Betreff
Leitbild Grün
Vorlage
2018/2541
Aktenzeichen
oublal
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Bürger- und Umweltausschuss nimmt den Sachstandsbericht „Leitbild Grün“ zur Kenntnis.

 

2.    Der Bürger- und Umweltausschuss stimmt der Bereitstellung der Finanzmittel i. H. v. 100.000 € zur kurzfristen Umsetzung der Einzelmaßnahme „Leverkusen summt!“ des „Leitbild Grün“ zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach

Begründung:

 

Zu Beschlusspunkt 1:

Sachstand „Leitbild Grün“

 

Am 14.09.2017 lag dem Bürger- und Umweltausschuss eine Vielzahl von Anträgen vor, die sich mit der Themenstellung Klimaschutz befassen. Der Ausschuss hatte einstimmig entschieden, die Anträge unter dem Leitantrag Nr. 2017/1857 „Leitbild Grün“ zu bündeln und als Prüfaufträge in die noch zu erstellende Konzeption zu integrieren. Es erfolgte lediglich eine Abstimmung über den Antrag Nr. 2017/1857, der einstimmig vom Rat am 16.10.2017 beschlossen wurde.

 

Folgende Anträge wurden in die Konzeption „Leitbild Grün“ vertagt:

 

  • Nr. 2017/1857 Leitbild Grün (Leitantrag),
  • Nr. 2017/1844 Zukunft Stadtgrün,
  • Nr. 2017/1855 Klima und Lebensqualität in unserer Stadt verbessern - Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung,
  • Nr. 2017/1858 Beteiligung am Modellvorhaben „Emissionsfreie Innenstadt“,
  • Nr. 2017/1989 Verstärkte Vermittlung der Bedeutung von Insekten und

ihren Lebensräumen durch Schaffung und Förderung von exemplarischen Blühangeboten, charakteristischen Lebensraumstrukturen sowie Nisthabitaten,

  • Nr. 2018/2246 Totholz als Nisthilfe,
  • Nr. 2018/2253 Förderung naturnaher Gärten.

 

Alle Anträge wurden zunächst tabellarisch in einer Excel-Datei erfasst und hinsichtlich Inhalt und Handlungsschwerpunkt differenziert. Zudem erfolgte eine erste Prüfung nach neueren Erkenntnissen und Erfahrungen auf Basis der Vorlage Nr. 2015/0580 „Leitbild Grün“. Hierbei wurden insbesondere das „Weißbuch Stadtgrün“, das Integrierte Klima-schutzkonzept und die Broschüre „Grün.Sozial.Wertvoll. Gemeinsam Natur in sozial be-nachteiligte Quartiere holen!“, berücksichtigt.

 

Zurzeit wird an der Strukturierung und Umsetzung des Ratsbeschlusses gearbeitet. Die Vielzahl der Anträge in diesem Zusammenhang, die Komplexität und enge Verschränkungen mit fachübergreifenden Handlungsthemen des Klimaschutzes und die Anforderungen der Fördergeber machen ein umfassendes und differenziertes Konzept nötig. Dieses wird bis Ende des Jahres im Entwurf erstellt und mit der Fachpolitik abgestimmt.

 

Der Arbeitsplan zur Erstellung der „Leitbild Grün“-Konzeption beinhaltet folgende Arbeitsbausteine:

 

  1. Analyse aller politischen Anträge,
  2. Aufstellung einer Grundkonzeption „Leitbild Grün“,
  3. Entwicklung einer Zielsetzung,
  4. Erstellung eines Handlungsprogramms in Form eines Maßnahmenkataloges,
  5. Erarbeitung einer Umsetzungskonzeption.

 

 

Zu Beschlusspunkt 2.:

Kurzfristige Umsetzung der Maßnahme aus dem „Leitbild Grün“

 

Nach der Analyse des ersten Arbeitsbausteines aller politischen Anträge hinsichtlich der kurzfristigen Realisierung einzelner „Leitbild Grün“-Maßnahmen eignen sich folgende Anträge für die Bindung der Finanzmittel i. H. v. 100.000 €:

 

  • Nr. 2017/1989 - Verstärkte Vermittlung der Bedeutung von Insekten und ihren

Lebensräumen durch Schaffung und Förderung von exemplarischen Blühangeboten, charakteristischen Lebensraumstrukturen sowie Nisthabitaten,

  • Einzelbeschluss Nr. 2018/2136 „Leverkusen summt! Wir tun was für Bienen“.

 

Umsetzung des Ratsbeschlusses „Leverkusen summt! Wir tun was für Bienen“ im Rahmen des „Leitbild Grün“ in Federführung des Natur Gut Ophoven

Der Rat der Stadt hat am 07.05.2018 die Verwaltung beauftragt, für das Projekt „Leverkusen summt! Wir tun was für Bienen“ ein passendes Konzept zu entwickeln. Aufgrund der Beschlussfassung und der langjährigen Erfahrung in der Anlage von insektenfreundlichen Biotopen bietet sich die Umsetzung eines Pilotprojektes in Kooperation mit dem NaturGut Ophoven an.

 

Die Bedeutung der Wildbienen und Wildwespen ist immens, denn sie bestäuben z. B. unzählige Wild- und Nutzpflanzen. Einzelne Arten haben sich auf bestimmte Pflanzen spezialisiert. So werden Gurken, Tomaten oder auch die Obstbäume von ihnen bestäubt. Bedauerlicherweise sind viele Nisthilfen für die Bedürfnisse der Insekten ungeeignet. Manche werden kaum besiedelt und einige können wegen ungeeigneter Materialien und Bauweisen unter Umständen sogar schaden. Das NaturGut Ophoven entwickelte Bienenhotels auf Holzstellen nach den neuesten Erkenntnissen. Diese bieten z.B. mit drei bis acht Millimeter großen Löchern Unterschlupf für verschiedene Arten, sind aus Hartholz und nach Süden ausgerichtet.

 

Projektplan „Leverkusen summt! Wir tun was für Bienen“

Um aktiv Lebensräume von Wildbienen & Co. in Leverkusen zu erhalten und neu zu schaffen, ist ein ganzes Bündel von Informationsarbeiten notwendig. Zielgruppen sind:

 

  • Die Öffentlichkeit,
  • private Haus- und Gartenbesitzer und -nutzer,
  • betrieblich genutzte Flächen,
  • Bildungsorte: Kindergärten, Schulen und öffentliche Einrichtungen für Jugend-liche und Bürger

 

Öffentlichkeitsarbeit

Eine detaillierte Pressearbeit soll die Leverkusener Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung der Aktion „Leverkusen summt! Wir tun was für Bienen“ informieren und sie zum aktiven Mitmachen anregen. Dies wird ergänzt durch kreativ gestaltete Infostände in der Fußgängerzone und die Verteilung von niedrigpreisigen Blumenwiesensamen und Fassadenbegrünungspflanzen. Natürlich werden auch Informationsbroschüren zur Anlage der Blumenwiesen, Dachbegrünung und Fassadenbegrünung dort zur Verfügung stehen. Weiterhin werden auf dem Gelände des NaturGut Ophoven Informationen zu den Möglichkeiten des Wildbienenschutzes präsentiert.

 

Der erfolgreiche Vorgartenwettbewerb der Leverkusener Naturschutzverbände NABU und BUND soll wieder durchgeführt werden und so die Leverkusener Bürgerinnen und Bürger anregen eine bienenfreundliche Gestaltung ihrer Vorgärten zu erwägen.

 

Beratung

Manche Firmen haben große Grünflächen, die regelmäßig gemäht werden. So kann sich dort selten ein Lebensraum für die Wildbienen und Honigbienen entwickeln. Hier könnte eine Initialberatung erfolgen und möglicherweise würden einige Firmen ihre Chancen für den Wildbienen- und Honigbienenschutz nutzen.

 

Umweltbildung in Kitas und Schulen

Damit in Leverkusener Kindergärten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen für Jugendliche und Bürger intensiver über das Thema „Bedeutung von Natur im Siedlungsbereich, Wildbienen & Co“ gelehrt und gesprochen werden kann, müssen diese mit einem Wildbienenhaus/Wildbienenhotel, einen Wildbienenbeobachtungskasten, Lehrmaterial und dem notwendigen Wildblumenangebot ausgestattet werden.

 

Das Wildbienenhaus muss groß genug sein, damit mehrere Kinder beobachten können und eine, für eine stabile Population, ausreichende Zahl von Wildbienen dort leben können. Dies ist gefahrlos, da die Wildbienen nicht stechen können. Dazu bietet sich das „Schulmodell“ an, welches 2017 vom NaturGut Ophoven entwickelt wurde. Es kann in ausreichender Stückzahl von der Lebenshilfe Leverkusen erstellt werden. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, andere Wildbienenhäuser zu installieren. Dies wird dann entsprechend geprüft und realisiert.

 

Von außen kann man nicht in das Wildbienenhaus hinein schauen. Aber gerade für Kinder stellt sich immer die Frage: „Was passiert dort drin? Wie entwickelt sich die Biene aus dem Ei? “ Dazu wurden spezielle Wildbienenbeobachtungskästen entwickelt, die ebenfalls in ausreichender Stückzahlt von der Lebenshilfe Leverkusen erstellt werden können. Aber eine Wohnung allein reicht nicht aus - die Wildbienen benötigen ihre Nahrungspflanzen in genügender Anzahl und dem richtigen Blühzeitpunkt in direkter räumlicher Nähe zum Wildbienenhaus. Dazu müssen dort Wildbienenbeete mit den Nahrungspflanzen für Wildbienen und als Schnittstelle zu den Blumenwiesen in der Stadt angelegt werden. Dies immer in intensiver Absprache mit den Bildungsorten und dem städtischen Fachbereich Stadtgrün.

 

In Leverkusen gibt es 49 Schulen und 94 Kindergärten sowie 5 öffentliche Einrichtungen für Jugendliche und Bürger: Bürgerzentren, der Mädchentreff und Jugendhäuser. Diese 148 Orte sollen im Laufe der Zeit mit den oben aufgeführten drei Grundelementen der Bildungsarbeit ausgestattet werden.

 

Auswahl und Einrichtung der Lernorte

Mit den Finanzmitteln des „Leitbild Grün“ können neben den obengenannten Aktivitäten mindestens 25 Bildungsorte ausgestattet werden. In enger Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder und Jugend erfolgt die Auswahl durch den Förderverein NaturGut Ophoven.

 

Die Erfahrungen und die Aussagen der zuständigen Personen zeigen, dass die Ausführung und die dafür notwendigen umfangreichen Absprachen mit Bildungsort, Fachbereich Stadtgrün und Sicherheitstechnik mit dem vorhandenen Personal der Schulen, Kindergärten und städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Zeitgründen nicht realisierbar ist. Daher soll die Koordination durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderverein NaturGut Ophoven und die Ausführung durch ein Qualifizierungs- Beschäftigungsprojekt der JSL im Bereich des Umweltschutzes erfolgen. Die Ausführung erfolgt unter Berücksichtigung der Kriterien der Verkehrssicherheit und der Ungiftigkeit der Pflanzen für die Kinder.

 

Die JSL wird dabei in fachlicher Anleitung durch das NaturGut Ophoven unter Beratung durch den Fachbereich Stadtgrün die Anlage der Wildblumenwiese/Blumenrabatte oder Bienensträucher vornehmen. Dazu gehört das Abtragen der vorhandenen Vegetation, Boden abmagern, Einsaat und Pflege: 2 x Mahd im Jahr, abtragen des Schnittgutes, kompostieren, eventuell zur Kompostanlage fahren und im Jahr der Erstanlage in den Ferien gießen. Weiterhin die Aufstellung der Nisthilfe (Betonierung der Füße, Aufstellen, Justieren), sowie eine Prüfung der Standsicherheit Mitte 2019.

 

Um in den Bildungsorten die Bildungsarbeit zu unterstützen, werden Fortbildungen angeboten und es erfolgen Beratungen und Unterrichtseinheiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fördervereins NaturGut Ophoven auch vor Ort.

 

Prüfung zur Teilnahme an Förderprogrammen

Die Umsetzung des Pilotprojektes trägt zur Förderung der Umweltbildung bei, unterstützt die Nachhaltigkeitsstrategie, strebt Verhaltensänderungen bei Bürgerinnen und Bürger an, zeigt praxistaugliches Handeln auf und schafft eine Grundlage für kurzfristige Förderentscheidungen. Auf diesem Wege werden übergeordnete Klimaschutzziele der Bundesregierung aktiv durch die Stadt Leverkusen unterstützt und bildet die Voraussetzung zur Aufnahme von künftigen Förderprodukten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Farah Oublal, Dez. III, 406 - 8836

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Nach der Freigabe der Finanzmittel durch den Bürger- und Umweltausschuss erfolgen kurzfristig entsprechende Beauftragungen.

Die in 2018 nicht verausgabten Finanzmittel werden über die Veränderungslisten zum Haushaltsplan 2019 vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Rat der Stadt Leverkusen erneut etatisiert.

Die Freigabe der übrigen Mittel aus dem Haushaltsplan 2019 erfolgen vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2019 und der Genehmigung des Haushalts 2019 durch die Bezirksregierung Köln.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]