Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt den in der Begründung bezeichneten Baumfällungen zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die steile Böschung unterhalb des Ehrenfriedhofes Rennbaumstraße ist zum Straßenverlauf hin durch eine Stützmauer gesichert.
In weniger als ein Meter Entfernung hinter der Stützmauer stehen zwei Eichen. Die beiden Bäume üben erheblichen Druck auf die Stützmauer aus. Bedingt durch den Wurzeldruck und das Dickenwachstum der Bäume wurde ein Stützmauerelement bereits um 2 - 4 cm in Richtung Fußweg/Straße herausgedrückt. Der Zustand bedroht nach Feststellungen der für Brücken und Sonderbauwerke zuständigen Ingenieure der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) akut die Standsicherheit der Stützmauer.
Die Verkehrssicherheit an der stark frequentierten Rennbaumstraße kann nur durch eine möglichst rasche Fällung der beiden Eichen vor dem Beginn der Vogelschutzzeit gewährleistet werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Hammer, 67, 406 - 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Entfällt, da Ausführung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Entfällt, da Ausführung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
nein
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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