Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III und die Fachausschüsse stimmen den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2019 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zur jeweiligen Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfehlen dem Finanz- und Rechtsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
2. Der Finanz- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2019 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen in Verbindung mit den Ergebnissen aus den Beratungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten zu beschließen.
3. Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 wird mit allen integrierten Anlagen sowie den Veränderungslisten in der Fassung der Empfehlung des Finanz- und Rechtsausschusses vom 26.11.2018 beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach Adomat Deppe
Der Leiter des Fachbereichs
Rechnungsprüfung und Beratung
gem. § 2 Abs. 7 RPO
gezeichnet:
Krämer
(Fachbereichsleiter)
Begründung:
Mit Beschluss des Rates vom 29.10.2018 zur Vorlage Nr. 2018/2511 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Leverkusen einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Entwurf des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP) zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.
Die
Bezirksvertretungen und Fachausschüsse entscheiden über die Empfehlungen an den
Rat, ihnen Haushaltsmittel für die in ihrer Zuständigkeit gemäß § 4 der Zuständigkeitsordnung
liegenden Bereiche bzw. gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW bereitzustellen:
Hauptausschuss |
Fachbereich
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01) und Frauenbüro (03), Tierheim und
Wildpark Reuschenberg |
Personal- und
Organisationsausschuss |
Fachbereich
Personal und Organisation (11) |
Rechnungsprüfungsausschuss |
Fachbereich
Rechnungsprüfung und Beratung (14) |
Finanz- und
Rechtsausschuss |
Fachbereiche
Finanzen (20) und Recht und
Ordnung (30) |
Bürger- und
Umweltausschuss |
Fachbereiche
Umwelt (32), Bürger und
Straßenverkehr (36) sowie Veterinärmedizin (39) |
Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren |
Fachbereiche
Soziales (50) und Medizinischer
Dienst (53) |
Schulausschuss |
Fachbereich
Schulen (40) |
Kinder- und
Jugendausschuss |
Fachbereich
Kinder und Jugend (51) |
Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Planen |
Fachbereich
Feuerwehr (37), Büro
Baudezernat (60), Fachbereiche
Stadtplanung (61), Kataster und
Vermessung (62), Bauaufsicht
(63), Gebäudewirtschaft (65), Tiefbau (66) und Stadtgrün (67) |
Bezirksvertretungen
für die Stadtbezirke I, II und III |
Haushaltsmittel
der Bezirksvertretungen gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW |
Der Finanz- und
Rechtsausschuss bündelt die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen
und Fachausschüssen unter Berücksichtigung aller etwaiger seit der Haushaltseinbringung
am 29.10.2018 eingetretenen Haushaltsveränderungen und zusätzlicher Beschlüsse
und legt diese dem Rat zur abschließenden Entscheidung vor.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Leverkusen erfolgt im Amtsblatt Nr. 40 der Stadt Leverkusen vom 31.10.2018. Die öffentliche Auslegung findet vom 05.11.2018 bis einschließlich 05.12.2018 statt. Über eventuelle Einwendungen hat der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung gemäß § 78 GO NRW i. H. v. § 80 Abs. 4 GO NRW. Die Haushaltssatzung
enthält u. a. die Festsetzung:
Ø
des
Haushaltsplans,
o
im
Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des
Haushaltsjahres,
o
im
Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit
des Haushaltsjahres,
o
unter
Angabe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung),
o
unter
Angabe der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),
Ø
des
Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,
Ø
der
Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind sowie
Ø
dem
fortgeschriebenen Haushaltsanierungsplan für 2012 bis 2021.
Mit Beschluss
über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im
Haushaltsplan dargestellten Daten.
Aufgrund der in
Leverkusen jeweils gültigen Hebesatzsatzungen für die Grund- und Gewerbesteuer
haben die Angaben der Steuersätze in der Haushaltssatzung nur deklaratorischen
Charakter.
Anlage/n:
folgen
Redaktioneller
Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die Beratungsunterlagen zum Haushalt können bei der Vorlage Nr. 2018/2511 eingesehen werden. Der konsumtive und investive Bezirkshaushalt ist für die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III als Anlage zu dieser Vorlage eingestellt. Die jeweiligen Veränderungslisten werden als Anlagen nachgereicht, sobald diese zur Verfügung stehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Achim Krings / FB 20 / 406 - 2012
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Erlass der Haushaltssatzung 2019
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Mit der Vorlage Nr. 2018/2511
„Entwurf der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Leverkusen einschließlich
der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung sowie der Entwurf des fortgeschriebenen
Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP)“ verweist der Rat den Haushalt
2019 zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse.
Dieser Beschluss musste in der Sitzung des Rates vom 29.10.2018 zunächst abgewartet werden, sodass die vorliegende Vorlage
nicht fristgemäß zum Einladungstermin für die Bezirksvertretungen und
die Fachausschüsse erstellt werden konnte.