Beschlussentwurf:
Die „Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Leverkusen vom 14.12.2009“ wird gem. Anlage 1 beschlossen.
gezeichnet:
In
Vertretung
Richrath Lünenbach
Begründung:
Auf der Grundlage
des bereits eingeführten Tonnen-Ident-Systems wird mit dieser Änderungssatzung
ein standardisiertes Verfahren zum Umgang mit überfüllten Abfallbehältern
eingeführt. Bisher konnte nur im Beschwerdefall, durch ein aufwändiges Verfahren
seitens des Fachbereichs Umwelt, Mehrvolumen für Restmüll durchgesetzt werden.
Mit dieser Änderungssatzung werden mit Hilfe des Tonnen-Ident-Systems und einer
Fotodokumentation im Rahmen der turnusmäßigen Abfuhr Überfüllungen der
Abfallbehälter erfasst, dokumentiert und im Wiederholungsfall (nach
entsprechender Ankündigung) das benötigte Mehrvolumen aufgestellt. Dies führt
zu mehr Gebührengerechtigkeit und einem stabilen Gebührensatz für alle
Einwohnerinnen und Einwohner.
Gleichzeitig wird
erstmalig die Möglichkeit eingeführt, auch für Papier/Kartonage Mehrvolumen
anzuordnen. Dies war bisher nur auf Wunsch der Grundstückseigentümerin bzw. des
Grundstückseigentümers möglich. Die Entwicklung des Volumens von Papier/Kartonage
hat jedoch gezeigt, dass auch hier eine analoge Regelung erforderlich ist.
Darüber hinaus
berücksichtigt die Änderung der Satzung redaktionelle Punkte, die dem besseren
Vollzug dienen sowie redaktionelle Anpassungen anlässlich bundesgesetzlicher
Änderungen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Weißenberg/FB 32/406 -
3234
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
./.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |