.