Betreff
5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musikschule der Stadt Leverkusen
Vorlage
0507/2010
Aktenzeichen
417-10-01-sa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musikschule der Stadt Leverkusen wird beschlossen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                             Adomat

 

Begründung:

 

Gemäß § 4 Nr. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musikschule der Stadt Leverkusen werden die Musikschulgebühren ermäßigt, wenn mehrere Mitglieder einer Familie Instrumental- oder Vokalunterricht (Unterricht in Unter-, Mittel- oder Oberstufe) erhalten.

 

Die Pluralisierung der Lebensformen hat deutlich zugenommen, so dass der Begriff der „Familie“ sehr weit geworden ist. Neben der „klassischen“ Familie (verheiratetes Elternpaar und Kind/Kinder) gibt es nichteheliche Lebensgemeinschaften, Stieffamilien, Alleinerziehende mit Kind/Kindern und vielfältige weitere Lebensformen. Im Hinblick auf die satzungsgemäße Ermäßigung der Musikschulgebühren wird die Definition des Begriffs „Familie“ insbesondere dann kompliziert, wenn sich solche Lebens-gemeinschaften trennen.

 

Ziel der Musikschule ist es, die Personen, die zusammen leben und ihren Lebensunterhalt und den der Kinder gemeinsam finanzieren, zu entlasten.

 

§ 4 Nr. 1 soll daher dahingehend geändert werden, dass für die Mitglieder einer Familie Ermäßigungen gewährt werden, die in einem Haushalt leben. Hierdurch werden verheiratete Paare mit Kind/Kindern, nicht verheiratete Paare mit Kind/Kindern, allein erziehende Elternteile mit Kind/Kindern sowie Stieffamilien finanziell entlastet, solange die Personen, die eine Ermäßigung beanspruchen, in einem Haushalt leben.