Betreff
GGS Erich-Klausener-Schule
- Umsetzung des Investitionspaktes zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur
- Umbau Lehrküche und Mehrzweckräume in eine Mensa für die offene Ganztagsschule
- Planungs- und Baubeschluss
Vorlage
0513/2010
Aktenzeichen
65.1-Wi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:            

 

1. Der Entwurfsplanung des Architekturbüros sic zur energetischen Sanierung der GGS Erich-Klausener-Schule, Brüder-Bonhoeffer-Straße 1, 51377 Leverkusen, wird zugestimmt.

 

2. Der Entwurfsplanung des Architekturbüros sic zum Umbau der Lehrküche- und Werkräume in eine Küche und Speiseraum für die OGATA der GGS Erich-Klausener-Schule, Brüder-Bonhoeffer-Straße 1, 51377 Leverkusen, wird zugestimmt.

 

3. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die energetische Sanierung und den Umbau der Lehrküche- und Werkräume in eine Küche und Speiseraum für die OGATA betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 3.130.000,- € inklusive Mehrwertsteuer.

 

4. Die Maßnahme ist bei der Finanzstelle 65030170011038 auf den Sachkonten 783100 und 782600 etatisiert.

 

5. Die Ausführungsplanung ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.

 

6. Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.

 

gezeichnet:

Adomat

(gleichzeitig i. V. von Herrn Beig. Mues)

 

Begründung:

 

Im Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vom 27.03.2009 wurde für die energetische und bauliche Sanierung der GGS Erich-Klausener-Schule ein Zuschuss aus dem Programm „Umsetzung des Investitionspakts zur energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur“ eine Fördersumme von 2,00 Mio. € beantragt. Laut Kostenschätzung sollten die Gesamtbaukosten 3,00 Mio. € brutto betragen (nur für die Baumaßnahmen, der Umbau der Küche war separat veranschlagt).

 

Im Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 10.11.2009 (Nr. 05/89/09) wurden im Rahmen des „Investitionspakts zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden Nordrhein-Westfalen“ für energetische- und bauliche Maßnahmen Zuwendungen in Höhe von 1.927.000,- € bewilligt.

 

Die von Architekturbüro sic, Köln, erstellte Planung ist mit der Schulleitung abgestimmt. Die Stellungnahme der Schulleitung gemäß § 76 Schulgesetz wird bis zur Sitzung des Schulausschusses nachgereicht.

 

Derzeitiger Bauzustand:

 

Die Schule wurde 1956 gebaut. Sie besteht aus insgesamt 3 Gebäuden, dem zweigeschossigen Haupttrakt T/A mit Klassenräumen, Verwaltung und Turnhalle, dem eingeschossigen Gebäude B mit zurzeit vier Klassenräumen und dem eingeschossigen Gebäude C mit vier Klassenräumen und dem Bürgerhaus mit drei Veranstaltungsräumen.

 

Lediglich der Verwaltungstrakt ist unterkellert. In einer Teilunterkellerung des Verwaltungstraktes befindet sich die Heizzentrale.

 

Die Gebäude weisen insgesamt gravierende Mängel sowohl beim baulichen als auch  haustechnischen Wärmeschutzstandard auf. Sie entsprechen nicht den aktuellen bauphysikalischen Anforderungen und den heutigen Standards.

 

Die teilweise aus dem Erbauungsjahr 1956 vorhandenen, einfachverglasten Fenster sowie die Fensterelemente mit Isolierverglasung aus den 80iger Jahren sind undicht und in einem schlechten baulichen Zustand und sollen daher erneuert werden

 

Die Dächer sind als Pultdächer ausgeführt; sie sind mit einer nur ca. 3 cm starken Dämmung unzureichend gedämmt und weisen an vielen Stellen Feuchteschäden auf.

 

Die Fassade besteht aus einschaligem Ziegelmauerwerk. Sie ist ungedämmt und Luftdurchlässig. Der Wärmeverlust in der Gebäudehülle ist daher besonders groß.

 

Die Bodenplatte zum Erdreich ist nicht gedämmt.

 

Energiekonzept:

 

Das Energiekonzept für die energetische Sanierung hat das Büro Inco, Aachen, erstellt. Grundlagen des Konzeptes bilden die Auswertung und Beurteilung der Gebäude- und Anlagensubstanz unter energetischen Gesichtspunkten sowie der vorliegenden Verbrauchsabrechnungen.

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV).

 

Vorgesehene Maßnahmen:

 

Die Klassenräume im Gebäude C werden nicht mehr als Unterrichtsräume genutzt und sind auch nicht Gegenstand der energetischen Sanierungsmaßnahme. Gleiches gilt für das Bürgerhaus.

 

Bzgl. der sonstigen Gebäudeteile sind folgende Maßnahmen zur energetischen und baulichen Sanierung vorgesehen:

 

·        Wärmedämmung der Fassaden

·        Austausch der Fenster und der Sonnenschutzanlagen

·        Dämmen der Pultfächer; Erneuern der Dachhaut

·        Teilweises Dämmen des Fußbodens gegen das Erdreich

·        Erneuerung der Heizkörper- und Leitungen

·        Teilerneuerung der Anlagentechnik

·        Einsatz von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

·        Modernisierung und Ergänzung der WC-Anlagen

·        Umbau Lehrküche und Mehrzweckräume in eine Mensa für die offene Ganztagsgrundschule

 

Terminplan:

Mit den Sanierungsmaßnahmen soll im Laufe des Jahres begonnen werden. Aus bauablauftechnischen Gründen muss die Schule traktweise saniert werden. Die energetische Sanierung der gesamten Gebäudehülle wird voraussichtlich 24 Monate betragen, so dass die Maßnahme Mitte 2012 abgeschlossen sein wird.

 

Fortführung der Planung:

Es ist beabsichtigt, die Architekten- und Ingenieurleistungen ab LP 5 gem. HOAI an folgende Büros zu vergeben:

 

Architektenleistungen:                            Architekturbüro sic, Köln

Ingenieurleistungen HLS/ELT:               Ingenieurbüro Fuchs, Bergisch Gladbach

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Baukosten für die Maßnahmen betragen gemäß Kostenberechnung nach DIN 276,

 

                        3.130.000,-€ inklusive Mehrwertsteuer.

 

In den Gesamtkosten sind Kosten für die Einrichtung des Essbereiches bereits enthalten.

 

 

Zuschüsse

Im Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 10.11.2009 (Nr. 05/89/09) wurden im Rahmen des „Investitionspakts zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden Nordrhein-Westfalen“ für energetische- und bauliche Maßnahmen Zuwendungen in Höhe von 1.927.000,- € bewilligt.

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Bei der energetischen und baulichen Sanierung der GGS Erich-Klausener-Schule handelt es sich um eine Fördermaßnahme des Landes NRW. Im Förderbescheid wird verlangt, dass die Baumaßnahmen in 2010 beginnen.

Dies ist nur mit einer kurzfristigen Zustimmung zum Baubeschluss möglich.

 

Die Zuwendungen sind  auf die Jahre 2010 bis 2013 begrenzt.