Betreff
Wirkungsorientierte Steuerung der Leverkusener Seniorenarbeit
- Bericht der Wirkungsperiode der Jahre 2014 bis 2018
- Aufteilung der Haushaltsmittel ab 01.01.2019
- Änderung der Leistungsvereinbarung
Vorlage
2018/2514
Aktenzeichen
wi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Bericht (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Finanzierung der kommunalen Altenhilfe ab 01.01.2019 erfolgt gemäß Anlage 2. Den Änderungen zur zukünftigen Mittelverteilung wird zugestimmt.

 

3.    Entsprechende Haushaltsmittel wurden für den Haushalt 2019 angemeldet. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe gemäß § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

 

4.    Die Auszahlung der Haushaltsmittel für die Jahre 2019 bis 2023 erfolgt nach Abschluss der Wirkungsvereinbarungen.

 

5.    Dem beigefügten Entwurf der mit den Trägern abzuschließenden Leistungsvereinbarung (Anlage 3) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen im Vertragstext vorzunehmen, soweit dadurch der Inhalt nicht verändert wird.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                               In Vertretung

Richrath                                     Märtens                                        Lünenbach

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 02.06.2003 der Verteilung der Haushaltsmittel für die kommunale Seniorenarbeit auf der Grundlage der wirkungsorientierten Bewertung der durch die Träger eingebrachten Angebote (Wirkungspakete) zugestimmt. Seitdem werden die Wirkungsvereinbarungen und die damit verbundene Mittelverteilung für einen festgelegten Zeitraum, zuletzt für 5 Jahre, getroffen.

 

Während der Vertragsperiode werden die Angebote im Rahmen eines Controllings begleitet, sodass Eckpunkte für die folgende Vertragsperiode gesetzt werden können. Aufgrund der so festgelegten Schwerpunkte erfolgte nunmehr die Bewertung der Wirkungspakete für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023.

 

·         Neben den Begegnungsstätten ist der Aufbau von Netzwerken in den Stadtteilen ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Seniorenarbeit und wurde im Bewertungsverfahren entsprechend berücksichtigt.

·         Die trägerübergreifende Vernetzung der Angebote in der Stadt soll weiterhin Bestandteil der vertraglichen Regelung sein.

·         In Quartieren, in denen bisher keine Angebote stattfinden, soll der Bedarf an neuen Angeboten geprüft werden.

 

Aufgrund einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) - Leverkusen hatte seinerzeit bei der Prüfung der Hilfe zur Pflege den Benchmark erreicht - wurde bereits im Jahr 2009 der Zuschuss für die kommunale Seniorenarbeit erhöht. Auch bei der überörtlichen Prüfung aller kreisfreien Städte in NRW im Jahr 2013 wurde Leverkusen im interkommunalen Vergleich beim Zuschussbedarf der Hilfe zur Pflege je Einwohner wieder ein sehr gutes Ergebnis attestiert.

 

Dies ist neben anderen, auch strukturellen Gründen in der wirkungsorientierten Steuerung der kommunalen Seniorenarbeit, deren stadtteilorientierten Konzepte, das hohe ehrenamtliche Engagement wie z. B. Besuchs- und Betreuungsdienste sowie ein umfassendes Beratungsangebot, begründet. Daher wurde den Trägern im Jahr 2014 ein Inflationsausgleich zugestanden und zwei weitere Anbieter wurden finanziert.

 

Aufgrund der Änderungen der Pflegegesetze wird die Beratungsarbeit der Sozialstationen inzwischen durch die Pflegeversicherung refinanziert. Daher entfällt die Finanzierung im Rahmen der kommunalen Seniorenarbeit. Hinzugekommen sind Angebote von vier neuen Trägern. Um auch künftig die hohe Qualität in der Seniorenarbeit gewährleisten zu können, soll den Trägern erneut ein Inflationsausgleich, der insbesondere durch die hohen Tarifabschlüsse entstanden ist, zugesichert werden. Für die Entwicklung neuer Angebote wurde zunächst für ein Jahr eine Anschubfinanzierung in Höhe von 7.000 € berücksichtigt. Der als Anlage 2 beigefügte Entwurf zur Mittelverteilung wurde im Vorfeld mit den Trägern abgestimmt.

 

Die Erhöhung in Höhe von insgesamt 42.080 € kann durch eine budgetneutrale Verschiebung erreicht werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Willich / FB 50 / Tel. 406 - 5000

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle: 0515

Produkt: 051501

Produktgruppe: 0515

Sachkonto: 525800

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

650.000 € - Die Erhöhung gegenüber den Vorjahren in Höhe von insgesamt 42.080 € kann durch eine budgetneutrale Verschiebung erreicht werden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]