Betreff
5. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen
Vorlage
2018/2508
Aktenzeichen
323-34-0-wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die „Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen vom 14.12.2009“ wird gem. Anlage 1 beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung

Richrath                                              Lünenbach

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage des bereits eingeführten Tonnen-Ident-Systems wird mit dieser Änderungssatzung ein standardisiertes Verfahren zum Umgang mit überfüllten Abfallbehältern eingeführt. Bisher konnte nur im Beschwerdefall, durch ein aufwändiges Verfahren seitens des Fachbereichs Umwelt, Mehrvolumen für Restmüll durchgesetzt werden. Mit dieser Änderungssatzung werden mit Hilfe des Tonnen-Ident-Systems und einer Fotodokumentation im Rahmen der turnusmäßigen Abfuhr Überfüllungen der Abfallbehälter erfasst, dokumentiert und im Wiederholungsfall (nach entsprechender Ankündigung) das benötigte Mehrvolumen aufgestellt. Dies führt zu mehr Gebührengerechtigkeit und einem stabilen Gebührensatz für alle Einwohnerinnen und Einwohner.

 

Gleichzeitig wird erstmalig die Möglichkeit eingeführt, auch für Papier/Kartonage Mehrvolumen anzuordnen. Dies war bisher nur auf Wunsch der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers möglich. Die Entwicklung des Volumens von Papier/Kartonage hat jedoch gezeigt, dass auch hier eine analoge Regelung erforderlich ist.

 

Darüber hinaus berücksichtigt die Änderung der Satzung redaktionelle Punkte, die dem besseren Vollzug dienen sowie redaktionelle Anpassungen anlässlich bundesgesetzlicher Änderungen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Weißenberg/FB 32/406 - 3234

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

./.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]