Beschlussentwurf:
1. Der Bürger- und Umweltausschuss nimmt den Sachstandsbericht „Leitbild Grün“ zur Kenntnis.
2. Der Bürger- und Umweltausschuss stimmt der Bereitstellung der Finanzmittel i. H. v. 100.000 € zur kurzfristen Umsetzung der Einzelmaßnahme „Leverkusen summt!“ des „Leitbild Grün“ zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Lünenbach
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1:
Sachstand „Leitbild Grün“
Am 14.09.2017 lag dem Bürger- und
Umweltausschuss eine Vielzahl von Anträgen vor, die sich mit der Themenstellung
Klimaschutz befassen. Der Ausschuss hatte einstimmig entschieden, die Anträge
unter dem Leitantrag Nr. 2017/1857 „Leitbild Grün“ zu bündeln und als
Prüfaufträge in die noch zu erstellende Konzeption zu integrieren. Es erfolgte
lediglich eine Abstimmung über den Antrag Nr. 2017/1857, der einstimmig vom Rat
am 16.10.2017 beschlossen wurde.
Folgende Anträge wurden in die Konzeption „Leitbild
Grün“ vertagt:
- Nr. 2017/1857 Leitbild Grün (Leitantrag),
- Nr. 2017/1844 Zukunft Stadtgrün,
- Nr. 2017/1855 Klima und Lebensqualität in
unserer Stadt verbessern - Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung,
- Nr. 2017/1858 Beteiligung am Modellvorhaben
„Emissionsfreie Innenstadt“,
- Nr. 2017/1989 Verstärkte Vermittlung der Bedeutung von Insekten und
ihren Lebensräumen durch Schaffung und Förderung von exemplarischen
Blühangeboten, charakteristischen Lebensraumstrukturen sowie Nisthabitaten,
- Nr. 2018/2246 Totholz als Nisthilfe,
- Nr. 2018/2253 Förderung naturnaher Gärten.
Alle Anträge wurden zunächst tabellarisch in
einer Excel-Datei erfasst und hinsichtlich Inhalt und Handlungsschwerpunkt
differenziert. Zudem erfolgte eine erste Prüfung nach neueren Erkenntnissen und
Erfahrungen auf Basis der Vorlage Nr. 2015/0580 „Leitbild Grün“. Hierbei wurden
insbesondere das „Weißbuch Stadtgrün“, das Integrierte Klima-schutzkonzept und
die Broschüre „Grün.Sozial.Wertvoll. Gemeinsam Natur in sozial be-nachteiligte
Quartiere holen!“, berücksichtigt.
Zurzeit wird an der Strukturierung und Umsetzung
des Ratsbeschlusses gearbeitet. Die Vielzahl der Anträge in diesem
Zusammenhang, die Komplexität und enge Verschränkungen mit fachübergreifenden
Handlungsthemen des Klimaschutzes und die Anforderungen der Fördergeber machen
ein umfassendes und differenziertes Konzept nötig. Dieses wird bis Ende des
Jahres im Entwurf erstellt und mit der Fachpolitik abgestimmt.
Der Arbeitsplan zur Erstellung der „Leitbild
Grün“-Konzeption beinhaltet folgende Arbeitsbausteine:
- Analyse aller politischen Anträge,
- Aufstellung einer Grundkonzeption „Leitbild
Grün“,
- Entwicklung einer Zielsetzung,
- Erstellung eines Handlungsprogramms in Form
eines Maßnahmenkataloges,
- Erarbeitung einer Umsetzungskonzeption.
Zu Beschlusspunkt 2.:
Kurzfristige Umsetzung der Maßnahme aus dem „Leitbild
Grün“
Nach der Analyse des ersten Arbeitsbausteines
aller politischen Anträge hinsichtlich der kurzfristigen Realisierung einzelner
„Leitbild Grün“-Maßnahmen eignen sich folgende Anträge für die Bindung der
Finanzmittel i. H. v. 100.000 €:
- Nr. 2017/1989 - Verstärkte Vermittlung der
Bedeutung von Insekten und ihren
Lebensräumen durch Schaffung und Förderung von exemplarischen
Blühangeboten, charakteristischen Lebensraumstrukturen sowie Nisthabitaten,
- Einzelbeschluss Nr. 2018/2136 „Leverkusen
summt! Wir tun was für Bienen“.
Umsetzung des Ratsbeschlusses „Leverkusen
summt! Wir tun was für Bienen“ im Rahmen des „Leitbild Grün“ in Federführung des
Natur Gut Ophoven
Der Rat der Stadt hat am 07.05.2018 die Verwaltung beauftragt, für das
Projekt „Leverkusen summt! Wir tun was für Bienen“ ein passendes Konzept zu
entwickeln. Aufgrund der Beschlussfassung und der langjährigen Erfahrung in der
Anlage von insektenfreundlichen Biotopen bietet sich die Umsetzung eines
Pilotprojektes in Kooperation mit dem NaturGut Ophoven an.
Die Bedeutung der Wildbienen und Wildwespen ist immens, denn sie
bestäuben z. B. unzählige Wild- und Nutzpflanzen. Einzelne Arten haben sich auf
bestimmte Pflanzen spezialisiert. So werden Gurken, Tomaten oder auch die
Obstbäume von ihnen bestäubt. Bedauerlicherweise sind viele Nisthilfen für die
Bedürfnisse der Insekten ungeeignet. Manche werden kaum besiedelt und einige
können wegen ungeeigneter Materialien und Bauweisen unter Umständen sogar
schaden. Das NaturGut Ophoven entwickelte Bienenhotels auf Holzstellen nach den
neuesten Erkenntnissen. Diese bieten z.B. mit drei bis acht Millimeter großen
Löchern Unterschlupf für verschiedene Arten, sind aus Hartholz und nach Süden
ausgerichtet.
Projektplan „Leverkusen
summt! Wir tun was für Bienen“
Um aktiv Lebensräume von Wildbienen &
Co. in Leverkusen zu erhalten und neu zu schaffen, ist ein ganzes Bündel von
Informationsarbeiten notwendig. Zielgruppen sind:
- Die
Öffentlichkeit,
- private Haus-
und Gartenbesitzer und -nutzer,
- betrieblich
genutzte Flächen,
- Bildungsorte:
Kindergärten, Schulen und öffentliche Einrichtungen für Jugend-liche und
Bürger
Öffentlichkeitsarbeit
Eine detaillierte Pressearbeit soll die
Leverkusener Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung der Aktion „Leverkusen
summt! Wir tun was für Bienen“ informieren und sie zum aktiven Mitmachen
anregen. Dies wird ergänzt durch kreativ gestaltete Infostände in der
Fußgängerzone und die Verteilung von niedrigpreisigen Blumenwiesensamen und
Fassadenbegrünungspflanzen. Natürlich werden auch Informationsbroschüren zur
Anlage der Blumenwiesen, Dachbegrünung und Fassadenbegrünung dort zur Verfügung
stehen. Weiterhin werden auf dem Gelände des NaturGut Ophoven Informationen zu
den Möglichkeiten des Wildbienenschutzes präsentiert.
Der erfolgreiche Vorgartenwettbewerb der
Leverkusener Naturschutzverbände NABU und BUND soll wieder durchgeführt werden
und so die Leverkusener Bürgerinnen und Bürger anregen eine bienenfreundliche
Gestaltung ihrer Vorgärten zu erwägen.
Beratung
Manche Firmen haben große Grünflächen, die
regelmäßig gemäht werden. So kann sich dort selten ein Lebensraum für die
Wildbienen und Honigbienen entwickeln. Hier könnte eine Initialberatung
erfolgen und möglicherweise würden einige Firmen ihre Chancen für den
Wildbienen- und Honigbienenschutz nutzen.
Umweltbildung in Kitas und Schulen
Damit in Leverkusener Kindergärten,
Schulen und öffentlichen Einrichtungen für Jugendliche und Bürger intensiver über das Thema „Bedeutung von
Natur im Siedlungsbereich, Wildbienen & Co“ gelehrt und gesprochen werden
kann, müssen diese mit einem Wildbienenhaus/Wildbienenhotel, einen
Wildbienenbeobachtungskasten, Lehrmaterial und dem notwendigen
Wildblumenangebot ausgestattet werden.
Das Wildbienenhaus muss groß genug sein,
damit mehrere Kinder beobachten können und eine, für eine stabile Population,
ausreichende Zahl von Wildbienen dort leben können. Dies ist gefahrlos, da die
Wildbienen nicht stechen können. Dazu bietet sich das „Schulmodell“ an, welches
2017 vom NaturGut Ophoven entwickelt wurde. Es kann in ausreichender Stückzahl
von der Lebenshilfe Leverkusen erstellt werden. In Einzelfällen kann es
sinnvoll sein, andere Wildbienenhäuser zu installieren. Dies wird dann entsprechend
geprüft und realisiert.
Von außen kann man nicht in das
Wildbienenhaus hinein schauen. Aber gerade für Kinder stellt sich immer die
Frage: „Was passiert dort drin? Wie entwickelt sich die Biene aus dem Ei? “
Dazu wurden spezielle Wildbienenbeobachtungskästen entwickelt, die ebenfalls in
ausreichender Stückzahlt von der Lebenshilfe Leverkusen erstellt werden können.
Aber eine Wohnung allein reicht nicht aus - die Wildbienen benötigen ihre
Nahrungspflanzen in genügender Anzahl und dem richtigen Blühzeitpunkt in
direkter räumlicher Nähe zum Wildbienenhaus. Dazu müssen dort Wildbienenbeete
mit den Nahrungspflanzen für Wildbienen und als Schnittstelle zu den
Blumenwiesen in der Stadt angelegt werden. Dies immer in intensiver Absprache
mit den Bildungsorten und dem städtischen Fachbereich Stadtgrün.
In Leverkusen gibt es 49 Schulen und 94 Kindergärten
sowie 5 öffentliche Einrichtungen für Jugendliche und Bürger: Bürgerzentren,
der Mädchentreff und Jugendhäuser. Diese 148 Orte sollen im Laufe der Zeit mit
den oben aufgeführten drei Grundelementen der Bildungsarbeit ausgestattet
werden.
Auswahl und Einrichtung der Lernorte
Mit den Finanzmitteln des „Leitbild Grün“
können neben den obengenannten Aktivitäten mindestens 25 Bildungsorte
ausgestattet werden. In enger Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder und Jugend
erfolgt die Auswahl durch den Förderverein NaturGut Ophoven.
Die Erfahrungen und die Aussagen der
zuständigen Personen zeigen, dass die Ausführung und die dafür notwendigen
umfangreichen Absprachen mit Bildungsort, Fachbereich Stadtgrün und
Sicherheitstechnik mit dem vorhandenen Personal der Schulen, Kindergärten und
städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Zeitgründen nicht
realisierbar ist. Daher soll die Koordination durch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Förderverein NaturGut Ophoven und die Ausführung durch ein
Qualifizierungs- Beschäftigungsprojekt der JSL im Bereich des Umweltschutzes erfolgen.
Die Ausführung erfolgt unter Berücksichtigung der Kriterien der
Verkehrssicherheit und der Ungiftigkeit der Pflanzen für die Kinder.
Die JSL wird dabei in fachlicher Anleitung
durch das NaturGut Ophoven unter Beratung durch den Fachbereich Stadtgrün die
Anlage der Wildblumenwiese/Blumenrabatte oder Bienensträucher vornehmen. Dazu
gehört das Abtragen der vorhandenen Vegetation, Boden abmagern, Einsaat und
Pflege: 2 x Mahd im Jahr, abtragen des Schnittgutes, kompostieren, eventuell
zur Kompostanlage fahren und im Jahr der Erstanlage in den Ferien gießen.
Weiterhin die Aufstellung der Nisthilfe (Betonierung der Füße, Aufstellen,
Justieren), sowie eine Prüfung der Standsicherheit Mitte 2019.
Um in den Bildungsorten die Bildungsarbeit
zu unterstützen, werden Fortbildungen angeboten und es erfolgen Beratungen und
Unterrichtseinheiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fördervereins
NaturGut Ophoven auch vor Ort.
Prüfung zur Teilnahme an
Förderprogrammen
Die Umsetzung des Pilotprojektes trägt zur
Förderung der Umweltbildung bei, unterstützt die Nachhaltigkeitsstrategie,
strebt Verhaltensänderungen bei Bürgerinnen und Bürger an, zeigt
praxistaugliches Handeln auf und schafft eine Grundlage für kurzfristige
Förderentscheidungen. Auf diesem Wege werden übergeordnete Klimaschutzziele der
Bundesregierung aktiv durch die Stadt Leverkusen unterstützt und bildet die
Voraussetzung zur Aufnahme von künftigen Förderprodukten.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Farah Oublal, Dez. III, 406 - 8836
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Nach der Freigabe der Finanzmittel durch den Bürger- und Umweltausschuss erfolgen kurzfristig entsprechende Beauftragungen.
Die in 2018 nicht verausgabten Finanzmittel werden über die Veränderungslisten zum Haushaltsplan 2019 vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Rat der Stadt Leverkusen erneut etatisiert.
Die Freigabe der übrigen Mittel aus dem Haushaltsplan 2019 erfolgen vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2019 und der Genehmigung des Haushalts 2019 durch die Bezirksregierung Köln.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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