Betreff
Notwendige Baumfällungen im Stadtbezirk I
Vorlage
2018/2500/1
Aktenzeichen
01-40-2018/2500-rm
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fällung des Götterbaumes auf dem Schulhof der GGS Dönhoffstraße in Ergänzung der Fällliste zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Götterbaum (Ailanthus altissima) wurde vor einigen Jahren gekappt. Der Baum steht auf dem Schulhof der GGS Dönhoffstraße unmittelbar neben der Dönhoffstraße. Bei einer aktuellen Baumkontrolle wurde durch einen Gutachter festgestellt, dass bei der schlecht abschottenden Baumart weitreichende Vermorschungen und Verfaulungen in den von der Kappung betroffenen Ast- und Stammteilen vorhanden sind. Die Vermorschungen lassen sich teilweise mehrere Meter tief verfolgen. Bei einer erneuten Kappung zur Entlastung der nicht mehr standsicheren Krone würde von dem Baum praktisch nur noch der Stamm übrig bleiben. Der Baum soll so rasch wie möglich gefällt werden.

 

Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle ist wegen des dichten Altbaumbestandes nicht sinnvoll. Zu gegebener Zeit werden andere Standorte geprüft.

 

Der Baum ist nicht mehr standsicher und soll so rasch wie möglich gefällt werden. Deshalb ist eine Befassung der Bezirksvertretung I im kommenden Turnus November 2018 erforderlich.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, FB 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

Entfällt, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes erfolgt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

Entfällt, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes erfolgt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]