- Bericht der Wirkungsperiode der Jahre 2014 bis 2018
- Aufteilung der Haushaltsmittel ab 01.01.2019
- Änderung der Leistungsvereinbarung
Beschlussentwurf:
1. Der Bericht (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Finanzierung der kommunalen Altenhilfe ab 01.01.2019 erfolgt gemäß Anlage 2. Den Änderungen zur zukünftigen Mittelverteilung wird zugestimmt.
3. Entsprechende Haushaltsmittel wurden für den Haushalt 2019 angemeldet. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe gemäß § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).
4. Die Auszahlung der Haushaltsmittel für die Jahre 2019 bis 2023 erfolgt nach Abschluss der Wirkungsvereinbarungen.
5. Dem beigefügten Entwurf der mit den Trägern abzuschließenden Leistungsvereinbarung (Anlage 3) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen im Vertragstext vorzunehmen, soweit dadurch der Inhalt nicht verändert wird.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner
Sitzung am 02.06.2003 der Verteilung der Haushaltsmittel für die kommunale
Seniorenarbeit auf der Grundlage der wirkungsorientierten Bewertung der durch
die Träger eingebrachten Angebote (Wirkungspakete) zugestimmt. Seitdem werden
die Wirkungsvereinbarungen und die damit verbundene Mittelverteilung für einen
festgelegten Zeitraum, zuletzt für 5 Jahre, getroffen.
Während der Vertragsperiode werden die
Angebote im Rahmen eines Controllings begleitet, sodass Eckpunkte für die
folgende Vertragsperiode gesetzt werden können. Aufgrund der so festgelegten
Schwerpunkte erfolgte nunmehr die Bewertung der Wirkungspakete für die Zeit vom
01.01.2019 bis 31.12.2023.
·
Neben den
Begegnungsstätten ist der Aufbau von Netzwerken in den Stadtteilen ein
wesentlicher Bestandteil der kommunalen Seniorenarbeit und wurde im
Bewertungsverfahren entsprechend berücksichtigt.
·
Die trägerübergreifende
Vernetzung der Angebote in der Stadt soll weiterhin Bestandteil der vertraglichen
Regelung sein.
·
In Quartieren, in denen
bisher keine Angebote stattfinden, soll der Bedarf an neuen Angeboten geprüft
werden.
Aufgrund einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt
(GPA) - Leverkusen hatte seinerzeit bei der Prüfung der Hilfe zur Pflege den
Benchmark erreicht - wurde bereits im Jahr 2009 der Zuschuss für die kommunale
Seniorenarbeit erhöht. Auch bei der überörtlichen Prüfung aller kreisfreien
Städte in NRW im Jahr 2013 wurde Leverkusen im interkommunalen Vergleich beim
Zuschussbedarf der Hilfe zur Pflege je Einwohner wieder ein sehr gutes Ergebnis
attestiert.
Dies ist neben anderen, auch strukturellen
Gründen in der wirkungsorientierten Steuerung der kommunalen Seniorenarbeit,
deren stadtteilorientierten Konzepte, das hohe ehrenamtliche Engagement wie z. B.
Besuchs- und Betreuungsdienste sowie ein umfassendes Beratungsangebot,
begründet. Daher wurde den Trägern im Jahr 2014 ein Inflationsausgleich
zugestanden und zwei weitere Anbieter wurden finanziert.
Aufgrund der Änderungen der Pflegegesetze
wird die Beratungsarbeit der Sozialstationen inzwischen durch die
Pflegeversicherung refinanziert. Daher entfällt die Finanzierung im Rahmen der
kommunalen Seniorenarbeit. Hinzugekommen sind Angebote von vier neuen Trägern. Um
auch künftig die hohe Qualität in der Seniorenarbeit gewährleisten zu können,
soll den Trägern erneut ein Inflationsausgleich, der insbesondere durch die
hohen Tarifabschlüsse entstanden ist, zugesichert werden. Für die Entwicklung
neuer Angebote wurde zunächst für ein Jahr eine Anschubfinanzierung in Höhe von
7.000 € berücksichtigt. Der als Anlage 2 beigefügte Entwurf zur Mittelverteilung
wurde im Vorfeld mit den Trägern abgestimmt.
Die Erhöhung in Höhe von insgesamt 42.080 €
kann durch eine budgetneutrale Verschiebung erreicht werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Willich / FB 50 / Tel. 406 - 5000
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle: 0515
Produkt: 051501
Produktgruppe: 0515
Sachkonto: 525800
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
650.000 € - Die Erhöhung gegenüber den Vorjahren in Höhe von insgesamt 42.080 € kann durch eine budgetneutrale Verschiebung erreicht werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |