Beschlussentwurf:

 

1. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III und die Fachausschüsse stimmen den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2019 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zur jeweiligen Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfehlen dem Finanz- und Rechtsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

2. Der Finanz- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2019 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen in Verbindung mit den Ergebnissen aus den Beratungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten zu beschließen.

 

3. Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 wird mit allen integrierten Anlagen sowie den Veränderungslisten in der Fassung der Empfehlung des Finanz- und Rechtsausschusses vom 26.11.2018 beschlossen.

 

 

gezeichnet:

 

                        In Vertretung    In Vertretung       In Vertretung     In Vertretung

Richrath        Märtens            Lünenbach          Adomat             Deppe

 

 

Der Leiter des Fachbereichs

Rechnungsprüfung und Beratung

gem. § 2 Abs. 7 RPO

 

gezeichnet:

Krämer

(Fachbereichsleiter)

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates vom 29.10.2018 zur Vorlage Nr. 2018/2511 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Leverkusen einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Entwurf des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP) zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.

 

Die Bezirksvertretungen und Fachausschüsse entscheiden über die Empfehlungen an den Rat, ihnen Haushaltsmittel für die in ihrer Zuständigkeit gemäß § 4 der Zuständigkeitsordnung liegenden Bereiche bzw. gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW bereitzustellen:

 

Hauptausschuss

Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01) und Frauenbüro (03), Tierheim und Wildpark Reuschenberg

Personal- und Organisationsausschuss

Fachbereich Personal und Organisation (11)

Rechnungsprüfungsausschuss

Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (14)

Finanz- und Rechtsausschuss

Fachbereiche Finanzen (20) und

Recht und Ordnung (30)

Bürger- und Umweltausschuss

Fachbereiche Umwelt (32),

Bürger und Straßenverkehr (36) sowie Veterinärmedizin (39)

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

Fachbereiche Soziales (50) und

Medizinischer Dienst (53)

Schulausschuss

Fachbereich Schulen (40)

Kinder- und Jugendausschuss

Fachbereich Kinder und Jugend (51)

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen

Fachbereich Feuerwehr (37),

Büro Baudezernat (60),

Fachbereiche Stadtplanung (61),

Kataster und Vermessung (62),

Bauaufsicht (63), Gebäudewirtschaft (65), Tiefbau (66) und Stadtgrün (67)

Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke

I, II und III

Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW

 

Der Finanz- und Rechtsausschuss bündelt die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen unter Berücksichtigung aller etwaiger seit der Haushaltseinbringung am 29.10.2018 eingetretenen Haushaltsveränderungen und zusätzlicher Beschlüsse und legt diese dem Rat zur abschließenden Entscheidung vor.

 

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Leverkusen erfolgt im Amtsblatt Nr. 40 der Stadt Leverkusen vom 31.10.2018. Die öffentliche Auslegung findet vom 05.11.2018 bis einschließlich 05.12.2018 statt. Über eventuelle Einwendungen hat der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung gemäß § 78 GO NRW i. H. v. § 80 Abs. 4 GO NRW. Die Haushaltssatzung enthält u. a. die Festsetzung:

 

Ø  des Haushaltsplans,

o   im Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,

o   im Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,

o   unter Angabe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung),

o   unter Angabe der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

Ø  des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,

Ø  der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind sowie

Ø  dem fortgeschriebenen Haushaltsanierungsplan für 2012 bis 2021.

 

Mit Beschluss über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im Haushaltsplan dargestellten Daten.

 

Aufgrund der in Leverkusen jeweils gültigen Hebesatzsatzungen für die Grund- und Gewerbesteuer haben die Angaben der Steuersätze in der Haushaltssatzung nur deklaratorischen Charakter.

 

 

Anlage/n:

folgen

 

 

Redaktioneller Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Die Beratungsunterlagen zum Haushalt können bei der Vorlage Nr. 2018/2511 eingesehen werden. Der konsumtive und investive Bezirkshaushalt ist für die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III als Anlage zu dieser Vorlage eingestellt. Die jeweiligen Veränderungslisten werden als Anlagen nachgereicht, sobald diese zur Verfügung stehen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Achim Krings / FB 20 / 406 - 2012

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Erlass der Haushaltssatzung 2019

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Mit der Vorlage Nr. 2018/2511 „Entwurf der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Leverkusen einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Entwurf des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP)“ verweist der Rat den Haushalt 2019 zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse. Dieser Beschluss musste in der Sitzung des Rates vom 29.10.2018 zunächst abgewartet werden, sodass die vorliegende Vorlage nicht fristgemäß zum Einladungstermin für die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse erstellt werden konnte.