Betreff
Notwendige Baumfällungen im Stadtbezirk II
Vorlage
2018/2536
Aktenzeichen
01-40-2018/2536-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt den in der Begründung bezeichneten Baumfällungen zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die steile Böschung unterhalb des Ehrenfriedhofes Rennbaumstraße ist zum Straßenverlauf hin durch eine Stützmauer gesichert.

 

In weniger als ein Meter Entfernung hinter der Stützmauer stehen zwei Eichen. Die beiden Bäume üben erheblichen Druck auf die Stützmauer aus. Bedingt durch den Wurzeldruck und das Dickenwachstum der Bäume wurde ein Stützmauerelement bereits um 2 - 4 cm in Richtung Fußweg/Straße herausgedrückt. Der Zustand bedroht nach Feststellungen der für Brücken und Sonderbauwerke zuständigen Ingenieure der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) akut die Standsicherheit der Stützmauer.

 

Die Verkehrssicherheit an der stark frequentierten Rennbaumstraße kann nur durch eine möglichst rasche Fällung der beiden Eichen vor dem Beginn der Vogelschutzzeit gewährleistet werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt, da Ausführung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Entfällt, da Ausführung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

nein

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]