Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Job
Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) die beigefügte
Rahmenvereinbarung zur Betreuung von städtischen Einrichtungen für Geflüchtete
und Obdachlose ab dem 01.01.2019 mit einer Laufzeit von 4 Jahren abzuschließen.
gezeichnet:
In
Vertretung In
Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach
Begründung:
Seit dem Jahr 2001 erbringt die JSL Servicedienstleistungen im Bereich technische Betreuung und Hausmeisterdienste und stellt auch die Erstversorgung mit einer Grundausstattung an Hausrat für die städtischen Übergangseinrichtungen für Geflüchtete und Obdachlose sicher. Die Übertragung dieser Aufgabe auf die JSL sowie die finanzielle Abwicklung erfolgte auf der Basis einer Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters.
Zum 01.06.2012 wurde wegen des Abbaus der Übergangsheime und der Notwendigkeit einer Mindestfinanzierung das Finanzierungsmodell von einer Platzpauschale auf eine Sockelfinanzierung umgestellt.
Aufgrund der ab 2014 stark angestiegenen Anzahl von Geflüchteten und dem damit verbundenen Anstieg der zu betreuenden Einrichtungen für Geflüchtete hatte auch der Bedarf an erforderlichen Sicherheits- und Servicedienstleistungen zugenommen. Zur Abdeckung des sich hieraus ergebenden erheblichen Personaleinsatzes wurde die JSL zum 01.01.2015 durch eine Rahmenvereinbarung mit der umfassenden Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragt, da die bisherige Regelung keine langfristige Grundlage für die Tätigkeit der JSL darstellte. Die hoheitlichen Aufgaben sind bei der Stadt verblieben.
Zwischenzeitlich haben sich die Anforderungen an die Aufgaben der JSL erneut gewandelt. Im Nachgang zu der Situation ab 2014 standen noch Brandwachen, Her- und Einrichtung der entstehenden Aufnahme- und Hilfestruktur sowie die Beschaffung von Material zur Erstversorgung und Grundausstattung im Vordergrund. Der Schwerpunkt liegt heute in einer umfassenden Kooperation mit den Mitarbeitenden der Einrichtungsbetreuung und der Erledigung von einfachen Arbeiten in den Bereichen Renovierung, Logistik und Transporte rund um alle Liegenschaften sowie der kompletten Pflege aller Liegenschaften im Bereich Gartenlandschaftsbau. Dieser Wandel macht auch den Einsatz von Anleitungspersonal unterschiedlichster Expertise notwendig.
Die Rahmenvereinbarung umfasst ab dem 01.01.2019 deshalb insbesondere folgende Leistungen der JSL:
- Unterstützung
der jeweiligen städtischen Mitarbeitenden
im Hausmanagement in den Einrichtungen (z. B. bei der
Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung),
- Unterstützung
der jeweiligen Mitarbeitenden in
der Einrichtungsbetreuung und der Sozialbetreuung in den
Einrichtungen,
- Abholung und
Transport der Neuankömmlinge zu den Einrichtungen,
- Grünpflege
sämtlicher Grundstücke inkl. Rasenschnitt,
- Spielplatzpflege
in sämtlichen Einrichtungen,
- Unterhalt
eines Lager- und Logistiksystems für sämtliche Ausstattungs-
materialien,
- Beseitigung
von wildem Müll auf sämtlichen Grundstücken,
- Endreinigung
nach Freizug,
- Renovierungsarbeiten,
- Umsetzung
innerhalb der Einrichtungen,
- Transport und
Logistikdienstleistungen, sowie Austausch von Ausstattungen aufgrund von
Defekten und Verschleiß.
Die genannten Aufgaben nimmt die JSL weiterhin u. a. im Rahmen eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes wahr.
Im Rahmen dieses Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes stehen 20 Teilnehmerplätze zur Verfügung, die mit langzeitarbeitslosen Menschen besetzt werden. Diese werden an eine Beschäftigung herangeführt und für verschiedene Tätigkeiten qualifiziert, insbesondere in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Renovierungsarbeiten und im Logistikbereich. Die an dem Projekt Teilnehmenden werden durch Personal der JSL angeleitet und sozial betreut. Ziel der Aufgabenwahrnehmung ist jedoch nicht nur die Beschäftigung und Qualifizierung der langzeitarbeitslosen Menschen, sondern auch die Vermeidung von Vermüllung und die gepflegte Darstellung der Außenbereiche der Einrichtungen.
Abgegrenzt vom Qualifizierungs- und Beschäftigungsbetrieb übernimmt die JSL außerdem auf Anforderung der Stadt im Einzelfall die Aufgabe, die für die Ausstattung der Einrichtungen erforderlichen Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände (insbesondere Betten, Tische, Stühle, Schränke, Waschmaschine) anzuschaffen, der Stadt zur Verfügung zu stellen und in den Einrichtungen aufzustellen. Defekte oder unbrauchbare Einrichtungsgegenstände werden ausgetauscht.
Die Vertragslaufzeit beginnt zum 01.01.2019 und ist erneut auf zunächst vier Jahre ausgelegt. Der Vertrag enthält eine Option zur Vertragsverlängerung und unterliegt einer Aufgabenüberprüfung, die zu einer erneuten Anpassung führen kann. Die jährlich benötigten Mittel sind sowohl in der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.200.000 € als auch in der Haushaltsplanung für die Jahre 2020 ff. für die Betreuung der Einrichtungen für Geflüchtete und Obdachlose durch die JSL berücksichtigt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Willich / 50 /406 - 5000
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 0515
Produkt 051505
Projektgruppe 0515
Sachkonto 526100
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
1.200.000,00 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |