Beschlussentwurf:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 19.10.2018 für den Gesamtabschluss 2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 4 GO NRW.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 1.955.275.703,89 €. In der Gesamtergebnisrechnung 2014 wird ein Fehlbetrag in Höhe von 56.994.873,48 € ausgewiesen.
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für den Gesamtabschluss zum 31.12.2014 die Entlastung.
Kenntnis genommen Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO
Gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO Der Leiter des Fachbereichs
Der Oberbürgermeister Rechnungsprüfung und Beratung
gezeichnet:
Richrath Krämer
Begründung:
1. Prüfauftrag
Die Kommunen haben nach § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufzustellen.
Ausgangspunkt für die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2014 (Gesamtabschluss 2014) waren die vorangegangenen Gesamtabschlüsse 2010, 2011, 2012 und 2013 sowie ferner die überörtliche Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW).
Für die Gesamtabschlüsse der Jahre 2010 bis 2013 liegen uneingeschränkte Bestätigungsvermerke vor. Zuletzt wurde mit Vorlage NR. 2014/0912 die Prüfung des Gesamtabschlusses 2013 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk in 2016 abgeschlossen.
Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Leverkusen zum 31.12.2014 ist nach § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet worden (siehe Vorlage Nr. 2018/2183).
Für die Prüfung des Gesamtabschlusses ist nach § 59 Abs. 3 GO NRW der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, der sich zur Durchführung dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Diese Aufgabe wird vom Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung als örtliche Rechnungsprüfung (§ 103 Absatz 1 Nr. 3 GO NRW) wahrgenommen.
Danach ist von der örtlichen Rechnungsprüfung nach § 116 i.V.m. § 101 GO NRW zu prüfen, ob der vorgelegte Gesamtabschluss 2014 – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Leverkusen vermittelt und erläutert.
2. Prüfergebnis
Im beigefügten Prüfbericht zum Gesamtabschluss 2014 wird über das Prüfergebnis berichtet (Anlage 1).
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses wird – vorbehaltlich des Beschlusses in der Sitzung am 26.11.2018 – von dem Vorsitzenden unterzeichnet und zur Ratssitzung als Bericht über das Ergebnis der Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss verteilt.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung erteilt nach § 116 Abs. 6 i. V. m. §§ 103 Abs. 6 und 101 Abs. 4 GO NRW für den Gesamtabschluss 2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (siehe Seiten 27 und 28 im Prüfbericht zum Gesamtabschluss 2014).
Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer haben auf die ihnen nach (§ 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 2 GO NRW) zustehende Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem Prüfbericht verzichtet.
3. Testierte Bilanzsumme/ Gesamtergebnis
Die Bilanzsumme im Gesamtabschluss 2014 wird mit insgesamt 1.955.275.703,89 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag 56.994.873,48 € ausgewiesen (siehe auch Vorlage 2018/2183).
Eine formale Beschlussfassung des Rates über die Verwendung des Gesamtjahresfehlbetrages nach § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW entfällt bzw. ist auch nach Auffassung der Rechnungsprüfung nicht sinnvoll, da der Rat mit den Beschlussfassungen über die jeweiligen Jahresabschlüsse (z. B. mit der Entlastung und Ergebnisverwendung zum geprüften städtischen Jahresabschluss 2014 gem. Vorlage Nr. 2015/0595) grundsätzlich über die Verwendung der Ergebnisse aus den Jahresabschlüssen der Stadt bzw. der verselbstständigten Aufgabenbereiche im Konsolidierungskreis (SPL, KSL, TBL AöR, Klinikum mit KLS und MVZ, WGL, ivl) bereits abschließend entschieden hat.
Der ermittelte Gesamtjahresfehlbetrag mit 56.994.873,48 € zum 31.12.2014 wird im Folgejahr mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet, damit der Endbestand des Eigenkapitals zum Bilanzstichtag für den Adressatenkreis des Gesamtabschlusses klar ersichtlich ist.
4. Entlastung des Oberbürgermeisters
Nach § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Oberbürgermeisters hinsichtlich des Gesamtabschlusses 2014.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt – vorbehaltlich des Beschlusses in der Sitzung am 26.11.2018 – den Ratsmitgliedern, dem Oberbürgermeister die Entlastung für den Gesamtabschluss 2014 zu erteilen.
5. Prüfung Gesamtabschluss 2015
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 wird vom Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung aufgenommen, sobald der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 vom Fachbereich Finanzen vorgelegt wird.
Hinweise:
Die Anlagen mit ihren teilweise farbigen Unterlegungen bzw. Diagrammen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger Darstellung für jedermann einsehbar.
Ein Ausdruck (s/w) des Gesamtabschlusses 2014 und des Prüfberichts zum Gesamtabschluss 2014 wird den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern zur Verfügung gestellt.
Für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine kurze Präsentation zum Prüfungsergebnis des Gesamtabschlusses 2014 vorgesehen.
Die Mitglieder des Finanz- und Rechtsausschusses werden zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses hinzugeladen, damit sie sich im Vorgriff auf die spätere Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 26.11.2018 über das Prüfungsergebnis zum Gesamtabschluss 2014 informieren können.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Werner Schulte/ 14 / 406 - 1410
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich im Rahmen des Jahresabschlusses nach § 96 GO NRW.
Die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz (inklusive Gesamtanhang) und der Gesamtlagebericht zum Gesamtabschluss 2014 informieren umfassend über die Entwicklung des Konzerns „Stadt Leverkusen“ zum Bilanzstichtag 31.12.2014.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
siehe oben
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
siehe oben
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund von verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Abgabefrist für die Vorlage nicht eingehalten werden (für den Finanz- und Rechtsausschuss).
Eine Beratung und Beschlussfassung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus wird jedoch für notwendig angesehen, damit der Fachbereich Finanzen zügig die Abschlussarbeiten für den nächsten Gesamtabschluss (31.12.2015) vorbereiten kann.